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Ich kann den Gesetzestext nicht deuten

gundula.zschocke

Anfänger Knochen
Hallo Leute,
habe jetzt den Gesetzestext des vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzes durchgekämpft.
Helft mir bitte weiter!! Fällt unter die jeweiligen Import- und Exportverboten, Orginaltext: Für die nach jeweiliger Landesverordnung die Gefährlichkeit vermutet wird", auch z.B. der Briard in Nordrhein-Westfalen und der Dobermann und Rottweiler in Niedersachen ( Rassen nur beispielhaft angegeben, da in jeweiligen Länderverordnungen auf Rasseliste 2.
In Nds. ist auch ein Hund gefährlich, der einen Menschen in gefahrbringender Weise angesprungen hat, Wild gehetzt hat oder einen anderen Artgenossen angegriffen. Darf die ganze Rasse dann nicht mehr ex- und importiert werden? Dann wären es bestimmt bald alle Rassen.
Was ist wenn die Hunde Wesenstest,BH oder Team-Test abgelegt haben und damit ihre Ungefährlichkeit bewiesen haben? Siehe Bayern? In Bayern ist der Hund nach Ablegen einer Prüfung kein "Kampfhund" mehr.
Ich kriege all diese Aussagen wohl nicht mehr auf die Reihe und die Politiker stehen meines Erachten hier in Erklärungszwang.
Wißt Ihr mehr?
 
Hi Gundi,

noch nicht mitbekommen? Politik bedeutet, alles so verquast auszudrücken, dass niemand mehr den Durchblick hat und sich denkt "Lass die da oben mal machen, die werden schon wissen, was für uns gut ist" - womit die Politiker genau das erreicht haben, was sie wollen: fein stillschweigendes Stimmvieh!

Zugegeben, ziemlich sarkastisch ausgedrückt. Aber nachdem bei der Erstellung der LHVO's auf Expertemeinung ja keinerlei Wert gelegt wurde und auf Teufel komm raus an einmal gehegten Vorurteilen und daraus resultierenden Verordnungen festgehalten wird, kann ich "die da oben" nicht mehr ernst nehmen! Seitdem stellt sich mir zunehmend die Frage, ob eigentlich auch alle anderen politischen Entscheidungen auf ähnliche Art und Weise zustande kommen - würde manches erklären...

Inge
 
Hallo Gundula,

*Für die nach jeweiliger Landesverordnung die Gefährlichkeit vermutet wird*

d.h. das die Rasselisten immer noch die selben sind wie vor dem Bundesgesetz und natürlich in jedem Bundesland verschieden.

*Dann wären es bestimmt bald alle Rassen.*

Vielleicht mus es erst soweit kommen damit wir nicht mehr alleine als Ausenseiter da stehen aber solange die meisten (nicht alle)
nicht selbst betroffen sind und auf einmal ihr Wuffel selbst als Kampfhund dagestellt wird, werden die auch weiterhin keinen Finger krumm machen.

*Was ist wenn die Hunde Wesenstest,BH oder Team-Test abgelegt haben und damit ihre Ungefährlichkeit bewiesen haben?*

Bei einem Liste 1 Hund wird " UNWIEDERLEGBAR VERMUTET " das dieser auf Menschen losgeht
egal ob der nun einen Wesenstest, BH ect. abgelegt hat oder nicht.
Auch von der Kampfhundesteuer ist er nicht befreit, dieses ist aber von Stadt zu Stadt wieder unterschiedlich.

Bei einem Liste 2 Hund kannst du die Maulkorb und den Leinenzwangbefreiung bekommen, wenn der Hund einen positiven Test absolviert hat.

*Ich kriege all diese Aussagen wohl nicht mehr auf die Reihe*

Da bist du sicherlich nicht die einzigste,
das liegt aber auch daran weil es so beabsichtigt ist.

*die Politiker stehen meines Erachten hier in Erklärungszwang.*

Politiker beantworten dir keine Fragen und werden dir auch nichts erklären sondern mit anderen Fragen antworten.




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Thorsten & gelisteter Familienhund ODIN,
aus Dortmund Familienhund@web.de

Nur wer gegen den Strom schwimmt,
kann die Quelle (des Uebels) erreichen.

Wenn es keine Listen-Hunde im Himmel gibt,
dann will ich, wenn ich sterbe, dorthin gehen,
wo auch die Listen-Hunde hin gehen.
 
Original erstellt von gundula.zschocke:
Hallo Leute,
habe jetzt den Gesetzestext des vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzes durchgekämpft.
Helft mir bitte weiter!!

Bei diesem Gesetz ebenso bei den LHVs hilft dir nur ein guter Anwalt weiter!
Das Bundesgesetz hat nur den Vorteil, dass es den Weg zum Bundesgerichtshof öffnet, uns das Verwaltungsgericht erspart bleibt und den Weg zur EU ebnet. Das ist POSITIV!

Meine Behauptung zu Beginn dieser Hasskampagne (für die ich bis heute noch angegriffen werde), dass der 'Kampfhund' nur vorgeschoben wird, um billig das Grundgesetz zu knacken und den Datenschutz aufzuheben, hat sich leider voll bewahrheitet. Das ist eine rein machtpolitische Angelegenheit und eh die hochqualifizierten Politiker sich mit den für sie nebensächlichen Ausführungsbestimmungen befassen/einigen, werden wir hoffentlich schon den Fuß in der Tür des Verfassungsgerichtes haben. Im übrigen wird dieses Gesetz noch durch die Auslegung des Begriffes Qualzucht erweitert. Unter Landwirtschaft/Forsten findest du die entsprechenden Entwürfe, sie umfassen nochmals rund 150 Rassen als angebliche Qualzucht - die natürlich auch vernichtet werden müssen, daran hat allerdings die Tierschutzkommission tatkräftig mitgewirkt.

Du verstehst es nicht, ich versteh es nicht, Anwälte verstehen es nicht und unsere Politiker sind nicht in der Lage, dir auf eine konkrete Frage eine konkrete Antwort zu geben. Das einzige, was ich verstehe: Wir werden von Vollidioten regiert und sind leider zum größten Teil auch ein Volk von Idioten.
Gruß
Mona
 
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