Hallo miteinander,
hätte eine rechtliche Frage in Bezug auf die Leinen- bzw. Maulkorbpflicht im Salzburger Land und hoffe, es kennt sich hier jemand aus
Im Salzburger Landessicherheitsgesetz gibt es ja folgenden Absatz:
2. Hundehaltung
Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde
§ 17
(1) Die Gemeinde kann, soweit dies zur Vermeidung von Gefährdungen oder unzumutbaren Belästigungen anderer Personen erforderlich ist, allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausrei-chend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt zu werden haben ODER dass sie einen Maulkorb tragen müssen.
Nun gibt es in Salzburg aber mittlerweile sehr viele Gemeinden mit absolutem Leinenzwang, also keine Wahlmöglichkeit zwischen Leine oder Maulkorb. Ist das rechtlich denn in Ordnung?
Ich habe irgendwo mal gelesen, dass das Gemeindegesetz nie strenger sein darf, als das Landesgesetz. Und wenn ich das Landesgesetz richtig verstanden habe, hätte ich dann als Hundehalter doch die Wahl zwischen Leine oder Maulkorb, egal was der jeweilige Bürgermeister verordnet hat, oder?
Hoffe ihr könnt mir helfen, und etwas Klarheit in das gesetzliche Wirrwarr bringen
LG,
Lisa
hätte eine rechtliche Frage in Bezug auf die Leinen- bzw. Maulkorbpflicht im Salzburger Land und hoffe, es kennt sich hier jemand aus

Im Salzburger Landessicherheitsgesetz gibt es ja folgenden Absatz:
2. Hundehaltung
Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde
§ 17
(1) Die Gemeinde kann, soweit dies zur Vermeidung von Gefährdungen oder unzumutbaren Belästigungen anderer Personen erforderlich ist, allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausrei-chend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt zu werden haben ODER dass sie einen Maulkorb tragen müssen.
Nun gibt es in Salzburg aber mittlerweile sehr viele Gemeinden mit absolutem Leinenzwang, also keine Wahlmöglichkeit zwischen Leine oder Maulkorb. Ist das rechtlich denn in Ordnung?
Ich habe irgendwo mal gelesen, dass das Gemeindegesetz nie strenger sein darf, als das Landesgesetz. Und wenn ich das Landesgesetz richtig verstanden habe, hätte ich dann als Hundehalter doch die Wahl zwischen Leine oder Maulkorb, egal was der jeweilige Bürgermeister verordnet hat, oder?
Hoffe ihr könnt mir helfen, und etwas Klarheit in das gesetzliche Wirrwarr bringen

LG,
Lisa