sirina
Super Knochen
Für alle die eine private HP betreiben:
Änderung des Mediengesetzes - Offenlegungspflicht fuer Betreiber von Homepages
Änderung des Mediengesetzes - Offenlegungspflicht fuer Betreiber von Homepages
ZID-Newsletter vom 01.07.2005 schrieb:Aus gegebenem Anlass moechten wir Sie darauf hinweisen, dass sich mit der am 1. Juli 2005 in Kraft tretenden Mediengesetznovelle 2005 auch rechtliche Aenderungen für die Betreiber/Inhaber von Websites ergeben.
So gilt für Websites hinkuenftig die Offenlegungspflicht nach § 25MedienG.
Nach dieser neuen Regelung sind Website-Betreiber generell - also auch solche, welche ausschließlich persoenliche, nicht-kommerzielle Webseiten unterhalten - verpflichtet, folgende Angaben staendig leicht und unmittelbar auffindbar auf ihren Webseiten zur Verfügung zu stellen:
*) Name des Betreibers und
*) Wohnort (die genaue Anschrift ist nach Meinung von www.internet4jurists.at aber nicht erforderlich)
*) und zusaetzlich bei jeder Website, die einen über die Darstellung des persoenlichen Lebensbereichs oder die Praesentation des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweist, der geeignet ist, die oeffentlichen Meinungsbildung zu beeinflussen, eine Erklaerung über die grunsaetzliche Richtung der Website.
Die Rechtsabteilung der WU weist darauf hin, dass eine Verletzung dieser Offenlegungspflicht eine Verwaltungsuebertretung darstellt (Geldstrafe bis zu EUR 2180,-).
Details und aktuelle Hinweise zur MedienG-Novelle finden Sie unter folgenden Links:
http://www.internet4jurists.at/
http://www.internet4jurists.at/news/aktuell65.htm
http://www.internet4jurists.at/news/aktuell66.htm