Listenhund zieht ein...

Rotzpippen88

Super Knochen
Ich bin zu doof um manches zu verstehen (oder auch nur zu faul um gscheit zu lesen :o) Vielleicht kann mir irgndjemand mir auf Dodldeutsch antworten (und bitte bitte keine Gesetztestexte rauskopieren!)...

Sollte eventuell bei mir ein Dogo(mix) einziehen, was mach ich dann? Ihn bei der Gemeinde melden - ganz klar mit allen Daten... nur da hama ein "Problem", wir haben keinen Zaun und es wird auch keiner gemacht (Diskussion zwecklos, is so). Darf ich trotzdem einen Listenhund halten? Oder kann mir dann die Haltung untersagt werden?

Dann mach ich diesen Sachkundenachweis... so weit, so klar... muss mein Hund dann bis ich diesen Nachweis hab immer mit Mauli gehn? Darf er nirgends ohne Leine laufen?

Wenn ich diesen Nachweis dann hab, is er dann wieder ein "normaler" Hund? Im Sinne von ich darf ihn wieder nach den Gesetzen eines normalen Hundes führen?

Ich weiß, ich frag a bissl blöd, aber i versteh's mit diesen Gesetzestexten nit :o
 
Zuletzt bearbeitet:
So wie ich es verstanden habe.
Zaun brauchst du keinen, er muss dann halt im Garten auch immer mit Leine gehen. Er darf dann nie niemals ohne einem Menschen im Garten sein. Ohne Zaun und ohne Mensch, darf das aber auch kein Nicht-Listenhund, nur würde da die Begleitung irgendeines Menschen ausreichen (dem er natürlich nicht entwischen sollte)
Jetzt wo ich so nachdenke, Häuser sind ja normalerweise im Ortsgebiet, müsste er dann auch im Garten einen Maulkorb tragen, obwohl das mein eigener Grund und Boden ist?
Wie immer hat das der Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Gibts jetzt überhaupt schon einen anerkannten Sachkundenachweis?

Über dieses Gesetz darf man gar nicht erst nachdenken, sonst wirds immer verwirrender und undurchschaubarer.
 
Zuletzt bearbeitet:
So wie ich es verstanden habe.
Zaun brauchst du keinen, er muss dann halt im Garten auch immer mit Leine gehen. Er darf dann nie niemals ohne einem Menschen im Garten sein. Ohne Zaun und ohne Mensch, darf das aber auch kein Nicht-Listenhund, nur würde da die Begleitung irgendeines Menschen ausreichen (dem er natürlich nicht entwischen sollte)
Jetzt wo ich so nachdenke, Häuser sind ja normalerweise im Ortsgebiet, müsste er dann auch im Garten einen Maulkorb tragen, obwohl das mein eigener Grund und Boden ist?
Wie immer hat das der Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Gibts jetzt überhaupt schon einen anerkannten Sachkundenachweis?

Über dieses Gesetz darf man gar nicht erst nachdenken, sonst wirds immer verwirrender und undurchschaubarer.

Auch jetziger Hund ist nie allein draußen... das is eh nur bei meinen Eltern so (Hauptwohnsitz), aber er wird da angemeldet, deswegen die Frage.

Das mit Mauli & Co is bei uns daham eh egal... da wird er auch weiterhin so laufen dürfen, weil sollte er Mauli oben haben werd i wahrscheinlich wegen Tierquälerei angezeigt :D

Und ja es gibt nen Sachkundenachweiß!! Schau auf die ÖKV Seite!
 
1. Du musst deinen Hund bei der Gemeinde melden (Daten des Hundebesitzers, Angabe voher du den Hund hast, Daten des Hundes - Impfpass, Chipnummer, Nachweis das der Chip registriert ist ...)
2. Du brauchst für diesen Hunde eine Haftpflichtversicherung, die du auf der Gemeinde vorlegen musst.
3. Du musst die Größe deines Grundstückes angeben und die Art der Einfriedung. Es muss sichergestellt sein, dass der Hund das Grundstück nicht aus eigenem Antrieb verlassen kann.
4. Du musst den NÖ Sachkundenachweis ablegen und eine Bestätigung darüber bei der Gemeinde vorlegen.
5. Der Hund ist im Ortsgebiet mit Leine UND Maulkorb zuführen, auch wenn du den Sachkundenachweis hast!!!!
 
1. Du musst deinen Hund bei der Gemeinde melden (Daten des Hundebesitzers, Angabe voher du den Hund hast, Daten des Hundes - Impfpass, Chipnummer, Nachweis das der Chip registriert ist ...)
2. Du brauchst für diesen Hunde eine Haftpflichtversicherung, die du auf der Gemeinde vorlegen musst.
3. Du musst die Größe deines Grundstückes angeben und die Art der Einfriedung. Es muss sichergestellt sein, dass der Hund das Grundstück nicht aus eigenem Antrieb verlassen kann.
4. Du musst den NÖ Sachkundenachweis ablegen und eine Bestätigung darüber bei der Gemeinde vorlegen.
5. Der Hund ist im Ortsgebiet mit Leine UND Maulkorb zuführen, auch wenn du den Sachkundenachweis hast!!!!

Punkt 1 bis 4 war ma klar, danke! Zu Punkt 5... a wenn i den Wisch hab muas i des machen, des is ja dodlhoft, wozu mach i des dann... hirnlos des Ganze... i nimm do nit dauernd an Mauli mit und tua eam den aufe und owa und daun den Wisch a no mitzahn... und fiachten tuat se daun a jeder vor mein Hund wenn er nen Mauli oben hat... toll is des...


Zitat meiner Nachbarin als ich letztens mit Fido Maulkorbtraining gemacht hab "Wos tuastn du? Tua dem armen Hund des Zeig vom Maul owa, do tuast eam jo weh!!"

Naja, danke euch trotzdem!
 
In NÖ musst du den Sachkundenachweis nicht mittragen, du musst ihn nur auf der Gemeinde vorlegen.
Und ja leider, der Maulkorb und die Leine sind Pflicht im Ortsgebiet!
 
Zitat meiner Nachbarin als ich letztens mit Fido Maulkorbtraining gemacht hab "Wos tuastn du? Tua dem armen Hund des Zeig vom Maul owa, do tuast eam jo weh!!"

In Absprache mit dem Ortsvorsteher habe ich gegen das NÖ Hundehaltegesetz verstossen...bei dieser Absprache wollte der Ortsvorsteher wissen WAS ich machen würde um mir eine Anzeige einzufangen.

Markus: ich werde mit meiner Hündin durch die Ortschaft gehen - MIT Leine aber OHNE Maulkorb!

Ortsvorsteher: wooos....Leine.....:confused:...do foins eh auf, bei uns hot kana a Leine :waaas:

:D:D:D


P.S.: bei der Polizei war es dann auch nicht viel anders DES is a Kaumpfhund...na de is jo liab!
 
In Absprache mit dem Ortsvorsteher habe ich gegen das NÖ Hundehaltegesetz verstossen...bei dieser Absprache wollte der Ortsvorsteher wissen WAS ich machen würde um mir eine Anzeige einzufangen.

Markus: ich werde mit meiner Hündin durch die Ortschaft gehen - MIT Leine aber OHNE Maulkorb!

Ortsvorsteher: wooos....Leine.....:confused:...do foins eh auf, bei uns hot kana a Leine :waaas:

:D:D:D


P.S.: bei der Polizei war es dann auch nicht viel anders DES is a Kaumpfhund...na de is jo liab!

Nettes G'schichterl :o

Ich hab mit meiner Oma gestern über das "neue" Hundehaltegesetz gesprochen (sie wusste von dem goa nix!) und das einzige was sie dazu meinte "Na, oder? Des gibt's doch nit? Und dagegen kann ma goa nix machen? Des is jo Tierquälerei. Na, wirklich? De armen Hundal... naa des derf doch nit wahr sein. Und des is bei uns in Österreich? Do host di nit beim Land vertan? Des is jo Wahnsinn, na i glaubs immer no nit. De armen Hund!..."

sie war richtig empört und verfasst jetzt einen Brief... und ich bin das erste mal froh, dass sie damit "angibt" Frau eines Bürgermeisters zu sein :D
 
3. Du musst die Größe deines Grundstückes angeben und die Art der Einfriedung. Es muss sichergestellt sein, dass der Hund das Grundstück nicht aus eigenem Antrieb verlassen kann.

Das könnte bei dir zum Problem werden wenn du dir einen Listenhund nimmst. Wenn du viel Pech hast, darfst du den Hund nicht halten - weil er ja aus eigenem Antrieb das Grundstück verlassen kann (wenn kein Zaun vorhanden). Das du dann nur mit Leine rausgeht, können sie dir auf der Gemeinde glauben oder auch nicht. Kommt halt drauf an, wie genau es der Typ von der Gemeinde nimmt.
 
Ich bin zu doof um manches zu verstehen (oder auch nur zu faul um gscheit zu lesen :o) Vielleicht kann mir irgndjemand mir auf Dodldeutsch antworten (und bitte bitte keine Gesetztestexte rauskopieren!)...

Sollte eventuell bei mir ein Dogo(mix) einziehen, was mach ich dann?
Ich weiß, ich frag a bissl blöd, aber i versteh's mit diesen Gesetzestexten nit :o

Wer denn? Doch die Luna? ;) Hab die Geschichte ja verfolgt.

lg
 
Das könnte bei dir zum Problem werden wenn du dir einen Listenhund nimmst. Wenn du viel Pech hast, darfst du den Hund nicht halten - weil er ja aus eigenem Antrieb das Grundstück verlassen kann (wenn kein Zaun vorhanden). Das du dann nur mit Leine rausgeht, können sie dir auf der Gemeinde glauben oder auch nicht. Kommt halt drauf an, wie genau es der Typ von der Gemeinde nimmt.

Und wäre es eine Wohnung ohne Garten... wenn kein Garten vorhanden, kann ich keinen Garten einzäunen?? Oder gilt das dann beim Haus nicht? Ich denke, denen bei uns bei da Gemeinde isses egal, aber bled is wenn Bürgermeister wechselt und der dann kane Hunde mag und alles genau kontrolliert, des is ma fast a zu hohes Risiko :(

@ Silke: nein, nicht Luna... so lieb sie auch is, aber mit ihrer "Unverträglichkeit" geht das leider nicht.
 
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