im Hundeurlaub betrogen!

Katrin/Nero

Super Knochen
Hallo!

Ich war ja letzten Sommer mit einigen Foris und Hunden in Lignano. Bis auf ein paar Kleinigkeiten war es ein toller Urlaub.

Jedoch laufe ich Eva noch immer dem geborgten Geld hinter her. Ich hab ihr 100,-- geborgt und hab sie bis heute nicht wieder.
Ich hab schon mehrmals (nach zahlreichen Versuchen) mit ihr telefoniert und sie ist der Meinung, dass sie mir das Geld schon längst überwiesen.
OK! ich kann es ihr glauben oder nicht. ich hab zumindest bis dato kein Geld auf meinem Konto gesehen.
Ich hab Eva gebeten nochmal bei ihrer Bank nachzufragen und sie sollte mir den Überweisungsbeleg schicken. Kann ja sein, dass sie nur einen schreibfehler hatte. ich will ihr ja nicht unterstellen, dass sie das Geld nicht überwiesen, aber ich hab es wirklich bis jetzt nicht bekommen.

Kann mir jemand weiterhelfen???
 
lass dir doch den einzahlungsbeleg faxen oder mailen. dann kannst wenns alles von ihrer seite passt, kontrollieren, ob die kontonr. stimmt bzw. bei deiner bank nachfragen wo das geld ist, sollte die nr. passen.
 
lass dir doch den einzahlungsbeleg faxen oder mailen. dann kannst wenns alles von ihrer seite passt, kontrollieren, ob die kontonr. stimmt bzw. bei deiner bank nachfragen wo das geld ist, sollte die nr. passen.

hab ich ja, aber 1. muss ich 100 mal anrufen bis sie mal abhebt, auf SMS antwortet sie sowieso nicht und sie meinte, dass ich sie nicht belästigen soll, weil sie hat das Geld überwiesen.

Fax und Internet hat sie nicht und die Adresse hab ich ihr extra nochmal gesagt, aber sie schickt es einfach nicht. :mad:
 
hast einen rechtschutz?? ist zwar schade, wenn man zu solchen mitteln greifen muss, aber klingt schon irgendwie bedenklich.
faxen kann man auf der post auch, kostet 1,80€
 
Sowas ist natürlich ganz blöd und unverschämt. :mad:

Wenn sie dir das Geld nicht zurückgeben kann oder will, aus welchen Gründen auch immer, hast du die Möglichkeit, sie anzuzeigen, oder darauf zu verzichten.

Ohne Rechtsschutz würde ich mir die Sache mit der Anzeige überlegen - da zahlst du nur drauf. Die Gerichtskosten sind sicherlich bei weitem höher als die Summe, die Eva dir schuldet.

Wenn sie das Geld wirklich überwiesen hat, wäre es ein Leichtes, dir den Zahlungsbeleg zukommen zu lassen. Außerdem müsste sie die Bank nachforschen lassen, wo das Geld gelandet ist.

Ich an deiner Stelle würde mich mit dem Gedanken vertraut machen, dass du dein Geld nicht mehr siehst, so dumm das für dich auch ist. :mad:
 
Ohne Rechtsschutz würde ich mir die Sache mit der Anzeige überlegen - da zahlst du nur drauf. Die Gerichtskosten sind sicherlich bei weitem höher als die Summe, die Eva dir schuldet.

Das ist nicht so! Das hatte ich auch befürchtet und neben persönlichen Gründen ("ist sicher nur ein Missverständnis, das Geld kommt schon noch" :rolleyes:) die Anzeige erstmal gar nicht in Betracht gezogen.

Es ging bei mir um weniger Geld. Ist auch bei einem Wuffler gewesen. Hatte eine polizeiliche Anzeige geschaltet, auf die ich hoffte, sie würde positiv reagieren. Dem war nicht so, also kam es zur Gerichtsverhandlung, wo ich lediglich Zeugin in meinem Fall war.

Auch wenn die Summe noch so gering war, lief es für die Person sehr ungünstig aus. Leider habe ich mir das exakte Strafmaß nicht gemerkt und noch keinen Brief dazu erhalten, aber es war in Richtung 2 Monate Haft + 2 Jahre Bewährung :eek:

Also Straftaten sind durchaus nicht zu unterschätzen, wenn sie mal vor Gericht kommen. Wenn Eva klüger ist, zahlt sie spätestens nach der polizeilichen Anzeige, und läßt es erst gar nicht vor Gericht kommen.

Keine Bange - das Gesetz ist grundsätzlich auf deiner Seite. Druck allen Schriftverkehr aus, notier sämtliche Kontaktversuche deinerseits und Aussagen ihrerseits und damit zur nächsten Polizeidienststelle.

lg
Nice
 
Katrin nie wieder was her borgen das ist immer am besten und wie die anderen schon geschrieben haben wennst einen Rechtsschutz hast geh zum Anwalt vielleicht hilft ja mal ein höflicher Brief wenn nicht würd ich auch Anzeige machen
 
Ich frag mich, was ihr alle anzeigen wollt... was bringt ihr denn, wenn die dame strafrechtlich verfolgt wird? sie will ja ihr geld zurück...

insofern, wenn dir die 100 euro das Wert sind: zum nächsten Amtstag am Gericht und das Formular für die Mahnklage ausfüllen. Die Dame bekommt dann einen Zahlungsbefehl und sollte das Geld bezahlen.
aber wer kein geld hat, der kann auch nix bezahlen...und so ist es halt leider oft in der praxis...
 
Ich frag mich, was ihr alle anzeigen wollt... was bringt ihr denn, wenn die dame strafrechtlich verfolgt wird? sie will ja ihr geld zurück...

insofern, wenn dir die 100 euro das Wert sind: zum nächsten Amtstag am Gericht und das Formular für die Mahnklage ausfüllen. Die Dame bekommt dann einen Zahlungsbefehl und sollte das Geld bezahlen.
aber wer kein geld hat, der kann auch nix bezahlen...und so ist es halt leider oft in der praxis...

Kluge Leute zahlen allerallerspätestens wenn die polizeiliche Anzeige reinschneit. ;)

Von der Mahnklage habe ich noch nie gehört. Werde das - im Falle des Falles - im Hinterkopf behalten. Was ist der Unterschied zur polizeilichen Anzeige? Gezahlt werden muß ja in beiden Fällen.
 
der Unterschied ist: Das eine ist Strafrecht, das andere Zivilrecht!

wovon ihr redet - die Anzeige bei der Polizei - ist strafrechtlich - du könntest sie höchstens wegen Betruges anzeigen, was dir aber gar nix bringt, weil du 1. aufgrund dessen noch kein Geld kriegst! 2. wird die Anzeige in solchen Fällen in 90% wohl zurückgelegt werden. d.h. die Dame kriegt höchstens Einstellungsanzeige zugeschickt und wird dann erst nicht bezahlen!

Wenn man seine Ansprüche durchsetzen will, dann bitte Zivilrechtlich. Das tut man aber nicht bei der Polizei sondern bei Gericht! Und in diesem Fall - also bei einem Darlehen - mit einer Mahnklage.
 
hast du was schriftlich in der hand dass sie dir die 100 schuldet?

ansonsten steht aussage gegen aussage und dann schauts eher schlecht aus.
 
Wenn man seine Ansprüche durchsetzen will, dann bitte Zivilrechtlich. Das tut man aber nicht bei der Polizei sondern bei Gericht! Und in diesem Fall - also bei einem Darlehen - mit einer Mahnklage.

Bei 100 Euro würden dann 19 Euro Pauschalgebühr lt. RATG 1/08 dazukommen, die der Kläger zu bezahlen hat!

Zahlungsbefehl wird per Rsb/Rsa an den Beklagten geschickt!

Binnen 4 Wochen kann der Beklagte Einspruch erheben, tut er das nicht und zahlt auch nicht, dann wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig - und der Kläger kann Fahrnis- und Gehaltsexekution beantragen! Bringt der Beklagte einen Einspruch ein wird das ordentliche Verfahren eröffnet und verhandelt

Lg Lisa
 
der Unterschied ist: Das eine ist Strafrecht, das andere Zivilrecht!

wovon ihr redet - die Anzeige bei der Polizei - ist strafrechtlich - du könntest sie höchstens wegen Betruges anzeigen, was dir aber gar nix bringt, weil du 1. aufgrund dessen noch kein Geld kriegst! 2. wird die Anzeige in solchen Fällen in 90% wohl zurückgelegt werden. d.h. die Dame kriegt höchstens Einstellungsanzeige zugeschickt und wird dann erst nicht bezahlen!

Wenn man seine Ansprüche durchsetzen will, dann bitte Zivilrechtlich. Das tut man aber nicht bei der Polizei sondern bei Gericht! Und in diesem Fall - also bei einem Darlehen - mit einer Mahnklage.


ich würd mich mal getrost auf das hier Geratene verlassen ;)
 
Bei 100 Euro würden dann 19 Euro Pauschalgebühr lt. RATG 1/08 dazukommen, die der Kläger zu bezahlen hat!

Zahlungsbefehl wird per Rsb/Rsa an den Beklagten geschickt!

Binnen 4 Wochen kann der Beklagte Einspruch erheben, tut er das nicht und zahlt auch nicht, dann wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig - und der Kläger kann Fahrnis- und Gehaltsexekution beantragen! Bringt der Beklagte einen Einspruch ein wird das ordentliche Verfahren eröffnet und verhandelt

Lg Lisa

weiß ich, und? :confused:

ps.: per Rsa wird zugestellt
 
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