mal was positives: Husky biss zu

hat das für den hund konsequenzen? also dass er gebissen hat? oder darf ein hund in ausnahmefällen beissen? ich hoffe der arme wird jetzt nicht als gefährlich eingestuft!

mensch wie blöd kann man sein und jemanden überfallen der nen grossen hund mithat?:rolleyes:
ich hoffe der arm tut jetzt richtig, richtig weh!
 
hat das für den hund konsequenzen? also dass er gebissen hat? oder darf ein hund in ausnahmefällen beissen? ich hoffe der arme wird jetzt nicht als gefährlich eingestuft!

mensch wie blöd kann man sein und jemanden überfallen der nen grossen hund mithat?:rolleyes:
ich hoffe der arm tut jetzt richtig, richtig weh!


Ich denke das kommt auf die Umstände an.

Auch wenn ein Hund auf deinem privaten Grund jemand "beisst", bist du meistens dran :(
 
Ich denke das kommt auf die Umstände an.

Auch wenn ein Hund auf deinem privaten Grund jemand "beisst", bist du meistens dran :(

Jaja... die liebe Rechtssprechung...

Polizeihunde dürfen:
http://fudder.de/artikel/2006/09/20/polizeihund-beisst-einbrecher-in-den-po/

Für Privathunde:

Ein Wachhund (also ein ausgebildeter) darf nicht beißen. Deswegen ist es auch 'Zivilisten' erlaubt, einen Hund zum Wachhund ausbilden zu lassen.
Stellen und melden, ggf. verbellen darf er natürlich. Macht auch ein anständiger Hund. Der nimmt den Einbrecher sozusagen in Haft und krakehlt dabei so lange herum, bis jeder weiß, da ist einer, der da nicht hingehört. Schön im Einklang mit der Selbsthilfe lt. BGB. Wenn der Hund aber statt dessen beißt, ist der Halter in der Tat schadenersatzpflichtig. Dass so etwas extrem selten vorkommt, liegt daran, dass zum einen keiner einbricht, der weiß, da wacht ein anständiger, großer Hund, zum anderen daran, dass ein großer Hund eben normalerweise nicht beißt, sondern stellt.
Anders verhält es sich, wenn der Einbrecher den Hund angreift; dann darf der Hund beißen, zu seiner Verteidigung. Der Beweis, dass es ein Verteidigungsbiss war, ist leichter zu erbringen, als man denkt. Verhaltenstest.
Soweit zivilrechtlich.
Ordnungs- und strafrechtlich sieht das anders aus. Danach hat es keine rechtlichen Konsequenzen, wenn ein Hund wegen einer illegalen Handlung des Opfers beißt. Heißt, der Hund, der einen Einbrecher zu Schanden beißt, bekommt deswegen keine Einstufung als gefährlicher Hund.

[Quelle: www.recht.de]
 
ich hoffe für den räuber dass die wunde richtig fies anschwillt, brennt und juckt und für den hund dass er so bleibt wie er ist. ohne maulkorbauflagen!
 
ich hoffe für den räuber dass die wunde richtig fies anschwillt, brennt und juckt und für den hund dass er so bleibt wie er ist. ohne maulkorbauflagen!

Jahaaa... mit bösen Eiterbeulen und tierischem Gestank ;-)

also aber mal im Ernst... ich glaube in den seltensten Fällen wird ein "Räuber" einen anzeigen, den er überfallen wollte....
Hier gilt: im Zweifelsfall für den Hundehalter... Notfalls musste der Hund halt "sich" verteidigen.
Ich denke die kleinen Wald-hof-und-Wiesen-Taschendiebe sind zu feige für so eine Aktion...
 
stimt auch wieder. hey aber er räuber müsste doch leicht zu fangen sein, einfach im krankenhaus anfragen, ich mein sooooo blöd kann der doch nicht sein und nen hundebiss unbehandelt lassen oder?

andererseits im krankenhaus müsste er anzeige gegen den hund erstatten. und wenn dann er als räuber erkannt wird dann läuft die anzeige gegen den hund... aber kein richter dürfte so blöd sein und den hund verurteiln oder?
 
stimt auch wieder. hey aber er räuber müsste doch leicht zu fangen sein, einfach im krankenhaus anfragen, ich mein sooooo blöd kann der doch nicht sein und nen hundebiss unbehandelt lassen oder?

andererseits im krankenhaus müsste er anzeige gegen den hund erstatten. und wenn dann er als räuber erkannt wird dann läuft die anzeige gegen den hund... aber kein richter dürfte so blöd sein und den hund verurteiln oder?

naja, dazu müsste der Verletzte Schadensersatz einklagen...
Warum muss er im Krankehaus Anzeige erstatten?
Das bleibt ihm doch überlassen, ob er wen anzeigt oder nicht - er wird doch trotzdem behandelt ;-)

Er kann höchstens gegen unbekannt ... weil wenns auf freier Straße war... äh.. woher soll er wissen, WEN er anzeigen muss?
Ein Einbrecher kennt zumeist die Adresse, wo er war *gg*
 
naja, dazu müsste der Verletzte Schadensersatz einklagen...
Warum muss er im Krankehaus Anzeige erstatten?
Das bleibt ihm doch überlassen, ob er wen anzeigt oder nicht - er wird doch trotzdem behandelt ;-)

Er kann höchstens gegen unbekannt ... weil wenns auf freier Straße war... äh.. woher soll er wissen, WEN er anzeigen muss?
Ein Einbrecher kennt zumeist die Adresse, wo er war *gg*

also wennst bei uns sagst ein hund hat dich gebissen (brauchst ja nichtmal sagen, einen hundebiss erkennt man ja eh) dann löcherns dich so lange bis du ok sagst zur anzeige gegen unbekannt. ist ja in dem fall nicht schlimm ausser der gebissene wird dann verhaftet wegen raubüberfall, dann läuft ja auch die bissanzeige nicht mehr gegen unbekannt sondern gegen den hund des mannes der überfallen wurde

ich hoffe man kann rauslesen was ich meine :)
 
also wennst bei uns sagst ein hund hat dich gebissen (brauchst ja nichtmal sagen, einen hundebiss erkennt man ja eh) dann löcherns dich so lange bis du ok sagst zur anzeige gegen unbekannt. ist ja in dem fall nicht schlimm ausser der gebissene wird dann verhaftet wegen raubüberfall, dann läuft ja auch die bissanzeige nicht mehr gegen unbekannt sondern gegen den hund des mannes der überfallen wurde

ich hoffe man kann rauslesen was ich meine :)

*lach* ja ... habs schon verstanden *g*... so ähnlich meinte ich das auch :o
 
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