Hans Mosser
Medium Knochen
St. Pölten (APA) - Die am 22. November 2001 mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ im NÖ Landtag beschlossene Novelle zum NÖ Polizeistrafgesetz ("Hundehaltegesetz") stößt im Innenministerium auf Ablehnung. Es sei nicht vorstellbar, Polizei- und Gendarmeriebeamte "mit Maßband auf Streife zu schicken und mit Hundebesitzern um Millimeter streiten zu lassen", sagte Gerhard Karner, der Sprecher von Innenminister Ernst Strasser (V), zur APA. Kernpunkt der Kritik ist die Passage im neuen NÖ Polizeigesetz, wonach Hunde "unter besonderen Umständen, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Parkanlagen sowie bei größerenMenschenansammlungen" ... (neben der Leine, Anm.) "zusätzlich mit Beißkorb geführt werden" müssen, "wenn ihre Schulterhöhe 30 cm überschreitet". Bei der Vollziehung ist die Mitwirkung von Polizei und Gendarmerie vorgesehen. Das Innenministerium wolle dem Ministerrat, der nun acht Wochen Zeit zur Entscheidung hat, nicht vorgreifen, so Karner, allerdings: "Von Seiten der Exekutive ist das Gesetz in dieser Form nicht vollziehbar." Es gehe viel mehr um eine praktikable Lösung - für Hundebesitzer wie für die Behörde. "Arbeiten mit Maßband am Hund" seien nicht Kernaufgabe von Polizei und Gendarmerie.
In einem in der nächsten Ausgabe des Hundemagazins WUFF erscheinenden Interview mit Innenminister Strasser sagt dieser zu WUFF: "Dieses Gesetz ist nicht vollziehbar. Das heißt: Die Kontrolle ist praktisch nicht durchführbar. Ich erinnere an die 30-Zentimeter-Grenze. Mit Maßband auf Streife zu gehen und mit Hundesbesitzern um Millimeter zu streiten ist sicherlich nicht Kernaufgabe der Exekutive."
In einem in der nächsten Ausgabe des Hundemagazins WUFF erscheinenden Interview mit Innenminister Strasser sagt dieser zu WUFF: "Dieses Gesetz ist nicht vollziehbar. Das heißt: Die Kontrolle ist praktisch nicht durchführbar. Ich erinnere an die 30-Zentimeter-Grenze. Mit Maßband auf Streife zu gehen und mit Hundesbesitzern um Millimeter zu streiten ist sicherlich nicht Kernaufgabe der Exekutive."