Import eines Hundes aus Tschechien - Auflagen?

Cervisia

Profi Knochen
Hallo!
Hab mal wieder eine Frage:
Wenn ich einen Welpen aus Tschechien importieren will, gibt es irgendwelche grenzbehördlichen Auflagen? Impfungen oder so?
LG und Danke,
Cervisia
 
Verbringen von unter 12 Wochen alten Tieren im Privatreiseverkehr nach Ös-terreich
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 576/2013 gestattet Österreich das Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen, die jünger als 12 Wochen alt sind, sofern:
 jedes Tier mittels Mikrochip gekennzeichnet ist,
3/3 Stand: Dezember 2014
 für jedes Tier ein Heimtierausweis mitgeführt wird,
 das Tier nicht gegen Tollwut geimpft wurde,
 vom Tierbesitzer mit einer Zusatzbestätigung (Tollwutunbedenklichkeitsbescheini-gung), welche mitzuführen ist, bestätigt wird, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. Das Muttertier muss dabei vor der Geburt der Welpen nachweislich eine gültige Tollwutimpfung erhalten haben.

Wenn du dir sicher bist (und es auch für den ATA glaubhaft ist), dass diese Bedingungen eingehalten werden. Ansonsten kann Quarantäne oder gar Zurückschicken angeordnet werden.

Es ist ein Wischi-Waschi-Paragraph, der hoffentlich bald wieder abgeschafft wird (viele Staaten der EU erlauben das übrigens nicht, Ö hat hier quasi eine Ausnahmeregel). Und bringt damit für beide Seiten eine gewisse Unsicherheit in der Interpretation mit sich. Denn wenn man es genau nimmt, dürfte es während der Aufzucht nicht einmal ein offenes Fenster gegeben haben (Stichwort Fledermaus)

Diverse Tierschutztiere fallen idR aus dieser Regelung raus, da Impfstatus der Mutter meist unbekannt, keine Garantie, dass kein Kontakt zu betroffenen Tieren da war,...

(Und gilt nur wenn du den bereits gekauften Hund holst (Privatreiseverkehr), wird der Welpe über die Grenze zur Übergabe gebracht gelten andere Bestimmungen)
 
Meine Tschechen sind alle VOR 12 Wochen ohne TW Impfung eingereist.
Bis auf 1... die war aber schon über 12 Wochen beim Einzug.
 
Nein, musst du nicht. Allerdings muss eigentlich jeder Tierarzt, dem Unregelmäßigkeiten bei einem Importtier auffallen oder der an Impfpass oder Bestätigung zweifelt, dies beim ATA melden. Und dann gibt's Besuch bzw. eine Aufforderung zum Erscheinen.

Ich würde ein Tier erst mit 15 Wochen gültig TW geimpft (12. Woche + 21 Tage) einführen. Da ist man auf der sicheren Seite.

Wenn du den Hund wirklich ohne TW einführen willst, würde ich den ATA zu der Bescheinigung befragen. Was er da genau haben will.

In Wien MA 60. https://www.wien.gv.at/kontakte/ma60/

Sonst googlen. Bzw. da gibt's eine Liste - weiß allerdings nicht wie vollständig. http://www.amtstierarzt.at/bundeslander/tirol/
 
In Öst. ist es Gott sei Dank eben noch erlaubt VOR 12 Wochen OHNE TW zu importieren.. in D-Land nicht... dort darfst auch nicht durch reisen... was viele Züchter echt verzweifeln lässt, wenn Anfragen aus D-Land kommen oder aus einem Land wo D-Land durchfahren werden muss...
Bzw. deutsche Züchter welche importieren wollen - gerade via Flugzeug etc. wo es nicht so unwichtig ist, wie groß und schwer der Welpe ist... und das zb. ein 8 Wochen alter Doggen Welpe leichter ist, als einer mit 16 Wochen sollte somit klar sein ;)
 
in Österreich ist es immer noch erlaubt, Hunde unter 12 Wochen ohne TW-Impfung einzuführen, allerdings mit diese Bestätigung wie von SydneyBristow gepostet! ;)
 
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