Hundeschule Geld zurück bei verstorbenem Hund

sandy42

Neuer Knochen
Hallo liebe Forumsmitglieder!

Ich habe bei meiner Recherche nur Fälle gefunden, bei denen die Hundeschule im Voraus bezahlt wurde und man aber wegen Nichtgefallen oder anderen Problemen gerne sein Geld zurück haben wollte.
Bei uns ist es aber nun so, dass wir nach einem Schnuppertermin für 10 Termine vorab einen vergünstigten Preis gezahlt haben, davon aber nur zwei Termine wahrnehmen konnten, weil unser Hund leider bei einem Unfall verstorben ist.
Die Hundetrainerin meint nun, sie wäre rechtlich nicht verpflichtet uns das Geld zurück zu erstatten, auch wenn wir die Dienstleistung nicht mehr in Anspruch nehmen können.
Weiß zufällig jemand, wie hier die rechtliche Sachlage wirklich ausschaut?
Für einen Hinweis wären wir sehr dankbar!
Herzlichen Dank, sandy
 
Kommt auf die Vereinbarung drauf an. Wahrscheinlich hat die Trainerin ja AGBGs, da sollte es drinnen stehen.
Mein Beileid zu eurem Hund, und rein menschlich finde ich es total daneben, dass sie - ob nun formal verpflichtet oder nicht - euch da nicht entgegen kommt.
 
Vielen Dank, für Deine Antwort. Tatsächlich hat sie uns ein "Kulanzangebot" gemacht, nach mehrmaligem Nachfragen. Wir verstehen ja, dass man aus der Vereinbarung nicht herauskommt, weil man es sich in der Zwischenzeit anders überlegt hat. Aber wir können ihre Dienstleistung ja nun mal faktisch gar nicht in Anspruch nehmen, selbst wenn wir möchten. Daher die Frage nach der rechtlichen Lage. Dann müssen wir das wohl so hinnehmen. Danke nochmal.
 
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