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Hallo!
Weiß jemand zufällig, welche gesetzliche Frist der Vermieter einhalten muss, um die Kaution an den Mieter nach Rückgabe der Wohnung zu überweisen?
LG
3 Werktage
Wir sind mittlerweile schon vor Gericht damit.........ist am 1 Mai ein Jahr her wo wir ausgezogen sind
Im Vertrag steht drinnen, dass der Vermieter binnen 3 Monaten zurückzahlen kann. MIr kommt das sehr erhöht und zu lange vor - deswegen wollte ich mal nachfragen. Die melden sich nämlich auf meine Anfragen auch nicht retour, diese...biep....
meine WOhnung ist in Ordnung. hab sie neu ausgemalt (okay, nicht gerade profi mäßig) retour gegeben.... ich finde es von denen schon eine Frechheit, sich so überhaupt nicht zu melden. Schließlich und endlich sitzen die auf meinem Geld... ich war ja auch bei allen Fristen fair.
Eine Frage noch: wenn die der Meinung sind, es ist nicht schön genug ausgemalt und sie behalten sich da was von der KAution ein...das können aber unmöglich die vollen 960€ sein, oder? keine Malerfirma verlangt für eine 35m² Wohnung so viel Geld, noch dazu, wo ja Bad usw. eh nicht ausgemalt werden muss.
In meinem Vertrag steht nur drinnen, dass die Wohnung "neu ausgemalt" übergeben muss ... da steht ncihts über die Malerqualitäten drinnen...
melden muss sich der vermieter in der zeit nicht. und bescheid geben muss er dir auch nicht. er muss dir lediglich eine abrechnung schicken wo aufgeführt wird, warum es zu einem abzug der kaution kam.
das schon. aber auch da, er muss dir bei dem telefonat keine auskunft über den betrag geben den du erhältst. bzw über den zeitraum wann du ihn erhältst. also wenn er dir sagt der betrag wird noch berechnet und die auszahlung erfolgt zb ende juni, kannst du "gar nix" machen.Nachdem ich aber bereits etliche Male angerufen und um Rückruf gebeten, meine Nummer hinterlassen habe, wäre es schon zumindest höflich und normal vom Auftreten her, auch tatsächlich zurück zu rufen...
das schon. aber auch da, er muss dir bei dem telefonat keine auskunft über den betrag geben den du erhältst. bzw über den zeitraum wann du ihn erhältst. also wenn er dir sagt der betrag wird noch berechnet und die auszahlung erfolgt zb ende juni, kannst du "gar nix" machen.
das tun sie ja auch, sobald alles berechnet wurde. du kannst eine vorläufige berechnung verlangen. allerdings sag ich dir gleich, das die abweichen kann, von der endgültigen summe.Wobei ich das schon eine Frechheit finde - schließlich und endlich ist es doch mein Geld. Und in meinen Augen wäre es sehr wohl rechtens, mich darüber in Kenntnis zu setzen, was sie damit tun. Ich geh ja auch nicht hin und vervielfältige ihre Schlüssel usw.usf. Hätte mir einen Schlüssel zurückbehalten sollen...
Nachdem ich aber bereits etliche Male angerufen und um Rückruf gebeten, meine Nummer hinterlassen habe, wäre es schon zumindest höflich und normal vom Auftreten her, auch tatsächlich zurück zu rufen...