obergrenze tierhaltung

agnes

Super Knochen
ich blättere grad mal durch das bezirksjournal nöe süd, als ich auf den artikel mit dieser überschrift stoße.
leider steht nicht besonders viel drinnen, nur dass eine obergrenze gefordert wird, dass der landtag diesen antrag an die bundesregierung gestellt hat.
es werden kurz die sammler erwähnt die verhindert werden sollen, dann die überforderung bei den hohen ansprüchen von exoten.und das wars, nichts konkretes.

weiß da jemand was genaueres?

auf den ersten blick ja nicht so schlecht, sammler gehören verhindert, manchen vermehrern wird so das leben erschwert usw.

ABER wo wird die grenze gesetzt? es gibt auch viel tierhaushalte in denen es den tieren gut geht. zählt dann vielleicht ein soka so viel wie 3 katzen um den freunden dieser rassen das leben zu erschweren? soll so überhaupt die tierhaltung eingeschränkt werde, man denke an die studie bzw den artikel in dem erwähnt wird dass es zuviele hunde in der stadt gibt? (im hundebereich medien mal diskutiert)
und wie wird unterschieden zwischen einem sammler, vermehrer, tierschützer bei denen ja auch mal mehrere tiere einziehen und nicht zuletzt die vermehrer und ähnliches die sich als geschäftslokal/pension/tierschützer ausgeben? soll es ja auch geben.

kurz auf welcher basis wird die grenze gezogen, wer entscheidet das und sollen auf diese weise unter dem argument des tierschutzes neue hindernisse für tierfreunde geschaffen werden?

wobei was ich an den fällen in letzter zeit mit bekommen habe, hätte der amtsarzt durchaus früher einschreiten können, bzw da wo die schwerkranken hunde und katzen (94 tiere in koblenz) zuerst an die vermehrerin (und deren pflegestellen) zurück gegeben wurden, fehlt es wohl in anderen bereichen der gesetzgebung und nicht an der anzahl der tiere. (ok auch wenn das in D ist, bei uns kann genau sowas wohl auch so laufen)

mal sehen was draus wird.
lg
 
Da ist ein Rückfragehinweis angegeben. http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20071006_OTS0018

Rückfragehinweis:


Volkspartei Niederösterreich
Öffentlichkeitsarbeit

Mag. Philipp Maderthaner
Tel: 02742/9020 DW 151
Mob: 0664/4121478
mailto:philipp.maderthaner@vpnoe.at
www.vpnoe.at


Ich werde da jetzt mal hinschreiben, denn ich denk mal schon, wer bestimmt das??
Wer sagt so und so viel Hunde dürfen gehalten werden??

Wer kann das bestimmen wenn die Behörden schon bei dem Komiker dem ich Sheera abgenommen habe, versagen??

Das werde ich denen auch mal schreiben!!!

Wenn es heißen sollte, nur 2 Hunde pro Familie, dann könnten die mich mal, das sag ich euch, denn ich halte meine Hunde artgerecht, sie haben genug Auslauf, Pflege usw.....
Und wenn ich einen 4. oder 5. nehmen würde, dann könnten die mir das auch net verbieten!!
Zu mir kann jederzeit ein ATA kommen und schauen wie gut es meinen Rackern geht, aber hergeben würd ich nie und nimmer ein Tier in meiner Obhut nur weil jetzt mal schnell solche Gesetze erlassen werden.

Es ist ein sehr guter Ansatz aber ich bin mir sicher daß es wieder mal die Falschen treffen wird!!!
 
das ist ja gar nicht so einfach festzulegen, den 5 Yorki sind ja viel leichter zu händlen, als fünf Schäfer oder Doggen, manche sind mit 1nem Hund schon überfordert, andere haben mit 5 oder 6 überhaupt kein Problem.

Bin schon gespannt, wie die das eingrenzen wollen und wie es mit Tierhaltern ausschaut, die mehr Tiere haben, als dann erlaubt ist...ob die Schwierigkeiten bekommen :(
 
das ist ja gar nicht so einfach festzulegen, den 5 Yorki sind ja viel leichter zu händlen, als fünf Schäfer oder Doggen, manche sind mit 1nem Hund schon überfordert, andere haben mit 5 oder 6 überhaupt kein Problem.

Bin schon gespannt, wie die das eingrenzen wollen und wie es mit Tierhaltern ausschaut, die mehr Tiere haben, als dann erlaubt ist...ob die Schwierigkeiten bekommen :(
Und genau das hab ich gefragt....

Sehr geehrter Herr Maderthaner!

Punkto dem neuen Gesetz das jetzt in Planung ist hätte ich ein paar Fragen:

Wer bestimmt welche Leute wieviele Tiere halten dürfen??
An welche Vorraussetzungen soll das gebunden sein?

Was ist wenn ich dann z.B. laut "Gesetz" genau einen Hund zuviel habe, den aber artgerecht halte, pflege und auslaste?
Muß ich den dann abgeben??

Was ist mit den Bauern punkto Katzenhaltung?? Sind die wieder von diesen Gesetzen ausgenommen??

Was ist dann mit den ganzen Hinterhofzüchtern die ohne ÖKV-Eintrag vermehren?
Greifen da die Behörden dann ein?

Was ist wenn jemand "versehentlich" (Hund vom Nachbarn schwängert läufige Hündin des anderen Nachbarn) Nachwuchs produziert?

Wie will man das alles umsetzen??
Das Gesetz hört sich im ersten Moment ja gut an, aber bitte wie will man das festlegen wer wieviele Tiere hält??

Ich hab z.B. 3 Hunde, alle aus schlechter Haltung, alle artgerecht gehalten, super sozialisiert, alle wohlerzogen und kastriert und ich kümmere mich super um sie, geh sogar nur mehr nachts arbeiten, damit immer wer daheim ist bei meinem 3 Hunden.
Was wäre jetzt wenn beschlossen wird, nur 2 Hunde pro Familie???
Ich würde keinen meiner Hunde abgeben!!!

Ich frage mich da wirklich, denn es wird ja nicht mal unser jetziges TsG ordentlich durchgesetzt von den Behörden!!!

Ein Vermehrer in Gutenstein "züchtet" noch immer seine Dogo Argentinos unter erbärmlichen Umständen in einem extrem verdreckten von Ratten verseuchten Haus!!! Noch dazu schlägt er die Hunde und füttert sie nicht ordentlich, läßt sie oft nur im Haus "Gassi gehen" usw.
Der Mann hat Hundehalte- und Umgangsverbot seit 1999 vom obersten Verwaltungsgerichtshof beschlossen, Zucht und Ausstellungsverbot vom ÖKV und vom Dogo Argentino Club Austria und hat trotz Anzeigen noch immer Hunde!!! Und verkauft auch schon wieder Welpen!!
Die Amtstierärztin aus Wr. Neustadt war schon dort und hat unverständlicherweise alle Hunde dagelassen, eine Woche drauf ist ein Hund gestorben!!!

Wenn schon da die Behörden versagen, bitte wie will man dann das neue Gesetz umsetzen??

Ich habe alle diese Fragen, denn ich habe Angst daß es wieder mal die Falschen trifft mit der Umsetzung!!

Die ganzen Mehrhundehalter die oft Tiere auch schlechter Haltung haben, werden dann zur Kasse gebeten oder ihnen die Hunde abgenommen, aber solche wie der aus Gutenstein kommen immer durch.......

Oder die Bauern, die ihre Katzen oft halten daß einem die Tränen kommen, die kommen da sicher auch wieder aus!!!

Ich frage jetzt hauptsächlich punkto Hunde- und Katzenhaltung denn das betrifft mich, meine Familie und viele Freunde von uns!

In Erwartung ihrer Antwort

Liebe Grüße

Hnilicka Dagmar
 
Antwortmail:

Sehr geehrte Frau Hnilicka!

Zu Ihrem Schreiben vom 20. Oktober darf ich Ihnen nach Rücksprache mit Herrn Mag. Maderthaner folgendes mitteilen:

Mit dem von ihnen gennannten Beschluss betreffend "Einführung einer Obergrenze für die Anzahl der Tiere in der privaten Tierhaltung im Tierschutzgesetz" hat der Niederösterreichische Landtag auf schockierende Fälle im Bereich der Tierhaltung reagiert.

So mussten beispielsweise die Behörden in Fällen einschreiten, wo 70 völlig verwahrloste Katzen oder an die 50 Pferde völlig unzureichend, auf viel zuwenig Platz, ohne Einhaltung hygienischer Mindeststandards und teilweise nur mangelhaft mit Wasser und Nahrung versorgt gehalten wurden.

Dieses Phänomen, das nun auch in Niederösterreich immer häufiger auftritt, wird in der einschlägigen Wissenschaft als "Animal Hoarding" bezeichnet- also das krankhafte und zwanghafte Sammeln von Tieren, bei dem der Tierhalter die Kontrolle und die Urteilskraft über seine und die Situation der Tiere verliert.

Deswegen hat der Niederösterreichische Landtag den oben genannten Beschluss gefasst, mit dem der Bund aufgefordert werden soll, eine sinnvolle Obergrenze für die Anzahl der Tiere in der privaten Tierhaltung im Tierschutzgesetz festzusetzen. Denn die Kompetenz für die Erlassung einer derartigen Regelung liegt beim Bund und daher beim österreichischen Parlament. Aus diesem Grund stellt der Beschluss des Landtags kein Gesetz dar, sondern eine Aufforderung an den Bund in diesem Bereich tätig zu werden.

Eine Obergrenze sollte deshalb eingeführt werden, um den Behörden ein besseres und schnelleres Einschreiten in solchen Fällen zu ermögliche. Die bisherigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verbieten zwar natürlich ein derartiges Halten von Tieren, es ist aber - wie sie selbst anführen - mitunter schwierig, rasch und effizient einzuschreiten,was gerade in den Fällen extremen Tierleids das wichtigste ist.

Die genaue Anzahl der Tiere bei einer möglichen Obergrenze im Tierschutzgesetz ist nach den entsprechenden Diskussionen mit Experten, Tierschutzverbänden und der einschlägigen Wissenschaft festzusetzen, wird aber sicherlich bei mehr als 3 Tieren liegen und daher sie und ihre Hunde nicht betreffen. Natürlich soll auch die Haltung von Katzen auf diese Weise beschränkt werden, weil auch diese von "Animal Hoarding" betroffen waren und sind. Es ist auch nicht daran gedacht, dass bei Überschreiten dieser Grenze die Tiere automatisch entzogen werden, sondern in diesem Fall kontrolliert wird, ob die Tiere artgerecht und ordentlich gehalten werden. Ist dies der Fall haben Tierfreunde, die ihre Tiere artgerecht halten, keine Sanktionen zu befürchten.

Ich hoffe, ihnen mit dieser Information gedient zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Mag. Philipp Gruber
NÖVP Landtagsklub
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das selbe wie im artikel + he da parlament wir wollen das schauts ihr da mal wie ihr das machts wir ham keine ahnung...

richtig beruhigend sowas...*seufz*
lg
 
Hallo!

Das Problem ist leider aber, dass es wieder mal nur die "braven" Tierhalter betreffen wird:
1) die ihre Hunde brav anmelden, chipen und registrieren
2) die ihre Katzen kastrieren, chipfen und registrieren
3) die ihre Pferde mit Pferdepaß ausstatten, chipen und registrieren
4) Vereine, Tierheime, Tierasyle und Gnadenhöfe die gemeldet sind!

- was wäre, wenn ich in meinem großen Einschichthof, viele Pferde (oder auch Esel, Ziegen, Schafe usw.) in einen Stall sperre??? Natürlich nicht gechipt und registriert!!

- was wäre, wenn ich an die 30 oder mehr Katzen hier habe, die weder kastriert noch gechipt (und somit registriert sind)??

- was wäre, wenn ich meine 3 oder 4 eigenen Hunde im Freien lasse und die anderen 20 oder 30 im Haus und im Stall einsperre?? Natürlich nicht angemeldet oder gechipt und registriert!

Wer soll das kontrollieren, wenn niemand es bemerken würde????

Die Idee ist an und für sich gut, jedoch nicht vollstreckbar - den die meisten Animal Horder wird es nicht in einer Wohnung in einer Stadt geben.
Die meisten dieser kranken Menschen wohnen irgendwo am Land und meistens sogar in Alleinlage.

Und bis da jemand aktiv wird, ist es meistens zu spät - aber solche Menschen lassen sich auch von einem Gesetz nicht davon abhalten, Tiere zu sammeln. Denn wie schon oben angedeutet - wo kein Kläger dort kein Richter!!:mad:

Lg. Nadja
 
Es ist immer dasselbe.
Gesetze bis zum geht nicht mehr,aber keiner der sie umsetzt.
Bis heute hat es keiner geschafft,alle Hundehalter zu erfassen,die ihre Hunde nicht angemeldet haben und da kann keiner sagen,das die Anmeldepflicht neu ist!:rolleyes:
lg.Eddy
 
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