rasseliste- wie nachweisen?

Lilifee

Super Knochen
ich lese aufmerksam alle themen zu dem thema aber eine antwort auf meine frage hab ich noch nicht gefunden:

wenn man einen reinrassigen hund hat, ist es ja klar, wenn diese rasse auf der rasseliste steht.

hat man nun aber einen mischling, im impfpass ist eine "ungefährliche" (sorry, mir fällt kein besseres wort ein) rasse mit "mix" eingetragen, sonst gibt es keine nachweise und man sieht dem hund auch absolut nicht an, dass da eine rassenlistenrasse mitgemischt hat- passiert nichts oder?

bzw. dieser nachweis, wo der besitzer nachweisen muss, dass keine rassenlistenrasse drinnen ist, wer ordnet den an?

damits vielleicht verständlicher ist:

angenommen labrador mit schäfer, im impfpass steht labradormix und den schäfer sieht man dem hund auch nicht an!
 
Ja, das könnte interessant werden - und ich bin mir sicher, dass niemand das anordnen wird, denn, es ist verfassungswidrig, dass ich den Beweis erbringen muss, dass mein Hund kein Mix aus diesen Rassen ist.

Und die Kosten dafür trage ich ganz sicher auch nicht. :)

Anordnen könnte es sonst wohl die zuständige Gemeinde - die werden sich damit aber wohl kaum befassen (wollen).
 
ok das heisst tatsächlich kann einen niemand dazu zwingen, den beweis zu erbringen?

bin ja gespannt wie sich das entwickelt... wenn man dumme nachbarn hat usw...
 
Ja, das könnte interessant werden - und ich bin mir sicher, dass niemand das anordnen wird, denn, es ist verfassungswidrig, dass ich den Beweis erbringen muss, dass mein Hund kein Mix aus diesen Rassen ist.

Und die Kosten dafür trage ich ganz sicher auch nicht. :)

Anordnen könnte es sonst wohl die zuständige Gemeinde - die werden sich damit aber wohl kaum befassen (wollen).

..das problem ist zB das im NÖ Hundehaltegesetzt nun in bezug auf "die liste" genau diese beweislast umkehr drinnen steht!

Diese wird wohl erst nach dem ersten "durchprozessieren" fallen,.. die Bundesregierung hat gerade auch die beweislastumkehr im entwurf gerügt aber dennoch passieren lassen (besten dank auch)

...also mal so dahingesponnen :

du wirst angehalten nachzuweisen das du keinen "listenhund" hast ,..kommst du dem (wie auch immer) nach zahlste das selber und ohne chance was zurückzubekommen oder was zu ändern.
Erhebst du einspruch , kanns angeordnet werden,.... da greift aber üblicherweise deine rechtschutzversicherung ,... die eben nur greift wenn jamand an dich ansprüche hat und net umgekehrt ,..nun obliegt es der rechtschutzversicherung das prozessrisiko abzuschätzen.

Das sollte gut aussehen da eben die bundesregierung die beweislast umkehr bereits gerügt hat,... eben nur mal so herumgesponnen ;)
 
Genau Andi, deshalb - abwarten und nicht schon in vorauseilendem Gehorsam irgendetwas erbringen oder Beweisen wollen. :D
 
wie schauts mit diesen DNA-Tests aus?

wär das "Beweis" genug, ob bei meinem Mix ein Listenhund dabei ist oder nicht...oder ist das nur a nette "Spielerei"?
 
wie schauts mit diesen DNA-Tests aus?

wär das "Beweis" genug, ob bei meinem Mix ein Listenhund dabei ist oder nicht...oder ist das nur a nette "Spielerei"?

Nochmal in aller deutlichkeit ;

In der österreichischen verfassung ist verankert das DIR eine verwaltungsübertretung / straftat NACHZUWEISEN ist und NICHT DU einen vorwurf zu entkräften hast.

Alles was ihr selber macht , macht sich sicher hübsch am Kamin, ist jedoch UNNÖTIG.
 
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