Ich denke das kommt auf die Umstände an.
Auch wenn ein Hund auf deinem privaten Grund jemand "beisst", bist du meistens dran
Jaja... die liebe Rechtssprechung...
Polizeihunde dürfen:
http://fudder.de/artikel/2006/09/20/polizeihund-beisst-einbrecher-in-den-po/
Für Privathunde:
Ein Wachhund (also ein ausgebildeter) darf nicht beißen. Deswegen ist es auch 'Zivilisten' erlaubt, einen Hund zum Wachhund ausbilden zu lassen.
Stellen und melden, ggf. verbellen darf er natürlich. Macht auch ein anständiger Hund. Der nimmt den Einbrecher sozusagen in Haft und krakehlt dabei so lange herum, bis jeder weiß, da ist einer, der da nicht hingehört. Schön im Einklang mit der Selbsthilfe lt. BGB. Wenn der Hund aber statt dessen beißt, ist der Halter in der Tat schadenersatzpflichtig. Dass so etwas extrem selten vorkommt, liegt daran, dass zum einen keiner einbricht, der weiß, da wacht ein anständiger, großer Hund, zum anderen daran, dass ein großer Hund eben normalerweise nicht beißt, sondern stellt.
Anders verhält es sich, wenn der Einbrecher den Hund angreift; dann darf der Hund beißen, zu seiner Verteidigung. Der Beweis, dass es ein Verteidigungsbiss war, ist leichter zu erbringen, als man denkt. Verhaltenstest.
Soweit zivilrechtlich.
Ordnungs- und strafrechtlich sieht das anders aus. Danach hat es keine rechtlichen Konsequenzen, wenn ein Hund wegen einer illegalen Handlung des Opfers beißt. Heißt, der Hund, der einen Einbrecher zu Schanden beißt, bekommt deswegen keine Einstufung als gefährlicher Hund.
[Quelle:
www.recht.de]