Rechtliche stellung bei fundhund

puppimaus

Super Knochen
eine bekannte von mir ist vizepräsidentin eines tierschutzvereines. sie betreut auch selbst im schnitt 5 hunde bis zur vergabe.
um 2200 uhr brachten ihr 2 damen einen völlig verwahrlosten, alleine herumirrenden hund. sie hatten vorher die polizei verständigt, die meinte, sie sollen den hund laufen lassen.
meine bekannte versuchte es im tierheim krems und auch in st.pölten. zum zeitpunkt der übernahme meldete sich niemand, am nächsten tag meinten beide, sie wären nicht zuständig.
überraschenderweise tauchte dann doch der besitzer auf , ein offensichtlich unsymphatischer, aggressiver mensch. dieser hatte in der nacht gar nicht bemerkt, daß hund weg war, da dieser nicht ins haus darf.
meine bekannte erlaubte sich einen nachweis zu verlangen, daß er wirklich der besitzer ist. impfpaß oder ähnliches.
statt sich zu freuen, daß es seinem hund gut geht und er ihn wieder hat,
hetzte er ihr den amtstierarzt auf den hals und dieser schrie sie an, was sie sich eigentlich erlaube, sie habe den hund sofort auszufolgen, sie hätte ihn überhaupt nicht nehmen dürfen, sie hätte ihn ins tierheim krems bringen müssen, das ganze habe ein (gerichtliches) nachspiel.
kann mir jetzt bitte jemand kompetenter erklären, warum sie den hund nicht nehmen hätte dürfen und warum der amtstierarzt so reagiert hat.
der verein ist ganz offiziell, hätte sie hund wieder auf die straße werfen sollen? warum dürfen solche menschen überhaupt hunde haben, wenn sie sich sowieso nicht um ihn kümmern und er auch nicht ins haus darf?
warum soll das ganze für sie ein nachspiel haben, hätte nicht jeder normale mensch so reagiert ? meiner meinung nach sollte eigentlich der besitzer des hundes mit dem amtstierarzt probleme bekommen, oder sehe ich da was falsch?
meine bekannte ist komplett verzweifelt, versteht die welt nicht mehr und will alles, was mit tierschutz zu tun hat, hinschmeißen.
klärt mich bitte über die rechtliche situation auf.
 
Ich kann dir nur von Baileys erzählen:
Bekannte hat sie gefunden, beim ATA gemeldet und gemeint, sie behält den Hund die 30 Tage Vergabefrist und gibt die nicht ins TH.
Ging genau 3 Stunden gut, dann hab ich Baileys übernommen. War natürlich ein WE.
Hab am Mo beim ATA angerufen und alles wurde auf mich umgeschrieben.
Musste unterschreiben, dass ich den Hund nicht vor 30 Tage vergebe, außer es gibt Probleme mit meinem Hund, dann kann ich den Findling kostenlos ins TH birngen.
Nach 30 Tagen kam ein Brief, dass der Findling in mein Eigentum übergeht.

Ein Fundtier muss man sofort melden, aber man kann mit den ATA reden. Und mit melden mein ich jetzt nicht die TH sondern die zuständige Behörde (ist aber nicht mehr die Polizei).
Was man in NÖ macht, wenn kein 24 Stundendienst wie in Wien vom ATA angeboten wir, keine Ahnung.

Mehr kann ich dir leider dazu nicht sagen, kenn das NÖ Gesetz nicht.
 
Wenn deine Bekannte eh im Tierschutz tätig ist, wird sie ja wissen wie die rechtliche Lage dazu aussieht oder? :o

Ich denke nicht, dass es ein Fehler war den Hund zu sich zu nehmen und sich einen Nachweis des Besitzers zeigen zu lassen. Und ein Nachspiel wird's auch nicht geben... wofür auch?
 
Es herrscht Chippflicht in Österreich. Wenn er nachweisen kann das der Chip auf ihn registriert ist kann er den Hund mitnehmen, wenn er das nicht kann dann muss man davon ausgehen das es nicht sein Hund ist.
 
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