Rechtsinfo

KleinE

Medium Knochen
Hallo!

Mich würd mal interessieren ob sich jemand von euch generell mit Gesetzen rund um den Hund und so auskennt. Freilich, dass meiste wird von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Aber an wen kann man sich wenden wenn man genaue (oder auch nur grobe Fragen) hat? Also beim kostenlosen Rechtsberatungstag bei Gericht kennen sich die wenigsten wirklich genau aus (werden damit halt weniger konfrontiert) und wenn man einen Anwalt konsultiert zahlt man gleich Länge mal Breite.

Ich hatte bis jetzt nie mit dem Gesetz zu tun, hoffe damit auch nie zu tun zu bekommen, aber dennoch wüsste ich gern so einiges, einfach damit ich, sollte es vorkommen, auch rechtlich richtig argumentieren zu können. Dabei gehts mir um ganz banale Sachen:

- MUSS in Hundezonen der Kot weggeräumt werden oder ists dort egal?
- wie siehts mit Strafen aus wenn der Hund nicht angeleint ist obwohl er es sein müsste?
- wie siehts rechtlich aus wenn ein Rüde ins (umzäunte) Grundstück einer läufigen Hündin eindringt und diese deckt?
- welche Transportmöglichkeiten für Hunde sind erlaubt (z.B. im Auto beim Fahrersitz, oder ist ein Trenngitter ZWINGEND...)?
- kann ich gestraft werden wenn ich mit meinem Hund an der Leine (nicht Flexi) Rad fahre? Gilt dies als Gefährdung der Öffentlichkeit? Wie sieht es mit diesem "Dogbiker" (das Ding dass ich direkt am Rad montiere wo dann so eine Spirale weggeht) aus?
- als Skater mit Hund muss ich mich am Radweg bewegen?
- gilt Halti nach wie vor in den Öffis offiziell nicht als Maulkorbersatz und wird halt weiterhin mal akzeptiert und mal nicht?

Ich könnte die Liste noch ewig weiterführen. Freilich sind dies nur Kleinigkeiten, aber ich für meinen Teil weiss halt nur was ich NICHT darf (Freilauf ausserhalb der Hundezonen oder Hasen jagen ... wo dass doch soooo toll wäre, wo man einen Maulkorb braucht, dass man nicht auf Spielplätze darf, Hundesteuer zahlen und Plakette immer dabei ....) ich wüsste aber gerne was ich alles darf.

Kennt da jemand Links dazu? Oder vielleicht einen hundeliebenden RA der sagen wir mal hin und wieder im Forum oder im Chat Auskunft über so grundsätzliches gibt???

lG
KleinE
 
Hallo KleinE!
Bin neu hier, dachte mir ich werd auch mal auf einen Beitrag antworten. Das auf deinen Beitrag noch niemand geantwortet hat, wundert mich wenig... werde versuchen als Jusstudent in den letzten Monaten etwas Licht in den Gesetzes und Verordnungshaufen zu bringen. Wie du richtig geschrieben hast, finden sich Bestimmungen verstreut im Bundesrecht, Landesrecht, der großteil sogar in ortspolizeilichen Verordnungen der Geinde...
Deine Gemeindevertreung, regelt das Leben mit deinem Vierbeiner intensiver als du glaubst. Egal ob Hundesteuer, Hundekotentfernung, Leinenpflicht, Maulkorbzwang. Erst bei größeren Spaziergängen, durch Wald und Wiesen, wirst du mit Landesgesetzen zb Naturschutz, Jagdgesetz, Fortsrecht konfrontiert. Du kannst davon ausgehen, dass es einen Gemeinderatsbeschluss deiner Gemeinde bezüglich der Entfernung des Hundekots sowie Leinenzwangs gibt. In meiner derzeitigen Wohngemeinde, der Stadt Salzburg, gibts natürlich solche ortspolizeiliche Verordnungen... die Salzbuger Gemeindevertreter haben das größte Problem der Hundegegner folgendermaßen deifiniert" blablabla den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern." Mein Hund geht beim "kacken" eh immer ins Gebüsch, ein g'schamiger! Da jeder seinen Hund kennt, weiss man auch wann er Hauferl macht... ausser bei den Sprühphasen... also sollte man einen Strauch bzw Gestrüb einplanen. Die Wiener, es sind ja nicht wenige, werden für diese Zeilen kein Verständnis haben :) Mehr Probleme sehe ich beim Leinenzwang. Als Mitglied der Lawinenhundestaffel bin ich ständig im Gelände unterwegs... Diskussionen mit Jägern, Naurschutzorganen, Förstern stehen an der Tagesordnung. Es kann einem schon passieren, von einem nach Bier und Schnaps riechenden Jäger (beliehenes Ausichtsorgan) einen "Strafzettel" (Organstrafverfügung) zu bekommen (wobei ich hier klarstellen möchte, dass ich nichts gegen Alkohol habe, sondern gegen J... :) . Gegen diese Organstrafverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig, wird sie nicht einbezahlt erfolgt die Anzeige und ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren wird eingeleitet... was aber kein Grund zur Sorge ist. Das Verwaltungsstrafrecht samt Einspruchsmöglichkeiten will ich jetzt nicht beschreiben. Das Problem, welches ich ansprechen will, wann weiss der Hundeführer ob Leinenpflicht oder nicht. Ein Schild am Strassenrand "Hunde bitte an die Leine" begründet noch keine Leinenpflicht. Das Ö Verfassungsrecht sieht genaue Kundmachungsvorschriften für Verordnungen vor. Die erlassende Behörde muss zweifelsfrei erkennbar sein. Sollte also auf der Tafel "Der Bügermeister" oder "Magistrat ..." stehen, würde ich meinen Hund bei entgegenkommen einer verdächtigen Person anleinen.
Was deine Frage bezüglich des ungewollten Deckaktes betrifft, gibt es eine eindeutige Entscheidung des Obersten Gerichtshofes nach einem Rechtsstreit in Kärnten. Eine Schäferhundbesitzerin hat ihre läufige Hündin hinter einem 1,8 m hohe Baustahlgitter-
bzw Maschendrahtzaun verwahrt... dennoch gelang es einem geschickten Mischling zu ihr vorzudringen. Das Ergebnis war ein gemischter, sicher lieber Wurf. Das war der Schäferhundbesitzerin jedoch nicht recht, wollte sie doch reinrassig decken lassen und sie zog vor Gericht. Langer Rede kurzer Sinn... nach unterschiedlichen Entscheidungen in der Instanz wies der Oberste Gerichtshoh die Klage ab, mit der Begründung der 1,8 m hohe Zaun war nicht genügend an Schutzmassnahme bei einer läufigen Hündin, die Klägerin hätte ihr läufige Hündin die paar Tage besser verwahren sollen. Sollte dein Rüde mal eine Hundedame, auf weiter Flur oder "schlecht verwahrt" beglücken, braucht du dich vor Schadenersatzansprüchen bzw "Alimenten" nicht fürchten. Ganz so leicht ist es auch nicht, der Rüde sollte natürlich auch ordnungsgemäss geführt oder verwahrt werden. Diesen Beweis muss jedoch der Kläger antreten.
Bezüglich Hundetransport im Auto...von einer Gurten bzw Trenngiterpflicht weiss ich in Ö nichts. In Spanien zB herrscht Gurtenpflicht für Hunde! Welpen natürlich im "Welpensitz"??? spinnen die Spanier? Die deutschen disktuieren auch wegen der Gurtpflicht für Hunde herum, also wirds in Ö auch nicht mehr lang dauern. Ist dein Hund im Auto schelcht (fahrlässig) verwahrt, kannst du bei einem Unfall Probleme mit der Versicherung bekommen. Ein Hund auf der Rückbank ist auch wirklich eine Gefährdung... ich bin auch oft zu faul die Flybox ins Autozu schleppen.
Was das Radfahren betrifft, muss ich sagen... es herrscht Leinenzwang oder nicht. Ob du jetzt mit Leine oder Dogbiker fährst, dürfte egal sein... besser Dogbiker als Sturz bei unvohersehbarem Leinenruck!
Diese Antwort ist ja schon mächtig lang geworden. Mit Inlineskaten habe ich mich noch nie beschäftigt und ein Maulkorb ist ein Maulkorb - und kein Halti!
Du hast Recht, die Liste der rechtlichen Fragen des Hundehalters ist ewig... dennoch hoffe ich etwas gehofen zu haben. Bei präzisieren Anfragen bzw anhängigen Rechtssachen, möchte ich euch auf einen tierliebenden hundebsitzenden Anwalt verweisen... entgegen der landläufigen Meinung, ist eine erste Rechtsauskunft beim Anwat kostenlos!
www.rechtsanwalt-angerer.com
Grüsse aus dem Salzburgerischen ins Flachland, Christopher
 
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