Hab ja damals wg. der Schlachtkaninchen massenhaltung an da bmgfj geschrieben, dann hab ich das als antwort bekommen.
Sehr geehrte Frau ...!
Am 23. November 2007 wurde im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien ein weitreichendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Tierschutzes in Österreich beschlossen.
Leider ging auf Grund der einseitigen Information durch diverse Tierschutzorganisationen die Vielfältigkeit dieser Novelle verloren. Folgende Punkte wurden im Rahmen der Novellierung des Bundestierschutzgesetzes umgesetzt:
* Der Betrieb von Käfiganlagen bei der Kaninchenhaltung ist mit 01.01.2012 verboten.
* Nach Ablauf der Übergangsfristen für bauliche Maßnahmen können durch Verordnung noch geringfügige Toleranzen bei den einzelnen baulichen Maßen festgeschrieben werden.
* Errichtung einer Fachstelle zur Prüfung der Tiergerechtigkeit von Stalleinrichtungen und Haltungssystemen durch das Gesundheitsministerium.
* Definition der "Zucht", um die Registrierung von Züchtern sicherzustellen, da derzeit keine gewerberechtliche Grundlage besteht.
* Registrierungspflicht von Züchtern.
* Definition von klinischen Symptomen (z.B. kurze Nasen bei Hunden und Katzen, die zu Atem- und Kreislaufproblemen führen oder zu lange Ohren etc.), die Qualzüchtungen definieren. D.h. bei vorsätzlicher Anpaarung mit dem Ziel, dieses Merkmal zu erreichen, würde man sich strafbar machen. Dies soll als Anreiz dienen, Überzüchtungen zu vermeiden. Mit dieser Maßnahme werden keine Rassen verboten, sondern die Gesundheit als Zuchtziel in den Vordergrund gestellt.
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Verbot der Ausstellung von kupierten Hunden - gilt national so wie international - sowie Verbot des Verbringens der Tiere zum Kupieren in andere Mitgliedstaaten. * Verbot des Verkaufs und Feilbietens von Tieren in öffentlichen Räumen - dient der Handhabe gegen die "Osthundemafia".
* Vor dem Verkauf von Hunden oder Katzen haben Züchter bzw. Tierhändler ein nachweisliches Beratungsgespräch zu führen.
* Haltung von Hunden und Katzen zum Verkauf ist nur mit folgenden Auflagen zulässig:
o Bewilligung erteilt
o Betreuungstierarzt ist der Behörde zu melden - verantwortlich für die Gesundheit und Dokumente
o Aufzeichnungspflicht
o Anforderung an Haltung ist durch den Tierschutzrat festzulegen
* Österreichweite Datenbank für die verpflichtende Registrierung von Hunden, sowie Umsetzung der Chippflicht.
* Verbot des Besitzes von elektrisierenden Dressurgeräten bei Hunden.
* Verbot der Sodomie - fällt unter Tierquälerei.
Bereits in der Regierungsvorlage war der Grundstein für das Auslaufen der Käfighaltung bei Kaninchen, die zur Fleischgewinnung gehalten werden, gelegt. Durch die erfolgreichen Verhandlungen auf parlamentarischer Ebene ist es gelungen, ein klares Ende der Käfighaltung mit 01.01.2012 festzuschreiben.
Die entsprechenden Haltungsvorschriften für Zuchtkaninchen und Kaninchen als Heimtiere werden nun in den nächsten Wochen angepasst und einem allgemeinen Begutachtungsverfahren unterzogen.
Durch gemeinsame Bemühungen ist es gelungen, wiederum einen kleinen Schritt zur Verbesserung der Tierschutzstandards in Österreich zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Bürgerservice
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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
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E-mail:
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http://www.bmgfj.gv.at
Nur ab wann es gilt weiss ich nicht bzw. ist nicht im Mail gestanden...