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Na toll - weils n paar nicht schlecht gegangen ist...
Die Abnahme von 265 Schafen im Dezember 2011 in Leutschach (Bezirk Leibnitz) ist rechtswidrig gewesen. Laut Verwaltungssenat hätten nicht alle Tiere gelitten. 56 Schafe und fünf Lämmer waren gut versorgt, ihre Abnahme war demnach nicht notwendig.
Fein, 61 Tieren gings gut, den restlichen 204 aber nicht
Der UVS beruft sich darauf, dass eine Maßnahmenteilung nicht möglich sei und somit die gesamte Maßnahme rechtswidrig sei. Somit werden die Tiere, wenn der ATA mitmacht, die Bedingungen passen, zurückgegeben.
Wobei ich persönlich nicht verstehe, wieso eine Maßnahmenteilung unmöglich sein soll. Da wäre ich sehr gespannt, ob die Behörde den VwGH anruft....
Meine Meinung? Wenn man es nicht schafft, all den angeschafften Tieren gerecht zu werden, hat er gar kein Schaf mehr zu besitzen.
Mag ja den 60 da gut gegangen sein, aber die anderen sind dahinvegetiert und wer da keine Skrupel zeigt, hat kein Recht auf Tierhaltung, da interessiert mich eine Maßnahmenteilung nicht