Hundesteuer Rückgabe

  • Ersteller Ersteller Tatjana68
  • Erstellt am Erstellt am
T

Tatjana68

Guest
Ich würde gerne wissen, ob die Hundesteuer (die man ja im voraus bezahlt hat), nach Versterben meines Hundes retour bezahlt werden muss? Und zusätzlich auch die Differenz der Mehrsteuer für den zweiten Hund?
Es handelt sich hierbei um das Bundesland NÖ! Ich hoffe ich bekomme hier eine Antwort, denn auf meiner Gemeinde sind sie zu blöd und vor allem zu unsensibel dafür!​
 
ich würde meinen, dass jede gemeinde das anders handhabt. ist es dir nicht möglich bei deinem gemeindeamt eine antwort diesbezüglich zu bekommen?

was hast du denn hundesteuer bezahlt?
 
also rein vom Gefühl her würde ich sagen NEIN :( - man zahlt nur keine Steuer, wenn man im Jahr innerhalb seines Bundeslandes übersiedelt, aber Rückzahlung glaub ich gibts nicht.........
 
also rein vom Gefühl her würde ich sagen NEIN :( - man zahlt nur keine Steuer, wenn man im Jahr innerhalb seines Bundeslandes übersiedelt, aber Rückzahlung glaub ich gibts nicht.........

Das du KEINE steuer bezahlst ist nicht richtig, du müsstest den Hund stätestens wenn du dich anmeldest ebenfalls anmelden und fürs jahr steuer bezahlen, die gemeinden drücken da aber mitunter n auge zu (müssten sie aber nicht)

..bei übersiedelung gibts kein geld retour und es kann die passieren das du im Dez. auch für das bisherige jahr im neuen wohnort bezahlst , also doppelt !


Dh, siehts wohl auch bei tot des Hundes wohl mau aus !
 
Das du KEINE steuer bezahlst ist nicht richtig, du müsstest den Hund stätestens wenn du dich anmeldest ebenfalls anmelden und fürs jahr steuer bezahlen, die gemeinden drücken da aber mitunter n auge zu (müssten sie aber nicht)

..bei übersiedelung gibts kein geld retour und es kann die passieren das du im Dez. auch für das bisherige jahr im neuen wohnort bezahlst , also doppelt !


Dh, siehts wohl auch bei tot des Hundes wohl mau aus !

ich hätte in Sommerein 2008 eigentlich nicht bezahlen müssen, weil ich in Schwechat bezahlt habe und das fürs Bundesland gilt - in Schwechat hab ich € 44,00 bezahlt und in Sommerein dann nochmal € 14,00 - da gibts hier sogar einen Thread wo das schon mal besprochen wurde, wie das mit der Hundesteuer genau abläuft ;)
 
ich hätte in Sommerein 2008 eigentlich nicht bezahlen müssen, weil ich in Schwechat bezahlt habe und das fürs Bundesland gilt - in Schwechat hab ich € 44,00 bezahlt und in Sommerein dann nochmal € 14,00 - da gibts hier sogar einen Thread wo das schon mal besprochen wurde, wie das mit der Hundesteuer genau abläuft ;)

Nun vielleicht warens bei mir auch einfach nur "zu faul" weils schwer gegens jahresende ging !?
 
Ich glaube auch, dass du da leider nichts zurückbekommst .... aber WISSEN tu ichs nicht :o

Wie wärs, wenn du jemand anderen auf die Gemeinde schickst? Partner, Freundin, etc.....
Für dich ist das Thema ja sicher schwer zu ertragen. Und ein "Außenstehender'" könnte leichter nachbohren.

Tut mir übrigens sehr leid für dich ... wünsche dir viel Kraft ....
 
in meinen unterlagen der gemeinde die hundesteuer betreffend steht dezidiert, dass man im falle des ablebens des hundes die anteilige hundesteuer für die restlichen monate des jahres NICHT refundiert bekommt
 
mein freund hat sich erkundigt:
in wien bekommst du die hundesteuer nicht zurück, wenn du dir allerdings einen neuen hund nimmst, musst du für den keine hundesteuer mehr zahlen, der "übernimmt" die hundemarke des alten.

mein beileid :(
 
meine mutter hat anfang februar die hundesteuer bezahlt, anfang märz hat sie den hund einschläfern lassen müssen - zurückbekommen hat sie nichts. nett war der hinweis das ihr gesagt wurde:"wenns im november einen hund nehmen müssens ja auch die hundesteuer fürs ganze jahr bezahlen" :rolleyes:
 
Wenn man umzieht, muss man normalerweise nicht doppelt zahlen, nur nachweisen, dass man in der alten Gemeinde noch oder aber in der neuen Gemeinde schon bezahlt hat. War zumindest bei uns so in 2008 - ich habe gleich hier bezahlt, weil viel billiger, und dafür hat die alte Gemeinde verzichtet ( Umzug war März ).

Wenn ein Hund stirbt nach Steuerfälligkeit, gibt es nix zurück. Wahrscheinlich auch nicht die Mehrkosten für den Zweithund.

Aber ein neuer Hund im selben Jahr kostet auch nix extra.
 
Oben