Nachbarshund greift gezielt meinen Galgo an

_sunny_

Medium Knochen
Ich hab eine Frage, der Hund meiner Nachbarin bzw. der Hund ihres Sohnes, der ab und zu bei meiner Nachbarin ist, attackiert jedes mal gezielt meinen Galgo. Meine Nachbarin hat den Hund absolut nicht unter Kontrolle, geht aber trotzdem ohne Leine.
Das letzte mal war zu Weihnachten, an dem Tag hat der Hund 3 mal versucht meinen Galgo anzugreifen. Ich hab meinen immer an der Leine und sie geht mit ihrem immer ohne Leine. Bis jetzt ist es schon ca. 5 mal vorgekommen. Jedes mal hab ich eingreifen können und den Hund abwehren und somit schlimmestes verhindern können.
Die letzte Situation war so, ich komm mit meinen 3 Hunden an der Leine ins Stiegenhaus, will in den 1. Stock zu meiner Wohnungstür gehen und meine Nachbarin empfängt gerade Besuch. Ihr Hund rauscht an der offenen Türe vorbei, rennt die Stiegen hinunter und greift gezielt meinen Großen an. Ich hab versucht meine 2 Kleinen und meinen Großen hinter mich an die Wand zudrücken und hab mit dem Fuß den andren Hund versucht abzuhalten. Er hat meinen Großen zwar erwischt, aber es ist nichts passiert, weil ich mit meinem Fuß dazwischen gegangen bin. Meine Mutter hat das Gebell und gehört und ist mir zu Hilfe gekommen und hat mir zumindest mal die Kleinen in die Wohnung gebracht. Die Nachbarin hat sich langsam am Weg hinunter gemacht um ihren Hund mit Geschrei und geklatsche weg zu holen. Ich hab den Hund dann, der auch in meinen Stiefel gebissen (es sind nur leichte Zahnabdrücke an meinm Schuh zu sehen, aber da es sehr kalt draußen war hatte ich gott sei dank viel an) hat die Stiegen hinuntergestoßen und hab meiner Mutter den Galgo in die Wohnung geschickt, der komplett unter Schock stand und bin die Stiegen so raufgegangen, dass ich den Hund nicht vorbeilassen habe. Die Nachbarin war nicht fähig ihren Hund fest zuhalten und hat immer nur geklatscht und auf ihn eingeredet. Als ich gerade die Wohnungstür zumachen wollte, stürmte der Hund wieder di kompletten Treppen rauf und hat versucht in die Wohnung rein und hat da anscheinend meinen Großen beim Bein erwischt. Aber es ist Gott sei Dank nichts passiert.

Meine Frage, wenn ich den Hund das nächste mal wieder einen Tritt gebe um meine Hunde zu schützen und ihr Hund verletzt sich, kann mir dann etwas passieren? Anzeige wegen Sachbeschädigung oder so?
 
Du darfst dein Hab und Gut verteidigen... außerdem hätte er dich ja auch angreifen können. Hast du schonmal das Gespräch mit der Besitzerin gesucht? Wenn das nicht fruchtet: Hausverwaltung etc einschalten?
 
du kannst theoretisch die polizei rufen dass du dich bedroht fühlst.
vielleicht reicht diese intervention dann dass der hund angeleint wird und du nicht aus selbstschutz in ihm rumstiefeln musst.
wenn du am hund eines fremden schaden anrichtest, wird erst einmal geklärt werden müssen wie es dazu kam. wenn du genug beweise zeugen etc hast, kannst den fall gewinnen, wenn aber aussage gegen aussage steht, du aber zugibst den hund die stiege runter getreten zu haben, kannst dir ausrechnen wie der fall verlaufen könnte schlimmstenfalls.
es ist also auf jeden fall klüger, bevor schlimmeres passiert, so einen beispielfall durchzukauen mit polizei etc. weil dann ist der hund noch nicht gemeingefährlich, es ist noch niemand verletzt worden etc.
besser eher reagieren als zu spät, wo es dann gleich mehrere leidtragende gibt. da ist geduld nicht so liebevoll wie einmal die polizei gerufen zu haben und dann ist für jedes lebewesen im anschluß ne ruh...
aus kleinigkeiten kann man lernen, aus katastrophen meist leider nicht mehr.
aber du kannst der nachbarin sehr höflich mitteilen wenn nochmal sowas dann polizei...
 
Meine Mutter hat sie gebeten den Hund in Zukunft anzuleinen, aber ich bin mir nicht sicher, ob sie es auch macht. So viel ich von der Nachbarin weiß, gabs schon mehrere Vorfälle, Hund war an der Leine, hat auf der andren Straßenseit eine Katze gesehen, sie hat ihn nicht halten können, warum auch immer (40cm Mischling) und hat fast einen Autounfall verursacht. Sie weiß, dass der Hund unverträglich ist, geht aber auch am Liechtenstein ohne Leine und da kams auch schon mal zu einem Vorfall mit 2 Hunden. Ihr Sohn hat ihr einige Zeit verboten am Hund aufzupassen aber dann war er auf einmal wieder da.
Sie hat den Hund einfach absolut nicht unter Kontrolle.

Wir haben eine Eigentumswohnung und da der Hund nur ab und zu da ist, wird es der Hausverwaltung egal sein.

Macht die Polizei etwas, wenn eigentlich (noch) nichts passiert ist, ich ihr den Vorfall nur im Nachhinein schildern kann?
 
Meine Mutter hat sie gebeten den Hund in Zukunft anzuleinen, aber ich bin mir nicht sicher, ob sie es auch macht. So viel ich von der Nachbarin weiß, gabs schon mehrere Vorfälle, Hund war an der Leine, hat auf der andren Straßenseit eine Katze gesehen, sie hat ihn nicht halten können, warum auch immer (40cm Mischling) und hat fast einen Autounfall verursacht. Sie weiß, dass der Hund unverträglich ist, geht aber auch am Liechtenstein ohne Leine und da kams auch schon mal zu einem Vorfall mit 2 Hunden. Ihr Sohn hat ihr einige Zeit verboten am Hund aufzupassen aber dann war er auf einmal wieder da.
Sie hat den Hund einfach absolut nicht unter Kontrolle.

Wir haben eine Eigentumswohnung und da der Hund nur ab und zu da ist, wird es der Hausverwaltung egal sein.

Macht die Polizei etwas, wenn eigentlich (noch) nichts passiert ist, ich ihr den Vorfall nur im Nachhinein schildern kann?

du hast doch die zahnabdrücke im schuh, nicht? und deine mama als zeugin.
dann würde ich das als grundlage bei der polizei nehmen für das gespräch.
mach auf jeden fall was bevor was ernsthaftes passiert und der hund dann als gemeingefährlich eingestuft etc wird.
verständnis nutzt da dem hund wirklich gar nix, im gegenteil. so gibts noch viele optionen, ob hundeschule oder hund abgeben, abnehmen. und klar falls wirklich was passiert, wurde schon mal anzeige erstattet. sobald der hund als aggressiv gilt, stehen seine chancen sehr schlecht. irgendwer wird dran arbeiten müssen und das erreichst du nur mit solchen mitteln. mit verständnis nicht.

ich hatte mal nen ähnlichen fall, der wüff hatte krebs und ich hatte immer verständnis. aber nicht jeder und so wurde dann der sich nich benehmen könnende hund im park von nem anderen hund zerlegt also krebs plus op wegen beisserei...
verständnis ist bei sowas immer schrott.
 
Nein die Polizei macht nichts - schade dass man mit der HH offenbar nicht reden kann ! Bist du sicher dass dieser Hund deinen wirklich gezielt angreift ? Meiner findet den Hund im ersten Stock z.B. auch absolut scheisse obwohl der entzückend und absolut verträglich ist, aber selbst unangeleint knurrt er ihn nur ziemlich theatralisch an und ich habe mit der HH selbstverständlich gesprochen und die meint dass das für sie und ihren Hund überhaupt kein Problem ist und je öfter wir die beiden treffen desto weniger theatralisch wird das Gehabe von meinem Pseudo-Macho weil der andere ihn nur völlig gelassen anschaut wie das achte Weltwunder :D. Ich muss aber dazu sagen die HH ist absolut gelassen und ich auch weil ich meinen Dodl ja mittlerweile kenn :rolleyes:
 
Nein die Polizei macht nichts


wenn du sagst dass du dich bedroht fühlst und dich nicht mehr aus der wohnung traust, müssen sie was unternehmen.
wenn ein hund auf der autobahn rumgurkt sind auch polizisten gefragt.
wenn menschen gefährdet werden/sein könnten akut ist wohl die polizei dran.
menschen angreifen ist keine verwaltungsangelegenheit.
nur leine ohne beisskorb ohne vorfall, da ist nicht die polizei zuständig.

dass die einen bequemerweise wegschicken wollen werden kann passieren. aber anzeige darf jeder jederzeit machen und die polizei hat die pflicht diese aufzunehmen, die überprüfung/beurteilung ob´s wahr ist oder nicht, ist nicht sache der polizei. sie muss anzeige aufnehmen und weiterleiten wo die inhalte hingehören. staatsanwaltschaft oder magistrat...
wenn man anzeige macht, sollte man fotos von den bissspuren im schuh machen. eigentlich wärs der job der polizei aber wer weiß wie ernst die das nehmen.
 
wenn du sagst dass du dich bedroht fühlst und dich nicht mehr aus der wohnung traust, müssen sie was unternehmen.
wenn ein hund auf der autobahn rumgurkt sind auch polizisten gefragt.
wenn menschen gefährdet werden/sein könnten akut ist wohl die polizei dran.
menschen angreifen ist keine verwaltungsangelegenheit.
nur leine ohne beisskorb ohne vorfall, da ist nicht die polizei zuständig.

dass die einen bequemerweise wegschicken wollen werden kann passieren. aber anzeige darf jeder jederzeit machen und die polizei hat die pflicht diese aufzunehmen, die überprüfung/beurteilung ob´s wahr ist oder nicht, ist nicht sache der polizei. sie muss anzeige aufnehmen und weiterleiten wo die inhalte hingehören. staatsanwaltschaft oder magistrat...
wenn man anzeige macht, sollte man fotos von den bissspuren im schuh machen. eigentlich wärs der job der polizei aber wer weiß wie ernst die das nehmen.


Wenn du das sagst glaub ich dir das einfach mal, ich hab da allerdings andere Erfahrungen gemacht :(
 
also etwas grob theoretisch ausgedrückt, wennst bsoffn hingehst und ne anzeige machen willst dass dich ne giraffe getreten hat, müssen sie auch das aufnehmen, auch wenns nicht wahrscheinlich ist dass du die wahrheit sagst.
jeder fall muss zur überprüfung an entsprechende expertenstellen weiter geleitet werden. es liegt nicht im ermessen der exekutive darüber zu urteilen.

sie drängeln schon drauf dass das keinen sinn hat und ja eh nicht weiterverfolgt werden wird und ob du das jetzt echt machen willst weil es ist total sinnlos.
aber wenn du drauf bestehst dann müssen sie eigentlich grundsätzlich....

theoretisch kommt dann die giraffengschicht an die staatsanwaltschaft
und dass das verfahren gegen unbekannt eingestellt wurde zurück...
 
im übrigen, wenn ich wo was will und ich dort weggeschickt werde verlange ich immer eine schriftliche begründung dafür warum ich weggeschickt wurde.
kann auch im KH hilfreich sein... plötzlich geht ois...
 
Bei uns in der Gegend gibt es einen großen unausgelasteten Hund der abwechselnd mit unbedarften Aupair-Mädchen oder aber auch mit den Kindern der Familie Gassi geht, der Hund ist grundsätzlich nicht als agressiv einzustufen aber meinen Rüden hat er zum Fressen gerne und hat sich in der Vergangenheit auch mehrmals von der Leine gerissen, letztlich stand ein völlig überfordertes Kind da ich schützend vor meinen zwei Hunden , den "Agressor" abwehrend, eine andere Hundehalterin die Zeugin des Problems wurde hat die Polzei gerufen die kam auch, mittlerweile hat sich das Riesenvieh doch wieder zum Kind getrollt und wurde von diesem wieder angeleint, ich hab der Polzei erklärt dass dieser Hund immer nur von den Kindern oder von den diversen Aupair-Mädchen ausgeführt wird und dass das nicht der erste Vorfall war , da der Hund aber letztlich niemanden verletzt hat ist die Polizei wieder abgerauscht ohne auch nur zur Kenntnis zu nehmen dass ein 40-50 kg Hund von einem Volksschulkind geführt wird ...
 
Bei uns in der Gegend gibt es einen großen unausgelasteten Hund der abwechselnd mit unbedarften Aupair-Mädchen oder aber auch mit den Kindern der Familie Gassi geht, der Hund ist grundsätzlich nicht als agressiv einzustufen aber meinen Rüden hat er zum Fressen gerne und hat sich in der Vergangenheit auch mehrmals von der Leine gerissen, letztlich stand ein völlig überfordertes Kind da ich schützend vor meinen zwei Hunden , den "Agressor" abwehrend, eine andere Hundehalterin die Zeugin des Problems wurde hat die Polzei gerufen die kam auch, mittlerweile hat sich das Riesenvieh doch wieder zum Kind getrollt und wurde von diesem wieder angeleint, ich hab der Polzei erklärt dass dieser Hund immer nur von den Kindern oder von den diversen Aupair-Mädchen ausgeführt wird und dass das nicht der erste Vorfall war , da der Hund aber letztlich niemanden verletzt hat ist die Polizei wieder abgerauscht ohne auch nur zur Kenntnis zu nehmen dass ein 40-50 kg Hund von einem Volksschulkind geführt wird ...

ja also dann in so einem fall immer schriftliche begründung verlangen.
weil selbst wenn sie sich nicht zuständig fühlen, und vielleicht eventuell gar recht haben, aber mit schriftlicher begründung dürfen sie sich einer begründung warum und wohin sonst, nicht entziehen. und dann kennst du dich auch aus. vermutlich war da nur das MA zuständig, aber das müssten die dann ja auch mitteilen.

also schaumamal wie das nun ausgeht.
einfach selbstbewusst auftreten, man tut es ja nicht um zu schaden, sondern um gröberen schaden abzuwenden.

wobei ich jetzt nicht schwören könnt wer wirklich zuständig ist wenn gänzlich ohne zwischenfall ein hund ohne leine und beisskorb schlicht nur gesichtet wurde.
das weiss ich nicht, aber sobald ein schaden da ist, müssen sie in jedem fall die anzeige aufnehmen. und kleine zahnabdrücke im schuh sind da schon beweis genug für nen mutzifall zum draus was lernen, zumal es auch noch eine zeugin dazu gibt...
 
Meine Mutter hat sie gebeten den Hund in Zukunft anzuleinen, aber ich bin mir nicht sicher, ob sie es auch macht. So viel ich von der Nachbarin weiß, gabs schon mehrere Vorfälle, Hund war an der Leine, hat auf der andren Straßenseit eine Katze gesehen, sie hat ihn nicht halten können, warum auch immer (40cm Mischling) und hat fast einen Autounfall verursacht. Sie weiß, dass der Hund unverträglich ist, geht aber auch am Liechtenstein ohne Leine und da kams auch schon mal zu einem Vorfall mit 2 Hunden. Ihr Sohn hat ihr einige Zeit verboten am Hund aufzupassen aber dann war er auf einmal wieder da.
Sie hat den Hund einfach absolut nicht unter Kontrolle.

Wir haben eine Eigentumswohnung und da der Hund nur ab und zu da ist, wird es der Hausverwaltung egal sein.

Macht die Polizei etwas, wenn eigentlich (noch) nichts passiert ist, ich ihr den Vorfall nur im Nachhinein schildern kann?

eventuell mim sohn reden, der wird vielleicht gar nicht wissen, wie seine mutter mit dem hund umgeht (wobei bei hörensagen wär ich immer vorsichtig, ob dsa auch stimmt;))
 
Meine Mutter hat sie gebeten den Hund in Zukunft anzuleinen, aber ich bin mir nicht sicher, ob sie es auch macht. So viel ich von der Nachbarin weiß, gabs schon mehrere Vorfälle, Hund war an der Leine, hat auf der andren Straßenseit eine Katze gesehen, sie hat ihn nicht halten können, warum auch immer (40cm Mischling) und hat fast einen Autounfall verursacht. Sie weiß, dass der Hund unverträglich ist, geht aber auch am Liechtenstein ohne Leine und da kams auch schon mal zu einem Vorfall mit 2 Hunden. Ihr Sohn hat ihr einige Zeit verboten am Hund aufzupassen aber dann war er auf einmal wieder da.
Sie hat den Hund einfach absolut nicht unter Kontrolle.

Wir haben eine Eigentumswohnung und da der Hund nur ab und zu da ist, wird es der Hausverwaltung egal sein.

Macht die Polizei etwas, wenn eigentlich (noch) nichts passiert ist, ich ihr den Vorfall nur im Nachhinein schildern kann?

:) Du kannst eine Anzeige machen, schließlich hat Dich der Hund in den Fuß "gebissen". Nimm den Schuh mit und Deine Mutter als Zeugin.

Falls die Polizei Dich abwimmeln möchte, verlange die Dienstnummer und sag deutlich, dass Du Dich sofort an die vorgesetze Behörde wenden wirst. Weise darauf hin, dass Deine Mutter die Ablehnung bezeugen kann.

Eine schriftliche Erklärung für eine eventuelle Ablehnung der Polizei steht Dir nicht zu, muss Polizei nicht geben.
 
Hello!
Welches Bundesland bist Du zu Hause und ist da eine Sachkunde Kurs für Hunde Vorschrift?
Wenn ja dann braucht die Frau einen und wem gehört der Hund?

Die Hausverwaltung ist für Dich da, Du bezahlst sie, gerade bei einer Eigentumswohnung, hingehen und eine Beschwerde einlegen! - Gasthund benimmt sich daneben!

Gebe Tamino recht geh auf die Polizei!

Bei aller Liebe zu Hunden, aber beissen geht gar nicht stell Dir vor der Hund erwischt Dich ordentlich am Bein, oder Deinen Hund und verletzt ihn schlimm!
LG Birgit
 
in einem fall wo man tatsächlich gar nichts schriftliches bekommt, eine zeitbestätigung aber immer.
kann man für die beschwerde auch dann weiterverwenden.
aber besser nicht mit dem miesen gefühl des eh abgewimmelt werdens hingehen sondern dem beamten eine chance geben :) .
also keep cool, eine anzeige ist (leider) alltag auf der welt.
lies das protokoll 2x in ruhe durch, besonders ob die schäden am schuh eh drinnen stehen und wenn du einen satz anders formuliert haben möchtest, dann sag auch das ruhig. sehr ins detail wird der text am ende nicht gehen, du musst selbst darauf hinweisen welche details du dennoch unbedingt drinnen haben möchtest.
eine kopie bekommst du nach deiner aussage und deine mutter nach ihrer. falls nicht eh automatisch dann darum ersuchen, anspruch hat man drauf.
du bist nicht dazu verpflichtet inhalte die dir nicht passen mit einer unterschrift zu versehen. da der polizist der die anzeige aufnimmt mit dem verfahren desweiteren nichts zu tun haben wird, kannst du da auch entspannt lästiger sein bei den inhalten wenn dir was als wichtig erscheint und noch nicht so im protokoll steht wie du das gerne haben möchtest.

hörensageninhalte werden nicht in die zeugenaussage aufgenommen, nur deine eigenen engpersönliche beobachtungen. falls du also damit argumentierst dass x gesagt hat, der hund war da und dort schon mal so und so, ist das quasi irrelevant.
wenn du aber erwähnst, du hast schon öfter erlebt dass der hund ohne leine etc, dann ist das was anderes.
 
Hello!
Welches Bundesland bist Du zu Hause und ist da eine Sachkunde Kurs für Hunde Vorschrift?
Wenn ja dann braucht die Frau einen und wem gehört der Hund?

Die Hausverwaltung ist für Dich da, Du bezahlst sie, gerade bei einer Eigentumswohnung, hingehen und eine Beschwerde einlegen! - Gasthund benimmt sich daneben!

Gebe Tamino recht geh auf die Polizei!

Bei aller Liebe zu Hunden, aber beissen geht gar nicht stell Dir vor der Hund erwischt Dich ordentlich am Bein, oder Deinen Hund und verletzt ihn schlimm!
LG Birgit

und DA ist es noch schwieriger bei problemen, erlebe dies gerade selbst bei mir im haus, betrifft bei mir lärmbelästigung und da kannst nichts machen:mad:
 
Hello!
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Wenn ja dann braucht die Frau einen und wem gehört der Hund?

LG Birgit

Bin aus Nö und bei uns braucht man den nicht, bzw. brauchte man den damals nicht. Der Hund gehört ihren Sohn. Ist in ganz normaler Mischling, also nix mit Listenhund oder so.

Ich werd einfach mal hoffen, dass der Hund das nächste mal an der Leine ist und wenn nicht, dann geh ich zur Polizei. So schade es ist, aber bei manchen Nachbarn hilfts wahrscheinlich nicht anders.

Ob sie einen Kurs für den Hund hat oder nicht, wäre mir ja auch egal. Mir gehts rein darum, dass mein Großer nicht gebissen wird, das ganze Theater beim TA und dass er dann vielleicht in Zukunft auch einen Schock davon trägt und Angst vor anderen Hunden hat. Ich hab genug zu tun, mit meinem Kleinen Angsthasen. Außerdem will ich auch nicht, dass der Große die Gelegenheit hat und mal wirklich zu beißt. Das könnte für den Nachbarshund nicht gut ausgehen und ich denke mir auch, wenn ein Hund einmal gebissen hat, würde er es vielleicht wieder tun.

Ich will nur, dass der Hund der ab und zu da ist an der Leine ist und nicht mehr auf meinen Großen los gehen kann.
 
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