• Liebe WUFFler, Clubber und andere Forum-Nutzer!

    Leider müssen wir euch mitteilen, dass dieses Forum zum 31. März 2026 dauerhaft abgeschaltet wird.

    Bedingt durch interne Umstrukturierungen (und u.a. auch geplante Seitenmigrationen) werden wir das Forum ab dem 01.04.2026 leider nicht mehr weiter betreiben. Die Seite wird ab diesem Datum nicht mehr aufrufbar sein. Wenn ihr mit Bekannten und Freunden aus diesem Forum weiter in Kontakt bleiben möchtet oder andere Inhalte habt, die euch wichtig sind, sichert diese bitte bis spätestens zu diesem Datum! Danach kann nicht länger auf die Inhalte zugegriffen werden. Selbstverständlich werden nicht nur alle Beiträge und Medien dauerhaft entfernt, sondern auch alle Nutzer- und personenbezogenen Daten.

    Wir sagen DANKE an euch für die Zeit bei- und miteinander und würden uns freuen, den einen oder anderen vielleicht im DER HUND Club oder auf derhund.de einmal wiederzusehen!

    Liebe Grüße und au revoir!

    Euer Team von DER HUND Club

Interpretation Mietvertrag

wobei man noch zusätzlich beachten sollte, daß auch MRG nicht für ALLE Wohnungen gilt, sondern nur unter gewissen Voraussetzungen.
Die Mieterschutzgesetze in Österreich sind recht streng, aber Haustiere sind da nicht inkludiert.

Also: ALLES VORHER SCHRIFTLICH absichern lassen, dann kanns nachher keine böse Überraschung geben.

Bei mir im Haus waren übrigens die Wellensittiche(Kanarienvögel?) einer Mieterin mit Abstand die lautesten Viecher. :D Trotzdem hab ich keinerlei Anstalten gemacht, die zu untersagen, man hats eh maximal am Gang gehört.

Aber Achtung: auch die Erlaubnis des Vermieters schützt nicht vor Anzeigen der Nachbarn, wenn sich das geliebte Hündchen als Dauerkläffer rausstellt.

Kathi (die sowas aber GsD noch nicht hatte)
 
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