Danke, der Tipp mit der Suche war sehr hilfreich
ich hab genau das gefunden, was ich gesucht hab.

Bei uns gilt leider: immer Leinenpflicht
Da finde ich aber etwas anderes:
Kärntner LG § 8:
"Gefahrenabwehr bei der Haltung von Hunden
(1) An öffentlichen Orten, an denen erfahrungsgemäß mit einer
größeren Anzahl von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln
gerechnet werden muss, wie Straßen, Plätzen, öffentlich
zugänglichen Parkanlagen, Gaststätten und Geschäftslokalen, sowie
in frei zugänglichen Teilen von Häusern, wie Stiegenhäusern und
Zugängen zu Mehrfamilienhäusern, müssen Hunde entweder mit einem
um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein (Maulkorbzwang)
oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige
Beherrschung des Hundes gewährleistet ist (Leinenzwang).
Im
Übrigen sind Leine oder Maulkorb beim Aufenthalt außerhalb
eingefriedeter Grundflächen jedenfalls mitzuführen und im Falle
eines unerwarteten Auftretens von Menschen, Tieren oder
Verkehrsmitteln, aber auch in Situationen, in denen durch den
Hund Gefahren verursacht oder vergrößert werden können, sofort zu
verwenden."
Im wesentlichen ganz ähnlich dem NÖ Polizeistrafgesetz.
Also, mithaben musst Du zwar eine Leine, aber anhängen nur wenn es nötig ist?