leinen- bzw. beißkorbpflicht, bitte um info

Daphy&Bazooka

Profi Knochen
wie ist das jetzt eigentlich genau mit der leinen oder beißkorbpflicht.
weiß jemand wie das auf feldwegen ist?? oder eben abseits gelegenen spazierwegen, wanderwegen??
also außerhalb von wohn - und siedlungsgebieten?
danke lg
 
Kommt ganz darauf an wo du bist. Viele Gemeinden haben unterschiedliche Regelungen.
Gemeinde Wien gilt Leine ODER Beißkorb, ausser in öffentlichen Verkehrsmittel oder bei Menschenansammlungen, z.b. Einkaufszentren, Leine UND Beißkorb.
lg Betty
 
Auch ich habe diesbezüglich eine Frage:

Wo kann ich die Hundeverordnungen für Österreich nachlesen? Speziell für Kampfschmuser?

Bei uns hat ja so jedes Bundesland seine eigene VO:mad: , wie gestaltet es sich bei Euch?

Ich frage deshalb, weil wir im TH Pabianice in Polen 2 Staffs sitzen haben, für die wir gern Plätze ausserhalb Deutschlands suchen würden. Auch die Schweiz käme da in Betracht.

Danke schonmal für Eure zahlreichen Antworten;)
 
HundehilfePolen schrieb:
Auch ich habe diesbezüglich eine Frage:

Wo kann ich die Hundeverordnungen für Österreich nachlesen? Speziell für Kampfschmuser?

Bei uns hat ja so jedes Bundesland seine eigene VO:mad: , wie gestaltet es sich bei Euch?

Ich frage deshalb, weil wir im TH Pabianice in Polen 2 Staffs sitzen haben, für die wir gern Plätze ausserhalb Deutschlands suchen würden. Auch die Schweiz käme da in Betracht.

Danke schonmal für Eure zahlreichen Antworten;)

wenn dann vielleicht unter www.ris.bka.gv.at, da musst du halt suchen, da kannst alle österr. Gesetze/Verordnungen und dergleichen sowie einzelne Paragraphen raussuchen...

Lg Lisa
 
Österreich ist von irgendwelchen obskuren Rasselisten bisher zum Glück verschont geblieben. D.h. die Gesetze, die es gibt, gelten für alle Hunde gleichermaßen.

Allerdings, wie schon geschrieben, sind die Gesetze Landessache, d.h. in jedem Bundesland unterschiedlich. Ich habe hier mal das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz rausgesucht:

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l2000000.htm

§5 beantwortetr überigens die zuerst gestellte Frage.
 
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