Kaution Rückzahlung Frist

Chrisi85

Super Knochen
Hallo!

Weiß jemand zufällig, welche gesetzliche Frist der Vermieter einhalten muss, um die Kaution an den Mieter nach Rückgabe der Wohnung zu überweisen?

LG
 
Hallo!

Weiß jemand zufällig, welche gesetzliche Frist der Vermieter einhalten muss, um die Kaution an den Mieter nach Rückgabe der Wohnung zu überweisen?

LG

3 Werktage

Wir sind mittlerweile schon vor Gericht damit.........ist am 1 Mai ein Jahr her wo wir ausgezogen sind:cool:
 
Im Vertrag steht drinnen, dass der Vermieter binnen 3 Monaten zurückzahlen kann. MIr kommt das sehr erhöht und zu lange vor - deswegen wollte ich mal nachfragen. Die melden sich nämlich auf meine Anfragen auch nicht retour, diese...biep....
 
3 Werktage

Wir sind mittlerweile schon vor Gericht damit.........ist am 1 Mai ein Jahr her wo wir ausgezogen sind:cool:

3 werktag :confused: hab zwar eine andere frist im kopf ... find aber jetzt nicht auf die schnelle die unterlagen zum nachschauen.
vorausgesetzt bei der zurückgegeben wohnung ist alles in ordnung.
sollten reparaturen noch zu lasten des mieteres gehen, werden sich die
3 werktag nicht ausgehen.
(wir haben eine wohnung zurückbekommen, da war einiges nicht in ordnung. ich meine aber jetzt nicht ausmalen oder so. wenn die kaution einmal zurückgezahlt wurde, wirds dann meist schwierig ...)
 
Im Vertrag steht drinnen, dass der Vermieter binnen 3 Monaten zurückzahlen kann. MIr kommt das sehr erhöht und zu lange vor - deswegen wollte ich mal nachfragen. Die melden sich nämlich auf meine Anfragen auch nicht retour, diese...biep....

Mal bei der Mietervereinigung erkundigen ob das mit dem Vertrag rechtens ist.

Hab gerade bei unseren Fall geschaut, da hatte der Vermieter eine 3 Wochen Frist.
Hat sich auf insgesamt 5 Briefe 3 davon vom Rechtsanwalt, nicht gerührt.......ist nun vor Gericht das ganze:mad:
 
3 monate ist durchaus möglich. bei genossenschaften zb sind es zwischen 8 und 12 wochen. da die genossenschaft alle schriftlichen sachen (buchhaltung etc) überprüft (ab dem datum wo du draussen bist) und auch noch die wohnung besichtigt auf mängel etc (die dann von der kaution abgezogen werden).
 
meine WOhnung ist in Ordnung. hab sie neu ausgemalt (okay, nicht gerade profi mäßig) retour gegeben.... ich finde es von denen schon eine Frechheit, sich so überhaupt nicht zu melden. Schließlich und endlich sitzen die auf meinem Geld... ich war ja auch bei allen Fristen fair.

Eine Frage noch: wenn die der Meinung sind, es ist nicht schön genug ausgemalt und sie behalten sich da was von der KAution ein...das können aber unmöglich die vollen 960€ sein, oder? keine Malerfirma verlangt für eine 35m² Wohnung so viel Geld, noch dazu, wo ja Bad usw. eh nicht ausgemalt werden muss.
 
meine WOhnung ist in Ordnung. hab sie neu ausgemalt (okay, nicht gerade profi mäßig) retour gegeben.... ich finde es von denen schon eine Frechheit, sich so überhaupt nicht zu melden. Schließlich und endlich sitzen die auf meinem Geld... ich war ja auch bei allen Fristen fair.

Eine Frage noch: wenn die der Meinung sind, es ist nicht schön genug ausgemalt und sie behalten sich da was von der KAution ein...das können aber unmöglich die vollen 960€ sein, oder? keine Malerfirma verlangt für eine 35m² Wohnung so viel Geld, noch dazu, wo ja Bad usw. eh nicht ausgemalt werden muss.

Nach dem neuen Mietergesetz bist du nicht mehr verpflichtet auszumalen.....ausgenommen sind färbige Wände
 
Aber bitte da auch nur wenns ein gewerblicher Vermieter ist. Ein gewerblicher Mieter ist er erst ab 5 vermieteten Wohnungen alles andere gilt als privat. Dann kannst dir fast nicht helfen. Weil wenn da im Vertrag dann steht du musst ne Malerfirma beauftragen dann musst du das auch machen. Ging mir vor 2 Jahren auch so. Und da war aber schon das neue Mietergesetz.
 
Ich kenn es auch mit 3 Monaten Frist. Und wenn es im Vertrag so drinnen steht, kannst du auch nichts dagegen machen, wenn sich der Vermieter genau so lange Zeit lässt.
 
In meinem Vertrag steht nur drinnen, dass die Wohnung "neu ausgemalt" übergeben muss ... da steht ncihts über die Malerqualitäten drinnen...
 
In meinem Vertrag steht nur drinnen, dass die Wohnung "neu ausgemalt" übergeben muss ... da steht ncihts über die Malerqualitäten drinnen...

Steht in meinem jetztigen Mietvertrag auch drinnen. Damals wie das neue Mietergesetz aufkam hab ich auch schon in einer privat Wohnung gewohnt und da stand damals der gleiche schmafu drinnen.

Man muss nur noch weiß übermalen wenn die Wände bunt angestrichen wurden ansonsten nicht mehr.

Wie schon einige Vorschreiben es oben geschrieben haben ;)

Es dürften einige Vermieter noch nicht über die neuen Gesetze aufgeklärt worden sein.

lg
 
weiß ausgemalt hab ich ja - aber eben nicht so schön, wie ein Profi... ist die Frage, inwiefern er sich diesbezüglich Geld einbehalten kann, wenn das eben nicht so schön wie bei einer Firma ist.
 
ich hatte bei meiner wohnung in wien auch 3 monate frist, die sie schön ausgenutzt haben... nach 3monate und 1 woche hatte ich endlich mein geld retour.. frechheit.
 
melden muss sich der vermieter in der zeit nicht. und bescheid geben muss er dir auch nicht. er muss dir lediglich eine abrechnung schicken wo aufgeführt wird, warum es zu einem abzug der kaution kam.
 
melden muss sich der vermieter in der zeit nicht. und bescheid geben muss er dir auch nicht. er muss dir lediglich eine abrechnung schicken wo aufgeführt wird, warum es zu einem abzug der kaution kam.

Nachdem ich aber bereits etliche Male angerufen und um Rückruf gebeten, meine Nummer hinterlassen habe, wäre es schon zumindest höflich und normal vom Auftreten her, auch tatsächlich zurück zu rufen...:(
 
Nachdem ich aber bereits etliche Male angerufen und um Rückruf gebeten, meine Nummer hinterlassen habe, wäre es schon zumindest höflich und normal vom Auftreten her, auch tatsächlich zurück zu rufen...:(
das schon. aber auch da, er muss dir bei dem telefonat keine auskunft über den betrag geben den du erhältst. bzw über den zeitraum wann du ihn erhältst. also wenn er dir sagt der betrag wird noch berechnet und die auszahlung erfolgt zb ende juni, kannst du "gar nix" machen.
 
das schon. aber auch da, er muss dir bei dem telefonat keine auskunft über den betrag geben den du erhältst. bzw über den zeitraum wann du ihn erhältst. also wenn er dir sagt der betrag wird noch berechnet und die auszahlung erfolgt zb ende juni, kannst du "gar nix" machen.

Wobei ich das schon eine Frechheit finde - schließlich und endlich ist es doch mein Geld. Und in meinen Augen wäre es sehr wohl rechtens, mich darüber in Kenntnis zu setzen, was sie damit tun. Ich geh ja auch nicht hin und vervielfältige ihre Schlüssel usw.usf. Hätte mir einen Schlüssel zurückbehalten sollen...
 
Wobei ich das schon eine Frechheit finde - schließlich und endlich ist es doch mein Geld. Und in meinen Augen wäre es sehr wohl rechtens, mich darüber in Kenntnis zu setzen, was sie damit tun. Ich geh ja auch nicht hin und vervielfältige ihre Schlüssel usw.usf. Hätte mir einen Schlüssel zurückbehalten sollen...
das tun sie ja auch, sobald alles berechnet wurde. du kannst eine vorläufige berechnung verlangen. allerdings sag ich dir gleich, das die abweichen kann, von der endgültigen summe.
meibst bekommst du die berechnung ca 14 tage vor dem geld.
 
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