Rechtliche Situation bei Unfällen etc. bei Hundesitting

  • Ersteller GelöschtesMitglied16139
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GelöschtesMitglied16139

Guest
Hallo,

wie schaut den die rechtliche Haftungs Situation aus wenn man einen Hund zur Betreuung hat?

Leine reisst...läuft in ein Auto..
Rauft mit einem anderen Hund...Bissverletzung etc.

Wer haftet da eigentlich? Der Besitzer (obwohl nicht anwesend) oder der Sitter in dessen Aufsichtsbereich der Vorfall ja passiert ist?

Gibt es sowas wie rechtlich gültige Hundesittingverträge (ähnlich Schutzverträge - obwohl die ja auch nicht halten, wenn es ernst wird)

LG Gabi
 
:):)Der den Hund im Besitz hat, in Deinem Fall der Hundesitter, ist der Besitzer und haftet.Eigentümer ist nicht beteiligt.

Da müßte dann der Besitzer beim Eigentümer Regressansprüche im Zivilverfahren stellen.

Man kann sicher so einiges mittels Vertrag regeln, allerdings sind Vertragsbestandteile, die dem herrschenden Recht zuwiderlaufen, Null und nichtig.

Dann wir - meiner Meinung - auch noch ein Unterschied sein, ob es um gewerblich angemeldetes Sitting geht (Versicherungsrecht ist zu grauslich) oder irgend ein Provater den Hund sittet.
 
:D hust - G. jetzt bin ich noch verwirrter :eek:

praktisches Beispiel:

Ich sitte einen Hund, Hund reisst sich los..fällt einen anderen Hund an (oder anderer Hund kommt her) und mein Sitterhund beisst den anderen.

Fremder Hund und fremder Besitzer haben eine Bissverletzung...tja..wer bezahlt das? Ich oder der Besitzer des von mir gesitteten Hundes.

Was ist wenn der Besitzer meines Sitterhundes keine Versicherung hat?
Hafte dann ich, da er bei mir in Verwahrung ist?
LG Gabi
 
:D hust - G. jetzt bin ich noch verwirrter :eek:

praktisches Beispiel:

Ich sitte einen Hund, Hund reisst sich los..fällt einen anderen Hund an (oder anderer Hund kommt her) und mein Sitterhund beisst den anderen.

Fremder Hund und fremder Besitzer haben eine Bissverletzung...tja..wer bezahlt das? Ich oder der Besitzer des von mir gesitteten Hundes.

Was ist wenn der Besitzer meines Sitterhundes keine Versicherung hat?
Hafte dann ich, da er bei mir in Verwahrung ist?
LG Gabi

du haftest - du bekommst die anzeige, ggf. findest du dich in einer verhandlung wieder - auch unabhängig davon ob du unentgeltlich gesittet hast oder nicht. (mein wissens-stand)
also ist auch deine versicherung gefragt - und da denke ich, dass deine versicherung das nicht decken wird, weil ja nur der eigene hund - und da meist nur einer - in der haushaltsversicherung mit drinsteckt. also bräuchtest du auf jeden fall eine extra versicherung (mMn) - und wie da die versicherungslandschaft aussieht, das weiß ich nicht.
 
:D hust - G. jetzt bin ich noch verwirrter :eek:

praktisches Beispiel:

Ich sitte einen Hund, Hund reisst sich los..fällt einen anderen Hund an (oder anderer Hund kommt her) und mein Sitterhund beisst den anderen.

Fremder Hund und fremder Besitzer haben eine Bissverletzung...tja..wer bezahlt das? Ich oder der Besitzer des von mir gesitteten Hundes.

Was ist wenn der Besitzer meines Sitterhundes keine Versicherung hat?
Hafte dann ich, da er bei mir in Verwahrung ist?
LG Gabi

:eek:Sorry, liegt wohl an meiner Ausdrucksweise:

Besitzer ist der, der den Hund grad hat. Also Du, als Sitter.
Eigentümer ist der, der ihn gekauft hat.

Bissverletzung vom fremden Hund, zahlt die Versicherung, die der Eigentümer (hoffentlich) abgeschlossen hat, sofern der Sitter den Hund dem Gesetz entsprechend geführt hat und angenommen werden darf, dass er als Sitte überhaupt fähig ist.

Verletzung des Menschen fällt unter fahrlässige Körperverletzung, da bist Du als Sitter (sprich Besitzer dran). An den Eigentümer wird nur herangetreten um zu überprüfen, ob dieser seinen Hund einem Sitter anvertraut hat, von dem er annehmen durfte, (nach der ihm zumutbaren Prüfung), dass dieser geeignet ist, den Hund zu führen.
 
ahhh...Danke ..schön langsam kommts an bei mir...

Bissverletzung vom fremden Hund, zahlt die Versicherung, die der Eigentümer (hoffentlich) abgeschlossen hat, sofern der Sitter den Hund dem Gesetz entsprechend geführt hat und angenommen werden darf, dass er als Sitte überhaupt fähig ist.

Um solche Sachen (rot) machte ich mir Gedanken, Hund könnte ja auch einen Unfall verursachen...der Teufel schläft nicht. Aber wenn dann die Versicherung des Eigentümer vom Hund das bezahlen muss...passt es eh.

Fazit, man sollte sich als Sitter auf jeden Fall nachweisen lassen, das eine Haftpflicht für den Hund besteht.

LG Gabi
 
ahhh...Danke ..schön langsam kommts an bei mir...

Bissverletzung vom fremden Hund, zahlt die Versicherung, die der Eigentümer (hoffentlich) abgeschlossen hat, sofern der Sitter den Hund dem Gesetz entsprechend geführt hat und angenommen werden darf, dass er als Sitte überhaupt fähig ist.

Um solche Sachen (rot) machte ich mir Gedanken, Hund könnte ja auch einen Unfall verursachen...der Teufel schläft nicht. Aber wenn dann die Versicherung des Eigentümer vom Hund das bezahlen muss...passt es eh.

Fazit, man sollte sich als Sitter auf jeden Fall nachweisen lassen, das eine Haftpflicht für den Hund besteht.

LG Gabi

was das zahlen betrifft - möglicherweise ist es so, was aber wenn sich der hunde-eigentümer weigert, bzw. die versicherung des eigentümers?

die anzeige und ggf. ein gerichtsverfahren (schmerzensgeld, schadenersatz etc.) hast du am hals, weil du diejenige bist, die den hund unter aufsicht hatte - also kann, im falle des falles, immer der eigentümer sagen, du hast nicht richtig aufgepasst. :eek:
 
Dino hat einen andere Hund attakiert, als meine Eltern mit ihnen zu Verwandten aufs Land gefahren sind :eek::(
Dabei wurde der Hund verletzt und die Jacke ist zerissen.

Meine Versicherung hat das ohne Probleme gezahlt, waren aber auch "nur" 80€.
 
was das zahlen betrifft - möglicherweise ist es so, was aber wenn sich der hunde-eigentümer weigert, bzw. die versicherung des eigentümers?

die anzeige und ggf. ein gerichtsverfahren (schmerzensgeld, schadenersatz etc.) hast du am hals, weil du diejenige bist, die den hund unter aufsicht hatte - also kann, im falle des falles, immer der eigentümer sagen, du hast nicht richtig aufgepasst. :eek:

genau so ist es!! Mein ehemaliger Patenhund hat unter meiner Aufsicht eine Frau gebissen und ich habe eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommen. Bei der polizeilichen Niederschrift wurde ich nicht gefragt ob und wo ich versichert bin (bzw. der Hund) sondern wollte man meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse wissen ... ich fürchte ich hätte im schlechtesten Fall alles selber bezahlen müssen ... also ich würde mich auch auf keinen Fall auf irgendeine Versicherung des Eigentümers verlassen ...
 
Darum habe ich ganz genau getrennt zwischen

Hund verletzt Hund
Hund verletzt Mensch.

Erstes ist eine Versicherungssache. Will die Versicherung nicht zahlen, weil sie der Meinung ist, dass z.B. der Hund nicht ordnungsgemäß geführt wird, kann man die Versicherung klagen auf zivilrechtlichem Weg.

Zweites ist fahrlässige Körperverletzung und somit ein Ofizialdelikt und hat mit Zivilrecht niochts zu tun.
 
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