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Irish
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Die gute Nachricht: "Apollo" fühlt sich einfach pudelwohl. Die Tierarztpraxis in Rheinhausen, die dem Dobermann im Januar das Leben rettete, wartet allerdings bis heute auf die vollständige Bezahlung der Operationskosten. Die Veterinäre zeigten Hundebesitzer Erwin L. (Name geändert) jetzt wegen Betruges an. Daher fand sich der 49-Jährige auf der Anklagebank des Amtsgerichts wieder.
Mitten in der Nacht hatte L. seinen vierbeinigen Liebling eingeliefert. Die Diagnose: Der Magen des Rüden hatte sich verdreht, es bestand Lebensgefahr. "Ich hatte ihn doch von klein auf", erzählte L. dem Richter. "Ich habe Rotz und Wasser geheult." Dass der Tierarzt andeutete, die Behandlung könne teuer werden, schreckte L. da wenig.
Kurz zuvor war der 49-Jährige arbeitslos geworden, hatte sein Häuschen in der Zwangversteigerung verloren. "Ich stand vor einem Schuldenberg."
Goldkette versetzt
Aber die Rechnung für den Tierarzt, die habe er zahlen wollen. Deshalb versetzte L. für seinen besten Freund sogar eine goldene Kette. Eine Anzahlung von 450 Euro konnte er so leisten, als er seinen Hund drei Tage später abholen durfte. Doch den Rest der insgesamt 920 Euro blieb L. der Tierarztpraxis schuldig.
Der Strafrichter zeigte Verständnis für den Tierliebhaber. Doch mit einer Einstellung des Verfahrens war die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden. Sie forderte eine Geldstrafe. Der Richter sprach L. frei. Es sei bedauerlich, dass der Angeklagte seine Rechnung nicht vollständig bezahlt habe. Aber von einem von vornherein gefassten Vorsatz, die Tierarztrechnung zu prellen, könne in diesem Fall keine Rede sein. Zumal L. bei der Einlieferung auch keine eindeutige Angabe erhalten habe, wie teuer die Behandlung denn werden könne.
NRZ
Mitten in der Nacht hatte L. seinen vierbeinigen Liebling eingeliefert. Die Diagnose: Der Magen des Rüden hatte sich verdreht, es bestand Lebensgefahr. "Ich hatte ihn doch von klein auf", erzählte L. dem Richter. "Ich habe Rotz und Wasser geheult." Dass der Tierarzt andeutete, die Behandlung könne teuer werden, schreckte L. da wenig.
Kurz zuvor war der 49-Jährige arbeitslos geworden, hatte sein Häuschen in der Zwangversteigerung verloren. "Ich stand vor einem Schuldenberg."
Goldkette versetzt
Aber die Rechnung für den Tierarzt, die habe er zahlen wollen. Deshalb versetzte L. für seinen besten Freund sogar eine goldene Kette. Eine Anzahlung von 450 Euro konnte er so leisten, als er seinen Hund drei Tage später abholen durfte. Doch den Rest der insgesamt 920 Euro blieb L. der Tierarztpraxis schuldig.
Der Strafrichter zeigte Verständnis für den Tierliebhaber. Doch mit einer Einstellung des Verfahrens war die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden. Sie forderte eine Geldstrafe. Der Richter sprach L. frei. Es sei bedauerlich, dass der Angeklagte seine Rechnung nicht vollständig bezahlt habe. Aber von einem von vornherein gefassten Vorsatz, die Tierarztrechnung zu prellen, könne in diesem Fall keine Rede sein. Zumal L. bei der Einlieferung auch keine eindeutige Angabe erhalten habe, wie teuer die Behandlung denn werden könne.
NRZ