Kettenhund-gesetzlich verboten oder erlaubt?

Hunde_fan

Medium Knochen
Hi,
brauche dringend euren rat!
Bei uns in der nachbarschaft ist eine elektro-firma und dahinter steht das wohnhaus des besitzers!Er hat einen bernersennen-mischling der seit er ihn hat an einer 3 meter kette hängt!Das ist ja schon mal schrecklich,aber leider hab ichs chon 3 mal gesehen wie er ihn schlägt/tritt!
Hab ihn gefragt warum er das tut und was das soll,da meinte er der hund würde angeblich über den zaun gehen,wenn er frrei läuft(der zaun ist min 2 meter hoch)deswegen sei er an der kette und dann meinte er auch noch es werde ihn wohl keiner verbieten können wie er seinen hund erzieht!
Beim nächsten mal konnt ich nicht mehr und wollt zur polizei!Doch meine nachbarin,die es auch gesehen hatte,meinte es bringe nichts den es sei erlaubt den hund an der kette zu halten und wegen der schläge können wir auch nichts tun,ausser wir filmen es um zu beweisen das es stimmt!

was können wir gegen diesen a***** tun und ist es eralubt den hund an einer kette zu halten?

M.g
 
Hallo,

es ist VERBOTEN! Kannst du (heimlich) fotos machen? und eventl. ein video??
währe sehr wichtig, als beweissicherung.

hier mal der paragraf:

Bewegungsfreiheit § 16. (1) Die Bewegungsfreiheit eines Tieres darf nicht so eingeschränkt sein, dass dem
Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird.
§(2) Das Tier muss über einen Platz verfügen, der seinen physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen ist.

(3) Die dauernde Anbindehaltung ist verboten.
((4) Rindern sind geeignete Bewegungsmöglichkeiten oder geeigneter Auslauf oder Weidegang an mindestens 90 Tagen im Jahr zu gewähren, soweit dem nicht zwingende rechtliche oder technische Gründe entgegenstehen. Der Bundesminister für Gesundheit und Frauen hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durch Verordnung festzulegen, welche Gegebenheiten als
zwingende rechtliche oder technische Gründen anzusehen sind.
(5) Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden.
(6) Wildtiere dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, angebunden gehalten werden.

Hier der link zum tierschutzgesetz:
http://bkacms.bka.gv.at/2004/10/7/animalprotectionact_neu.pdf

lg nix
 
Hallo,

immerwieder schlimm, so etwas zu lesen.
In Österreich ist es verboten einen Hund an der Kette zu halten.

Du könntest den Amtstierarzt anrufen, das er mal vorbeischaut. Das könnte schon mal was bringen.

LG Uli
 
Hallo,

immerwieder schlimm, so etwas zu lesen.
In Österreich ist es verboten einen Hund an der Kette zu halten.

Du könntest den Amtstierarzt anrufen, das er mal vorbeischaut. Das könnte schon mal was bringen.

LG Uli
Wenn der überhaupt kommt......Der Typ der neben uns wohnt, hielt seinen Schäfer jahrelang an ner langen Leine im Garten weil er immer wieder über den Zaun ging, ich hab als das Gesetz in Kraft getreten ist, mind 6x den ATA angerufen, der Vollidi tat nix....
Jetzt ist der Hund schon zu alt zum Springen und er läuft frei im Garten......nur schon so gestört daß er nimmer nur den Bereich abgeht den er mit der Laufleine hatte.......


Aber an ner 3m - Kette ist arg. Sofort zur Polizei und anzeigen!!! Und nicht abwimmeln lassen!!!!
 
Hallo,

immerwieder schlimm, so etwas zu lesen.
In Österreich ist es verboten einen Hund an der Kette zu halten.

Du könntest den Amtstierarzt anrufen, das er mal vorbeischaut. Das könnte schon mal was bringen.

LG Uli

ja, stimmt. aber BITTE mach vorher ein foto!!! video wenn er ihn schlägt währe noch besser!
und dann den amtstierartzt einschalten. wenn der nichts tut, dann den tierschutzanwalt, der macht dem ata feuer unter dem hintern!

lg nix
 
ja, stimmt. aber BITTE mach vorher ein foto!!! video wenn er ihn schlägt währe noch besser!
und dann den amtstierartzt einschalten. wenn der nichts tut, dann den tierschutzanwalt, der macht dem ata feuer unter dem hintern!

lg nix
Wenn ich das damals gewußt hätte.......
 
HI;
Wir hatten schon mal ein foto gemacht,das hat er gesehen und ist auf uns losgegangen!Und das foto war auch kaum erkennbar!
Wie kann es sein das man in tierfachgeschäften 3 meter ketten kaufen aknn und es einen auch noch erzählt wird,was für eine tolle sache das ist????
Schaut hier:Petshop.de dann auf hunde-leinen-kettenzubehör!
Und beim fressnapf giebt es auch ketten mit befestig8ungsmaterial zu kaufen!


Kann ich eiso auch nur mit dem bewegrung das er an der kette lebt zur polizei gehen ohne das ich wieder nach hause geschickt werde?
 
HI;
Wir hatten schon mal ein foto gemacht,das hat er gesehen und ist auf uns losgegangen!Und das foto war auch kaum erkennbar!
Wie kann es sein das man in tierfachgeschäften 3 meter ketten kaufen aknn und es einen auch noch erzählt wird,was für eine tolle sache das ist????
Schaut hier:Petshop.de dann auf hunde-leinen-kettenzubehör!
Und beim fressnapf giebt es auch ketten mit befestig8ungsmaterial zu kaufen!


Kann ich eiso auch nur mit dem bewegrung das er an der kette lebt zur polizei gehen ohne das ich wieder nach hause geschickt werde?

naja, die polizei ist meistens etwas "faul" schau mal welcher amtstierartzt in deinem bezirk zuständig ist, und dann ruf den an, und red mit ihm. der muss das regeln, dass ist sein job.

lg nix
PS: ata einfach googeln
 
HI;
Wir hatten schon mal ein foto gemacht,das hat er gesehen und ist auf uns losgegangen!Und das foto war auch kaum erkennbar!
Wie kann es sein das man in tierfachgeschäften 3 meter ketten kaufen aknn und es einen auch noch erzählt wird,was für eine tolle sache das ist????
Schaut hier:Petshop.de dann auf hunde-leinen-kettenzubehör!
Und beim fressnapf giebt es auch ketten mit befestig8ungsmaterial zu kaufen!


Kann ich eiso auch nur mit dem bewegrung das er an der kette lebt zur polizei gehen ohne das ich wieder nach hause geschickt werde?
Kaufen kann man leider viel was aber dann verboten ist zu gebnrauchen...

In so einem Fall muß normalerweise die Polizei auch die Anzeige aufnehmen denn er hat dich ja bedroht indem er auf dich losgegangen ist......
 
Immer wieder schlimm so etwas zu hören!
Ich glaube an der Kette halten ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt/ mindestlänge der Kette, Unterschlupf....) Ich kann ja mal morgen nachkucken, ich hab da so ein Buch da steht das drin...

LG Silu
 
(5) Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden.

:eek:
Unsere Hunde waren auch tw. "angehängt" (Pflog und Kette) bis unser Zaun komplett ausbruch sicher war.
Natürlich kann man das nicht vergleichen, aber rein rechtlich wars auch ein Verstoß gegens TSG :rolleyes:

Aber das würde dann ja auch fürs Anpflogen gelten (zb bei Wanderungen)!


Zum geschilderten Fall :mad: => Anzeigen!
 
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