notwehr biss, trägt hund schuld?

Inwee

Neuer Knochen
Es ist irgendwie in Mode gekommen, mit der Leine auf andere Hunde hinzuschlagen. Situation wie folgt: 2 Hunde spielen, der eine läuft weg der andere rennt nach und packt ihm leicht beim Hinterteil (spielerisch). Besitzerin des gezwickten Hundes ( eh nervös) nimmt die Leine und haut auf den anderen Hund hin. Erwischt ihn auch. Der Hund jault auf, hat aber nicht zugebissen und lief ängstlich davon!

Ich dachte mir nur, ups.. was wäre gewesen, wenn der Hund aus Notwehr hin geschnappt hätte. Wer trägt die Schuld. Wäre das mein Hund gewesen, ich wüsste nicht ob sie sich schlagen lassen würde.

Was meint ihr, wie ist die Gesetzeslage?
Ich konnte nirgends was finden....:confused:

Bitte nicht die Situation beurteilen, mich interessiert eigentlich nur der Fall wenn der Hund sich gewehrt hätte.
 
mich würde interessieren wie die strafe aussieht wenn ich dasselbe mit dieser Person mache :p. das sollt sich jemand trauen meinen Hund zu schlagen :cool:. andererseits weiss ich auch dass wort "spielerisch" oft in vielen Situationen eingesetzt wird.
 
Der Fall ist so sicher schwer zu beurteilen, weil es auf die Sicht der Richter ankommt und am Ende der Mensch vermutlich noch immer die besseren Karten hat, evtl. Notwehr.
Wenn die Frau sagt, ihr Hund wurde angefallen und sie hat ihm deshalb geholfen und wurde dann auch gebissen, sieht es bestimmt schlecht für den Hundebesitzer aus..

Zeugen sind halt immer ganz wichtig.. Wenn jemand bezeugen kann, dass die Hunde nur gespielt und die Frau grundlos auf den Hund eingeschlagen und der sich dann gewehrt hat, ist die Rechtslage sicher eine andere..

Aber das kann man eigentlich im Vorfeld schwer sagen, weil nicht nur die Begleitumstände (wie Leinenpflicht) und Zeugen, sondern auch ein guter Anwalt eine große Rolle spielen.. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
hm ich würde das überdenken... weil ich finde nicht, dass es in mode gekommen ist, fremde Hunde zu schlagen weil sie nur spielen wollen. ist mir in den 10 jahren mit asta noch nie passiert und kenne auch sonst niemanden. wenns einmal passiert dann war wohl das gegenüber deppat. wenn es meinem Hund immer wieder passiert dann würd ich eher denken, dass das wohl doch kein spiel ist (sieht ja wohl kaum jemand so)....
 
Glaub nicht, dass die Sache für den Hund gut ausgehen würde, wenn er zubeissen würde...
Es gab da doch mal den Fall mit Einbrecher .... Der von einem Hund gebissen wurde (eben in dem Haus wo er eingebrochen ist)- wurde dann zwar erwischt und wegen Einbruch etc angezeigt, aber der Besitzer bekam auch eine Strafe, da der Hund wohl IMMER und überall... Anscheinend auch auf dem eigenen Grundstück, so zu halten ist, dass niemals nie "Gefahr in Verzug" ausbrechen könnte...

Aber vielleicht kommts auch immer drauf an...
Andere Seite:

Ich beim spazierengehen mit meinen (gar nicht lange her)- (ich hab drei 20kg Hunde und einen sechs Kilo Zwerg- u.a. auch "behinderte"...
Kommt uns der übliche Verdächtige schon wieder entgegen, ein Riesenhund, stellt die Rute und seine Bürste auf, bewegt man sich dann noch einmal, legt er sich flach auf den Boden und fixiert... Bewegt man sich wieder ..... Geht er einem im Soldatenschritt entgegen.... Nicht freundlich!!!!!!
Der Hund hat schon mal einen Hund erwischt... Einen Beagle, von dem ich weiss, und ziemlich übel zugerichtet... Leute haben sich aber wohl gekannt und so kams zu keiner Anzeige etc...
So, ich seh das Tier also liegen...
Leg dann meine Hunde ab und geh mit drehender Leine, Gebrüll und Gedöns auf den Hund zu mit "schleich Dich" und "marschier!" - der fletscht dann einmal kurz die Zähne, dreht dann aber auch ab und verschwindet wieder irgendwo...
So war es schon ein paar mal...
Der Besitzer war letztes Mal da, nur recht weit weg, ich schrei dass er seinen Hund bitte holen möge- kommt zurück- ":der hört nicht auf mich"- und " die werden sich schon nix tun".... Und geht weiter...
Mhm....
Sollte der Hund nur annähernd einen meiner Hunde attackieren, dann tuts mir zwar leid, aber dem brat ich sicher eins über!! Wahrscheinlich könnte mich der Beitzer dann auch anzeigen...

Sollte der Hund daraufhin aber mich beissen, bin ich irgendwie auch selber Schuld, da ich ihn ja bedrängt/angegriffen habe.... Aber auf eine Attacke seinerseits warte ich gar nicht erst... Wie gesagt.... Der Beagle......
Und der Besitzer ist halt einfach ein Trottel.
 
Hallo Romana,
gut ich denke wenn der andere Hund zur Gefahr werden könnte, würde jeder seinen Hund wie auch immer beschützen. Ich denke das wäre Teilschuld. (falls das gibt). Wahrscheinlicher ist aber so wie immer, das der Hund über bleibt. Und der Besitzer zu langsam war um die Situation selber zu entschärfen.

Danke auch den anderen für die Antworten. Bitte meinen ersten Satz nicht falsch verstehen. Mir passiert das nicht immer. War auch nicht mein Hund. War Zeugin. Und nun bin ich neugierig, bezüglich Gesetz:D
 
Glaub nicht, dass die Sache für den Hund gut ausgehen würde, wenn er zubeissen würde...
Es gab da doch mal den Fall mit Einbrecher .... Der von einem Hund gebissen wurde (eben in dem Haus wo er eingebrochen ist)- wurde dann zwar erwischt und wegen Einbruch etc angezeigt, aber der Besitzer bekam auch eine Strafe, da der Hund wohl IMMER und überall... Anscheinend auch auf dem eigenen Grundstück, so zu halten ist, dass niemals nie "Gefahr in Verzug" ausbrechen könnte...


Ich weiß, daß das immer wieder durch alle möglichen Foren geistert, weißt du konkret, wo das stattgefunden hat? Ich würde wirklich gern mal ein Urteil dazu sehen, aber langsam bin ich fast sicher, daß diese Geschichte ein Mythos ist.
 
Nein, konkret kann ich da gar nix sagen, das hab ich auch irgendwo mal gelesen, aber zumindest glaube ich es. Mag naiv sein, aber wenn man bedenkt was Mensch sich nicht alles immer erlauben darf und Hund ist trotzdem immer das A.... ,

Wenn ich am Abend im Garten stehe (eingezäunt) und es überfällt mich da jemand, mein Hund richtet diesen aber übelst zu, hätte das gar keine Folgen für mich und meinen Hund??? Wegen Notwehr ?? Oder kommt es drauf an welcher Hund, welcher Zaun (Höhe) ob mit Schloss oder ohne (wegen Verleitung dazu)...

Ich denke eben es ist immer von Fall zu Fall verschieden, das ist ja irgendwo das gemeine, weil viele gleichen Fälle komlett anders gehandhabt werden.
Jedenfalls- um zum Thema zurückzukommen, bin ich mir sicher, auch wenn diese "fremde" Dame diesen Hund haut und der zubeisst, der Hund (Besitzer) sicherlich zumindest eine Verwarnung bekommen wenn der Gebissene den Biss meldet...
 
Ich weiß, daß das immer wieder durch alle möglichen Foren geistert, weißt du konkret, wo das stattgefunden hat? Ich würde wirklich gern mal ein Urteil dazu sehen, aber langsam bin ich fast sicher, daß diese Geschichte ein Mythos ist.

Das ist kein Mythos, zumindest in Deutschland nicht.. Die Urteile habe ich nicht mehr zur Hand, aber schon gelesen.. Das ist Tatsache, Hunde sind so zu halten, dass von Ihnen keine Gefahr ausgehen kann..

Vor ein paar Jahren ist ein betrunkener Mann in unser Grundstück eingebrochen, weil er die Hunde (Rüde 70kg, Hündinnen um die 50 kg) streicheln wollte.. :eek:

Mein bereits verstorbener Rüde ist dann ans Hoftor und hat gebellt, worauf der Mann meinem Hund auf den Kopf gehauen hat. Ich habe das alles gesehen, habe meinen Mann im Haus gerufen und bin dann ans Hoftor geeilt. In dem Moment sehe ich, dass mein Hund in die Hand des Mannes schnappt, der ihm auf den Kopf gehauen hat.

Am Hoftor habe ich meinen Hund zur Seite genommen den Mann panisch angeschrien, dass er sofort das Grundstück verlassen soll und da kam auch schon mein Mann. Wir haben uns die Hand zeigen lassen, die wirklich nichts hatte, weil mein Hund nur geschnappt und nicht gebissen hatte.

Also haben wir den betrunkenen vom Grundstück und sind wieder ins Haus.
Nach einer Woche kam ein Schreiben von der Krankenkasse, dass unser Hund den Herren XY verletzt hätte und deshalb die Krankenhauskosten wie die Arbeitstage die er ausgefallen ist, zu bezahlen hätten.
Der Mann ist am nächsten Tag ins Krankenhaus, weil ihm die Hand weh getan hat und hat sich dann 1 Woche krankschreiben lassen. Auf dem Artest stand, dass die Hand eine Prellung hätte.

Ich habe sofort einen Anwalt angerufen und meine Hundeversicherung und beide haben mir gesagt, dass ich bzw meine Versicherung den Schaden begleichen muss, weil es keine Schuldfrage gibt, wenn mein Hund einen Schaden verursacht hat.

Ja, unfassbar, aber wirklich geschehen.. Dabei waren die Hunde noch nicht mal alleine und ohne Aufsicht auf dem Grundstück, was eigentlich fest verschlossen war. Danach haben wir ein neues Türschloss eingebaut, was sich nicht mehr öffnen lässt, wenn man durch das Tor greift..

Hätte mir das Jemand erzählt, hätte ich es für einen Witz und absolut unmöglich gehalten.. Aber das sind unsere Gesetze, zumindest in Deutschland..
 
Bist du sicher? Also ich trau mich zu Gesetzen gar nichts mehr zu schreiben, auch dann nicht, wenn sie in Wikipedia erklärt sind. Nicht umsonst ist Jus ein langjähriges Studium...

Ja, bin sicher
juristen sind ein Volk für sich ;) Es ist nicht so das die die Gesetze kennen müssen sondern wie für den Mandanten das bessere herauszuholen ist (ums mal böse zu sagen)

um Verkehrsregeln zu kennen mußt du ja auch kein Jurist sein.
 
Wenn das Tor nicht verschlossen ist, ist der Hund nicht sicher verwahrt, allerdings wenn einer über die Grundstückmauer oder den Zaun klettert und dann am fremden Grundstück gebissen wird, schaut es wieder anders aus, ich kenn einen Fall wo das Verfahren (das eh lächerlich war) eingestellt wurde.
 
Ja, bin sicher
juristen sind ein Volk für sich ;) Es ist nicht so das die die Gesetze kennen müssen sondern wie für den Mandanten das bessere herauszuholen ist (ums mal böse zu sagen)

um Verkehrsregeln zu kennen mußt du ja auch kein Jurist sein.

:D;) Und wie holt RA das Beste für einen Mandanten heraus, wen RA die Gesetze nicht kennt?
 
Wenn das Tor nicht verschlossen ist, ist der Hund nicht sicher verwahrt, allerdings wenn einer über die Grundstückmauer oder den Zaun klettert und dann am fremden Grundstück gebissen wird, schaut es wieder anders aus, ich kenn einen Fall wo das Verfahren (das eh lächerlich war) eingestellt wurde.


Das Tor war verschlossen und von außen nicht zu öffnen.. ;) Der Mann ist halb über das Tor gekrabbelt und hat den Drehknauf geöffnet.. Diesen Drehknauf haben wir dann erneuert, so dass er sich auch von innen nicht mehr öffnen lässt, wenn das Tor verschlossen ist.

Allerdings hat das weder Anwalt noch Versicherung interessiert, ob das Tor verschlossen war oder nicht, die Versicherung musste zahlen. ;)
 
:D;) Und wie holt RA das Beste für einen Mandanten heraus, wen RA die Gesetze nicht kennt?

böse: so lange Widerspruch einlegen (über Jahre) bis der Gegenseite das Geld ausgeht. So arbeiten z.B. die "Juristen" bei BLÖD, und an anderen Stellen wenn z.B. ein Konzern dahintersteht.
Ich habe mal in der Stadtbücherei gearbeitet, da kamen wöchentlich dicke Stapel an änderungen für die loseblattsammlung von Gesetzten, verordnungen etc, wir durften die dann einordnen...

aber ich schweife ab ;)
 
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