ich lese aufmerksam alle themen zu dem thema aber eine antwort auf meine frage hab ich noch nicht gefunden:
wenn man einen reinrassigen hund hat, ist es ja klar, wenn diese rasse auf der rasseliste steht.
hat man nun aber einen mischling, im impfpass ist eine "ungefährliche" (sorry, mir fällt kein besseres wort ein) rasse mit "mix" eingetragen, sonst gibt es keine nachweise und man sieht dem hund auch absolut nicht an, dass da eine rassenlistenrasse mitgemischt hat- passiert nichts oder?
bzw. dieser nachweis, wo der besitzer nachweisen muss, dass keine rassenlistenrasse drinnen ist, wer ordnet den an?
damits vielleicht verständlicher ist:
angenommen labrador mit schäfer, im impfpass steht labradormix und den schäfer sieht man dem hund auch nicht an!
wenn man einen reinrassigen hund hat, ist es ja klar, wenn diese rasse auf der rasseliste steht.
hat man nun aber einen mischling, im impfpass ist eine "ungefährliche" (sorry, mir fällt kein besseres wort ein) rasse mit "mix" eingetragen, sonst gibt es keine nachweise und man sieht dem hund auch absolut nicht an, dass da eine rassenlistenrasse mitgemischt hat- passiert nichts oder?
bzw. dieser nachweis, wo der besitzer nachweisen muss, dass keine rassenlistenrasse drinnen ist, wer ordnet den an?
damits vielleicht verständlicher ist:
angenommen labrador mit schäfer, im impfpass steht labradormix und den schäfer sieht man dem hund auch nicht an!