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mehr als eine beschäftigung- wie geht das?

Nicky

Super Knochen
Hi

Also mal angenommen man arbeitet an 2 verschiedenen stellen, bei beiden nur geringfügig bzw. bei einer Teilzeit .
Da muss ich des doch bei der Finanz melden oder?
Wie macht man des? Bzw. mit welchen kosten muss man rechnen (wie ich die finanz kenn wollens ja dann sicher nen best. betrag auf einmal dann..)

Ich weiß schon das man das nicht genau sagen kann aber wo findet man als absoluter Laie dazu informationen?

lg
 
wennst eh angemeldet bist, brauchst nichts melden meines wissens nach.
ob du nachzahlen musst weiss ich nicht (bei vollzeit und geringfügig schon), wie es bei teilzeit und geringfügig aussieht würd ich bei der ak erfragen.
 
Am Besten bei der Arbeiterkammer anrufen! Bei Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung muss man auch etwas zurück zahlen, jedoch um einiges weniger, als bei Vollzeitbeschäftigung + Geringfügigkeit.

Ich hab mich vor einem Jahr erkundigt, weiß es jedoch nicht mehr genau. Ich warte jedenfalls schon auf den Erlagschein, weil ich auf jeden Fall parallel bei zwei Firmen sozialversichert war...

lg Cony
 
ich war bei 2 firmen geringfügig beschäftigt, kam 2x bei beiden zusammen über die geringfügigkeitsgrenze um einmal 0,10€ und einmal 2€ und durfte 110€ nachzahlen... 1 jahr später und natürlich auf einmal :rolleyes:
 
Hi

Natürlich mit anmeldung- sonst wärs ja kein thema ;)

Genau das ist das was ich befürchte, ich will net 2 sachen machen und am ende vom jahr kommt dann eine weiß gott wie hohe nachzahlung.
Wenn mans vorher ca weiß is ja ok dann kann ichs weglegen aber ohne zu wissen is halt auch doof...

Kann man bei der AK nachfragen a wenn man noch net sagen kann was ma verdienen würd? Hab ja noch nix von beiden fix aber wollt mich halt vorher informieren..

lg
 
Bei jeder angemeldeten Beschäftigung muss die Firma bis Ende Jänner des Folgejahres ein Formular an das FA senden, das ersetzt die frühere Lohnsteuerkarte, dann erinnert Dich das FA an die noch nicht erfolgte Arbeitnehmerveranlagung, die musst Du dann machen, die geht dann auch an die WGKK und dann kommen die Erlagscheine.
Beide Beschäftigungen werden zusammen gerechnet, im Schnitt zahlt mann dann zusätzlich ca. 25% Einkommenssteuer, wieviel SV weiß ich nicht genau, aber auch eine Menge. Und nicht zu vergessen die Vorauszahlungen an das FA für das laufenden Jahr, außer man kann nachweisen, dass man keine zusätzliche Beschäftigung mehr hat.
Im Schnitt bleiben Dir von Deiner Geringfügigkeit 50% über, den Rest muss Du an Abgaben weglegen, kommt aber auf das Gehalt der ersten Tätigkeit an.
LG Ingrid
 
Hi

so ich hab gestern bei der AK angerufen:

Bis zu einem gehalt von ca 1200€ (beides zusammen) wird keine Lohnsteuernachzahlung kommen. ABER die Sozialversicherung ist für die geringfügige zu bezahlen was ca. 15-18% sind. da sollte man dann aber bei der Versicherung vorher nachfragen das man des 1/4 jährlich zahlen dann damit net alles auf einmal kommt. Die können dann auch sagen wieviel es werden wird.

Nur so zur info ;)

LG
 
Ja, so ist das :-)

Es ist klar, dass die GKK eine Zusammenrechnung macht, ansonsten wäre es ja lukrativ, sich nur bei einem Dienstverhältnis voll versichern zu lassen und ein oder zwei andere geringfügig zu machen.

Am besten ist, Du rechnest Deine Bruttoeinkommen zusammen und legst GLEICH jedes Monat ca. 20 % davon auf ein Sparbuch.
dann bist Du nicht überrascht, wenn die Forderung der GKK kommt.

Wenn Du in einem DV teilzeitbeschäftigt bist und damit vollversichert bist, dann brauchst nur vom geringfügigen Betrag die 20 % weglegen ( da nicht ganz 20 % gefordert werden , bleibt Dir sogar noch was übrig zum Schluss und Du freust Dich *g* )

LG
 
Was du nicht vergessen darfst ist deiner Firma deine Zweitbeschäftigung zu melden bzw. sie erstmal zu fragen, ob sie damit einverstandne sind. Meistens steht das in deinem Vertratg, wie mit einer Zweitbeschäftigung umgegangen wird. In der Firma meines Vater (ein international tätiges innovative Unternehmen desssen Namen ich lieber nicht nennen möchte) ist es sogra vorgekommen, dass eine Detektei auf Mitarbeiter angesetzt wurde aus verschiedenen Gründen. Wenn man eine Nebenbeschäftigung hat besteht ja die Gefahr, dass mn evtl. Firmenwissen weitergibt, und in vielen Branchen gibt es ja Geheimhaltungspflicht, damit neue Entwicklugnen dann nicht plötzlich von einer anderen Firma angemeldet wird. Wirtwchaftsspionage wird ziemlcih eng gesehen, also muss man wirklich vorsichtig sein, ob man eine Nebenbeschäftigung aufnehmen darf. Ganz wichtig das zu klären vorher, sonst fühlt sich der Hauptarbeitgeber u.U. auch hintergangen.
 
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