Kaufverträge für Hunde - Was darf und soll drinstehen

schnurpsel

Profi Knochen
So, als neues Thema aufgemacht mit einem Zitat von mir aus dem anderen Thread:

"Aber es wäre doch wirklich nett, wenn hier einige von euch Ösis mal Grundlagen zum Tierkaufsrecht posten würden. Denn so nett es ist, ihre üblen Machenschaften und Geschäftsgebaren aufzudecken - so wenig haben letztlich die Leute davon, die hierher wechseln um mal zu gucken, warum sich so aufgeregt wird. Wenn also auf der einen Seite geschrieben wird: der Vertrag ist daneben... dann wäre ich euch dankbar, wenn sich jemand tatsächlich mal bereit erklären würde, zu erklären, was denn nun in so einem Vertrag drinstehen muss, was rechtlich richtig ist und was unhaltbar ist."

Manuela
 
"Es wurde ihnen viel erklärt und sie haben alles akzeptiert"

Butter bei die Fische:

Ist eine unwirksame Klausel, da nicht genau definiert wurde, was erklärt und was akzeptiert wurde. Weiterhin????
 
Wichtig fände ich, dass der Käufer seinen Hund innerhalb 7 Tagen beim TA vorzustellen hat und bei evtl. Erkrankungen der Verkäufer für die Behandlungskosten aufzukommen hat!
Das würde sicher vieles erleichtern!
So klauseln wie: der Verkäufer entscheidet über die Behandlung und die Übernahme der Kosten finde ich schlicht daneben!
 
Gut, aber obrige "Klausel" würde ich z. B. als sittenwidrig einstufen, weil sie schlicht und einfach nichtssagend ist.

Dito wäre es sicherlich auch als sittenwidrig einzustufen, wenn dre Käufer feststellt, das ein Impfpass vordatiert ist. Selbst bei vielen Impfungen auf einmal darf das schlichtweg nicht passieren. Punkt.

Sittenwidrig wäre auch, einen kranken Hund als gesundes Tier zu verkaufen. Schlicht und ergreifend. Wer etwas auf sich hält, ist auf Kulanz und faire Zusammenarbeit bedacht.

Formfreiheit gestehe ich Verträgen zu, sie sollten allerdings den üblichen Standarts von Dokumenten entsprechen - ein Hauskaufvertrag hättest du sicherlich auch nicht in spiralform auf der Rückseite eines Werbezettels geschrieben.

Ein vernünftiger nachvollziehberer Vertrag mit klarer Gliederung ist eine Visitenkarte für jeden Züchter.

Oder nicht?
 
schnurpsel schrieb:
Dito wäre es sicherlich auch als sittenwidrig einzustufen, wenn dre Käufer feststellt, das ein Impfpass vordatiert ist. Selbst bei vielen Impfungen auf einmal darf das schlichtweg nicht passieren. Punkt.

Sittenwidrig wäre auch, einen kranken Hund als gesundes Tier zu verkaufen. Schlicht und ergreifend. Wer etwas auf sich hält, ist auf Kulanz und faire Zusammenarbeit bedacht.

Deine Frage war ja auch, Grundlagen zum Tierverkaufsrecht.Mir persönlich sind keine richtlinien bekannt, ich bin aber sicher das man dies bei einem versierten Rechtsanwalt nachfragen könnte.
Sicherlich sind die von dir gennanten Punkte sittenwidrig. Wenn einer davon auf das gekaufte Tier zutrifft, kann man sicher die betreffenden Vertragspunkte einklagen.

Ein vernünftiger nachvollziehberer Vertrag mit klarer Gliederung ist eine Visitenkarte für jeden Züchter.
Hat ja auch niemand das gegenteil behaupet.
 
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