Leinen- oder Maulkorbpflicht in Sbg

iisa

Neuer Knochen
Hallo miteinander,

hätte eine rechtliche Frage in Bezug auf die Leinen- bzw. Maulkorbpflicht im Salzburger Land und hoffe, es kennt sich hier jemand aus :)

Im Salzburger Landessicherheitsgesetz gibt es ja folgenden Absatz:

2. Hundehaltung
Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde
§ 17
(1) Die Gemeinde kann, soweit dies zur Vermeidung von Gefährdungen oder unzumutbaren Belästigungen anderer Personen erforderlich ist, allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausrei-chend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt zu werden haben ODER dass sie einen Maulkorb tragen müssen.

Nun gibt es in Salzburg aber mittlerweile sehr viele Gemeinden mit absolutem Leinenzwang, also keine Wahlmöglichkeit zwischen Leine oder Maulkorb. Ist das rechtlich denn in Ordnung?
Ich habe irgendwo mal gelesen, dass das Gemeindegesetz nie strenger sein darf, als das Landesgesetz. Und wenn ich das Landesgesetz richtig verstanden habe, hätte ich dann als Hundehalter doch die Wahl zwischen Leine oder Maulkorb, egal was der jeweilige Bürgermeister verordnet hat, oder?

Hoffe ihr könnt mir helfen, und etwas Klarheit in das gesetzliche Wirrwarr bringen :)

LG,
Lisa
 
Es gilt, was in der jeweiligen Gemeinde vorgeschrieben ist, also beinah überall Leinenpflicht
Heißt: Wählen kann man derzeit nur in der Stadt Salzburg!
 
Ok, danke für die Info! Dann bezieht sich das "oder" im Landessicherheitsgesetz also leider nur auf die Wahlmöglichkeit des Bürgermeisters und nicht auf die des Hundehalters :(
War nur verwirrt, weil ich es einfach dermaßen paradox finde, dass gerade im Ballungsraum Stadt Freilauf mit Maulkorb gestattet ist und in der Einöde am Land, wo man weit und breit keinen antrifft, herrscht strikter Leinenzwang :confused:
Aber anscheinend ist das ja tatsächlich korrekt so - versteh mal einer diese Gesetze :rolleyes:

LG,
Lisa
 
Nun ja es steht aber auch eindeutig im Gesetz, dass Gemeinden wenn sie es für notwendig erachten eine Maulkorb- oder Leinenpflicht vorzuschreiben. Also der Satz oben im Gesetzestext sagt das sehr eindeutig aus.
 
Meine Hunde haben nur MK in Öffis oder ab und an beim TA und sie rennen sehr viel frei ohne MK , wenn ich meine, dass das passend ist und verantwortbar ... Und wenn das mal nicht mehr geht, halte ich definitiv keine Hunde mehr ...
 
Nun ja, in Kenntnis darüber das es in so gut wie allen anderen österr. Bundesländern heißt, entweder Maulkorb ODER Leine, war ich mir bei der Formulierung des Gesetzestextes eben nicht mehr so sicher.
Zudem gibt es aus Deutschland (ja ich weiß Dtl. ist nicht Ö ;)) ja ein Gerichtsurteil, das besagt, dass ein genereller Leinenzwang im gesamten Gemeindegebiet ohne Rücksicht auf Art und Größe der Hunderasse und ohne zeitliche Ausnahmen, rechtlich unzulässig ist. Durch so eine Verordnung, die überhaupt keine Ausnahmen zulässt, werden die Rechte von Hundehaltern, insbesondere auf eine artgerechte Tierhaltung, unangemessen eingeschränkt, heißt es dort.
Aber gut, meine Frage wurde hier ja beantwortet.
 
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