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Verbringen von unter 12 Wochen alten Tieren im Privatreiseverkehr nach Ös-terreich
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 576/2013 gestattet Österreich das Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen, die jünger als 12 Wochen alt sind, sofern:
jedes Tier mittels Mikrochip gekennzeichnet ist,
3/3 Stand: Dezember 2014
für jedes Tier ein Heimtierausweis mitgeführt wird,
das Tier nicht gegen Tollwut geimpft wurde,
vom Tierbesitzer mit einer Zusatzbestätigung (Tollwutunbedenklichkeitsbescheini-gung), welche mitzuführen ist, bestätigt wird, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. Das Muttertier muss dabei vor der Geburt der Welpen nachweislich eine gültige Tollwutimpfung erhalten haben.
Also doch einfach über die Grenze düsen und fertig? Die Kleine wäre ja unter 12 Wochen...![]()
Meine Tschechen sind alle VOR 12 Wochen ohne TW Impfung eingereist.
Bis auf 1... die war aber schon über 12 Wochen beim Einzug.
Die letzte zog vor paar monaten ein.Da war es auch noch kein Thema, der Passus wurde letztes Jahr geändert![]()
Also doch einfach über die Grenze düsen und fertig? Die Kleine wäre ja unter 12 Wochen...![]()