juka
Super Knochen
Artikel aus "Tierfreund" Nr. 12/2005, Zeitschrift des Wiener Tierschutzvereins
Neues Tiroler Hundegesetz kommt
Anfang 2006 soll das Tiroler "Hundegesetz" (verankert im Polizeigesetz) dahingehend verändert werden, dass fortan keine allgemeine Bewilligungspflicht für Hunde mehr gelten wird.
Ein Untersagungssystem wird es möglich machen, "auffälligen" und "unzuverlässigen" Personen das Halten bzw. Führen von Hunden zu untersagen. Ob ein Hund selbst als "auffällig" gilt, entscheidet eine Untersuchung beim Amtstierarzt. Hat das Tier bereits gebissen, wurde es beim Wildern erwischt oder springt es Menschen an, bekommt es Leinen- und Maulkorbzwang verpasst. Mit dem neuen Gesetz wird die so genannte "Kampfhundeliste" abgelöst.
Auf ihr wurden 17 Hunderassen aufgelistet, die nur wegen ihrer Rasezugehörigkeit als besonders gefährlich galten - ein wissenschaftlich nicht haltbarer Ansatz.
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