Leinenzwang rechtlich gesehen

Westallgaeuer

Medium Knochen
Flächendeckender und uneingeschränkter Leinenzwang sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot zu werten.
Das stand heute bei uns in der Zeitung. Grund: Eine Stadt am Niederrhein hat für das gesamte Stadtgebiet Leinenzwang beschlossen. Das wäre dann
ein Verstoß gegen die Verfassung. Zumindest nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm.
Gruß Westallgaeuer
 
Fragt sich nur, wie man den Begriff "flächendeckend" auslegt. :rolleyes:
Bei uns ist auch im ganzen Stadgebiet, sowie in eineigen sogenannten "Grünzügen" in den Randgebieten ein genereller Leinenzwang verhängt worden. Merkblätter bekommt man jährlich mit dem Hunde-Steuerbescheid mitgeschickt, damit keiner sagen kann "Das wusste ich nicht".

Und was heißt das jetzt für uns?
 
Flächendeckend wäre für mich, wenn ich an meinen Wohnort keine Möglichkeit hätte, meinen Hund frei laufen zu lassen.
Allerdings bin ich kein Jurist. Teile des Gemeiderats (in dieser niederrheinischen Stadt) waren der Meinung, dass der Beschluss Leinenzwang für die ganze Stadt einzuführen, gegen die Verfassung verstößt.
 
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