Keine weiteren Übergangsfristen bei den Assistenzhunden

Gloria

Neuer Knochen
Schriftlich habe ich noch nichts, aber so wie es aussieht und das Sozialministerium nicht doch wieder umschwenkt, dürfte es keine weiteren Übergangsfristen bei den Assistenzhunden geben. Die Hunde, die in den Behindertenpass eingetragen sind, bleiben dies natürlich und bereits eingeleitete Verfahren beim Sozialministeriumservice werden abgeschlossen. Aber alle, die ihren Hund bisher noch nicht eintragen ließen, weil ihnen zum Beispiel ihre Trainer, wie beispielsweise beim Verein Partner-Hunde, weisgemacht haben, dass der Ausweis oder das Logo der Trainingsstätte auf dem Brustgeschirr ohnehin genüge und die Eintragung in den Behindertenpass nicht wichtig sei, werden nun nach der neuen Regelung behandelt.

Das bedeutet, dass auch der, der seinen Hund seit vielen Jahren hat, sich um eine Anerkennung beim Messerli-Institut bemühen muss, sonst hat er nur einen gewöhnlichen Haushund und riskiert jederzeit einen Hinauswurf mit seinem Hund oder, wenn der Hund ohne Maulkorb läuft, eine Polizeistrafe oder ein Verfahren wegen Schwarzfahrens, wenn er keine Fahrkarte in einem Öffi für den Hund kauft (außer er hat dort. wo man allgemein Hunde mit seiner Netzkarte umsonst mitnehmen darf, eine solche).
Ich verstehe ja nicht, dass die Trainer ihr Absolventen nicht rechtzeitig informiert haben, sie wussten ja genau, dass ein neues Gesetz kommt und sogar nach der alten Regelung waren die Auskünfte der Trainer zum großen Teil falsch...
 
Das bedeutet, dass auch der, der seinen Hund seit vielen Jahren hat, sich um eine Anerkennung beim Messerli-Institut bemühen muss, sonst hat er nur einen gewöhnlichen Haushund und riskiert jederzeit einen Hinauswurf mit seinem Hund oder, wenn der Hund ohne Maulkorb läuft, eine Polizeistrafe oder ein Verfahren wegen Schwarzfahrens, wenn er keine Fahrkarte in einem Öffi für den Hund kauft (außer er hat dort. wo man allgemein Hunde mit seiner Netzkarte umsonst mitnehmen darf, eine solche).

soviel ich weiss, ein assistzenzhund im training gilt als ausnahme
( natürlich mit der kenndecke ) -

Ich verstehe ja nicht, dass die Trainer ihr Absolventen nicht rechtzeitig informiert haben, sie wussten ja genau, dass ein neues Gesetz kommt und sogar nach der alten Regelung waren die Auskünfte der Trainer zum großen Teil falsch...

ich auch nicht,
gut dass der " eine " fertig und der " andere " in der ausbildung steckt..
wird ja immer komplizierter...
 
soviel ich weiss, ein assistzenzhund im training gilt als ausnahme
( natürlich mit der kenndecke ) -
Nein, allgemein nur geprüfte bzw. eingetragene Assistenzhunde, es gibt derzeit noch ein paar Bestimmungen, die auch Hunde im Training erlauben



ich auch nicht,
gut dass der " eine " fertig und der " andere " in der ausbildung steckt..
wird ja immer komplizierter...

was heißt das genau?
 
Gilt für ganz Österreich, das ist ein Bundesgesetz


nach diesem gesetz dann müssten alle betroffene nach wien pilgern, nehm ich an?
eine monopolstellung mit einem einzigen standort ohne außendienst (welcher mitfinanziert wird) in einer solchen angelegenheit ist eigentlich eine weitere, diesmal staatlich motivierte behinderung der betroffenen...
wenns nix kostet und die mitarbeiter des institutes reisen persönlich (und auch das unentgeltlich) zu den menschen mit behinderungen, denen sie verpflichtungen auferlegen....wäre es aber natürlich ok
 
nach diesem gesetz dann müssten alle betroffene nach wien pilgern, nehm ich an?
eine monopolstellung mit einem einzigen standort ohne außendienst (welcher mitfinanziert wird) in einer solchen angelegenheit ist eigentlich eine weitere, diesmal staatlich motivierte behinderung der betroffenen...
wenns nix kostet und die mitarbeiter des institutes reisen persönlich (und auch das unentgeltlich) zu den menschen mit behinderungen, denen sie verpflichtungen auferlegen....wäre es aber natürlich ok

Nach Wien pilgern müssen die Trainer zur Qualitätsprüfung, die Betroffenen können die Prüfung teilweise in der nächsten Kleinstadt, wo ein bisschen was los ist machen und die Hilfeleistungen zu Hause bzw. an einem ähnlichen geeigneten Ort. Die Prüfung ist kostenlos.
 
Nach Wien pilgern müssen die Trainer zur Qualitätsprüfung, die Betroffenen können die Prüfung teilweise in der nächsten Kleinstadt, wo ein bisschen was los ist machen und die Hilfeleistungen zu Hause bzw. an einem ähnlichen geeigneten Ort. Die Prüfung ist kostenlos.

aha verstehe, danke für die antwort, dann handelt es sich um eine quaitätskontrolle der trainer, davon allerdings verstehe ich gar nichts und kann da nicht mitreden...
aber hoffentlich stehen genug dieser trainer überall schon zur verfügung wenn man die prüfung scheinbar dringend braucht weil gewisse unterlagen nicht mehr rechtsgültig sind.
 
aha verstehe, danke für die antwort, dann handelt es sich um eine quaitätskontrolle der trainer, davon allerdings verstehe ich gar nichts und kann da nicht mitreden...
aber hoffentlich stehen genug dieser trainer überall schon zur verfügung wenn man die prüfung scheinbar dringend braucht weil gewisse unterlagen nicht mehr rechtsgültig sind.

Die meisten Hunde werden ja von einem Trainer ausgebildet und dann verkauft, einige gehören schon dem Hundeführer, es gibt aber auch einen Trainer. Es sind zwei Prüfungen. Die erste, die Qualitätsprüfung macht der Trainer vor der Zusammenschulung, die Teamprüfung macht der neue Hundeführer mit seinem Hund. Ja, die Prüfung braucht man dringend - diese gewissen Unterlagen waren vorher auch nicht rechtsgültig, nur haben das die wenigsten gewusst. Jetzt wird aber mehr Aufklärung betrieben.
 
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