Hundehaltung in Mietwohnung

BananaMoonshine

Profi Knochen
Hallo,

laut Mietvertrag bedarf es in meiner Wohnung der Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung.
Da mein Vermieter auf elektronische und postialische schriftliche Anfrage noch nicht geantwortet hat, würde ich gerne einen Text aufsetzen, den er mir quasi nur mehr unterschreiben muss, um ihm Arbeit abzunehmen ;)
Ich habe meine Wohnung als Kat. D - Unbrauchbar übernommen, so gesehen gibt es IN der Wohnung nichts, was der Hund zerstören könnte.
Es geht also nur um eine Haftungserklärung bezüglich Beschmutzung des Stiegenhauses und Lärmbelästigung.

Hat vielleicht jemand ähnliches schon mal geschrieben, einen Vorlage-Text oder kann mir sagen auf welche Formulierungen ich besonders achten muss?

Liebe Grüße
Banane
 
Hi,

Ich brauch auch eine Genehmigung - was allerdings eine reine Formsache ist.

Wichtig ist, dass das Schreiben Ort und Datum enthält, damit es offiziell ist.
Ich würd halt schreiben:

Links oben: Die Adresse des Vermieters
Darunter mit ein paar Zeilen abstand: Deine Adresse
Dann Rechts: Wien, Datum
Dann links: Betreff: Hundehaltung in Wohnung xyz

Sehr geehrte Frau DEIN NAME,

Hiermit berechtige ich als Vertreter der Firma SOUNDSO /als Vermieter der Wohnhausanlage XYZ Frau DEIN NAME, wohnhaft in der Wohnung xyz, zur Haltung des Hundes NAME DES HUNDES + Rassebeschreibung (wenns schon einen konkreten gibt) /Haltung eines Hundes.
Diese Berechtigung gilt nur für diesen/ einen Hund - jeder weitere bzw. ein neuer Hund unterliegen einer neuerlichen Genehmigung.

mit freundlichen Grüße,
Herr von und zu Xyz

Wichtig, wenns ne Firma ist: Firmenstempel!

lg
Lisi
 
Hmmm...

Ich hätts mir eigentlich anders rum gedacht.
Also, dass ich schreibe: "Ich, xy, ersuche um Erlaubnis für [...]. Für jeglichen Schaden, Beschmutzung oder Lärmbelästigung etc. pp. bin ich in vollem Umfang zu belangen usw. usf.".

Weil, ich kann ja nix aus seiner Sicht schreiben, wär doch irgendwie eine Anmaßung.
 
Warum selbst Einschränkungen auferlegen wenn es vielleicht andersrum auch geht?
Keine Rasse, keinen Namen und keine Anzahl.


Für die Wohnung.................................. ist Hundehaltung erlaubt.

Datum und Unterschrift

(Natürlich muss Hausverwaltung und Mieter komplett genannt sein - eh klar)
 
ich würde Bezug auf den ursprünglichen Mietvertrag nehmen:

Nachtrag zum Mietvertrag vom ....... betreffend das Mietobjekt in ............
Top ...........

der Punkt Nr. ...... wird wie folgt geändert:

Der Haltung eines Hundes wird zugestimmt.

Datum: ......

Unterschrift von Vermieter und dem Vermieter


Wenn der Vermieter nicht Eigentümer der Wohnung ist, würde ich mich (bevor ich den Hund anschaffe) mit der Zuständigen Hausverwaltung ins Einvernehmen setzen.
Auch bei Eigentumsanlagen kann die Eigentümergesellschaft (mehrheitlich) ein Haustierverbot beschlossen haben. An solche Beschlüsse sind alle Eigentümer gebunden und können ihren Mietern keine Zustimmung geben.

lg Feline
 
Mit Vermieter mein ich den Verwalter, den Eigentümer des Hauses hab ich auch schon mal gesehen, aber da hat eigentlich keine Ahnung was der Verwalter so treibt bzw. lässt ihm da freie Hand.

Das "Problem" ist, dass ich ja nicht sicher weiß, ob er es erlauben wird. Ich denk mir halt erstens, wie gesagte, Kat. D Wohnung - da braucht er mir eigentlich mit nix kommen, alles was in der Wohnung hergerichtet ist, ist sowieso mein Eigentum und zweitens hat (bzw. ich glaube sogar hatte, hab ihn lang nicht gesehen) meine Obernachbarin einen Yorkshire Terrier. Den hab ich, seit ich eingezogen bin, aber immer nur in seinem Transport-Kisterl gsehn, vielleicht konnte er nichtmehr gehen, keine Ahnung.

Jedenfalls dachte ich mir, wenn ich den Verwalter darüber in Kenntnis setze, dass ich mir über die mit der Hundehaltung einhergehenden Pflichten bewusst bin, er mir eigentlich nix kann.
 
auch wenn schon ein Hund im Haus ist/war so bedeutet das nicht, daß
weitere Hunde geduldet werden (müssen).

Einer Hausinhabung steht es frei, weitere Hunde zuzulassen oder nicht.
Die Entscheidungen müssen weder erklärt noch begründet werden.

Noch einmal um spätere Streitereien und Herzweh zu vermeiden:

UNBEDINGT VORHER ABKLÄREN OB DER HUND EINZIEHEN DARF

lg.Feline

PS. Die Hausverwaltung ist der verlängerte Arm der Hausinhabung und
vertritt ausschließlich deren Interessen.
Deshalb Zustimmung zum Bestandteil des Mietvertrages machen.
 
PS. Die Hausverwaltung ist der verlängerte Arm der Hausinhabung und
vertritt ausschließlich deren Interessen.

Das tut sie bei mir sicher nicht, aber egal. ;)

Ich hab grad ein Nein bekommen. Ich schicke jetzt trotzdem mein Texterl mit der Haftbarmachung usw. und einen weiteren Brief, wo ich ihn bitte die Entscheidung zu überdenken, weil Kat. D und Nachbarin mit Hund etc.

Außerdem hab ich gerade im Internet gefunden, dass ein Vermieter die Haltung nicht ohne Angaben von Gründen verbieten darf, wenn im Mietvertrag eine entsprechende Klausel über eine eventuelle Erlaubnis vorhanden ist.
 
Das tut sie bei mir sicher nicht, aber egal. ;)

Ich hab grad ein Nein bekommen. Ich schicke jetzt trotzdem mein Texterl mit der Haftbarmachung usw. und einen weiteren Brief, wo ich ihn bitte die Entscheidung zu überdenken, weil Kat. D und Nachbarin mit Hund etc.

Außerdem hab ich gerade im Internet gefunden, dass ein Vermieter die Haltung nicht ohne Angaben von Gründen verbieten darf, wenn im Mietvertrag eine entsprechende Klausel über eine eventuelle Erlaubnis vorhanden ist.

Also das mit "Nachbarin hat Hund" würd ich weglassen, oder willst, dass die ihren Hund ev. abgeben muss weil sie sich keine Genehmigung eingeholt hat?
 
Also das mit "Nachbarin hat Hund" würd ich weglassen, oder willst, dass die ihren Hund ev. abgeben muss weil sie sich keine Genehmigung eingeholt hat?

Der Hund ist, glaube ich, schon verstorben.
Die hatte sicher irgendeine SOndergenehmigung vom Vorverwalter oder sowas, die wohnt hier seit 100 Jahren, ich erst seit 3 Jahren ;)

Trotzdem lass ichs mir aus diverstesten Gründen sicher nicht verbieten bzw. darf er es ohne Angabe von triftigen Gründen gar nicht verbieten, da im Mietvertrag steht, dass eine Genehmigung einzuholen ist.
 
Er darf dir die Hundehaltung eh nur dann verbieten, wenn es einen Grund dafür gibt (Lärmbelästigung, Verunreinigung im Stiegenhaus, Geruchsbelästigung, Hund geht andere Mieter an udgl.). Soweit ich erkennen kann hast du noch nichtmal einen Hund, daher ist sein Nein ziemlich sicher nicht durchsetzbar. Wenn du dir einen Hund nimmst und der "brav" ist, dann kann er auch nicht mehr verlangen, dass du den hergibst. Dazu gibt es auch ein OGH-Urteil, das betraf zwar Katzen, aber das Urteil spricht von Tierhaltung und nicht von Katzenhaltung, somit sollte es auch auf jegliche andere Heimtierart anzuwenden sein.

Geh doch ganz einfach zu einem Mieterschutzverein, die können dir da ganz sicher gut weiterhelfen. Rechtsanwalt natürlich auch, nur wird das sicher teuer, außer du hast eine Rechtschutzversicherung.
 
Stimmt, ich hab noch keinen, aber einen Augen, d.h. ich hab einen Patenhund aus dem Tierschutzhaus, den ich übernehmen möchte, wenn er sich "bewährt" (also ich weiß, ja DER isses).
Das OGH-Urteil kenn ich eh auch, danke :)

Mieterschutz ist auch schon angedacht. Wenn er auf mein Haftungserklärungstexterl immer noch kein o.k. gibt, wird das der nächste Schritt sein.

Aber heißt das, wenn ich "trotzdem" einen Hund hole und der "brav" (nicht bellt, nichts anpinkelt etc.) ist, darf er mich oder den Hund nicht hinausschmeißen?

Danke jedenfalls für die Zusprüche :)
 
Aber heißt das, wenn ich "trotzdem" einen Hund hole und der "brav" (nicht bellt, nichts anpinkelt etc.) ist, darf er mich oder den Hund nicht hinausschmeißen?


NEIN um Gottes Willen. Da im Mietvertrag drinnensteht, dass du dir eine Genehmigung zu holen hast, ist dein bewusstes Zuwiderhandeln ein Grund dir fristlos zu kündigen :eek:

Ich würd halt eine genaue Beschreibung von dem Hund, den du im Auge hast, dazugeben. Mit der Beschreibung: brav, kein Beller, macht nichts schmutzig, ...
Ich hab damals sogar Zuchtpapiere (gabs halt), Chipnummer, etc. dazugegeben, damit sie sich nachher sicher nicht rausreden können (ich hab halt einen Bullterrier.) Hätte ich damals schon den HFS gehabt, hätt ich auch den dazukopiert ... einfach um zu zeigen, dass ich eine verantwortungsvolle Hundebesitzerin bin, die sich ihrer Verantwortung den anderen Mietern gegenüber bewusst ist ...
Das mögen zwar andere blöd, zu aufwendig, ... finden, aber ich finds grad in so einem Fall wo man Bittsteller ist sehr sehr wichtig, möglichst seriös rüberzukommen.

lg
Lisi
 
wir haben damals auch noch alle Nachbarn im Haus gefragt ob Hundehaltung für sie OK wäre.
War eine zusätzliche Absicherungsmassnahe und des lieben Hausfriedens wegen ;)
 
Stimmt, ich hab noch keinen, aber einen Augen, d.h. ich hab einen Patenhund aus dem Tierschutzhaus, den ich übernehmen möchte, wenn er sich "bewährt" (also ich weiß, ja DER isses).
Das OGH-Urteil kenn ich eh auch, danke :)

Mieterschutz ist auch schon angedacht. Wenn er auf mein Haftungserklärungstexterl immer noch kein o.k. gibt, wird das der nächste Schritt sein.

Aber heißt das, wenn ich "trotzdem" einen Hund hole und der "brav" (nicht bellt, nichts anpinkelt etc.) ist, darf er mich oder den Hund nicht hinausschmeißen?

Danke jedenfalls für die Zusprüche :)

Darauf würde ich es nicht ankommen lassen, wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht, da ich kein Rechtsexperte bin, ich kenne nur dieses OGH-Urteil und da hatte ja der Vermieter schon zur Haltung einer Katze zugestimmt und wollte dann die Haltung von weiteren Katzen (die allerdings schon im Haushalt waren) verbieten. Das sah das Gericht dann ja als willkürlich an.

Wobei dieses Urteil ja auch aussagt, dass wenn im Mietvertrag die Tierhaltung nicht explizit verboten ist und eben nur die Einholung einer Genehmigung vorsieht, jede Ablehnung, die nicht begründet ist willkürlich ist... ich denke wenn du dir ohne Genehmigung einen Hund nimmst, dann wird ein Urteil sicher von der Auslegung und somit vom Richter abhängig sein.
 
NEIN um Gottes Willen. Da im Mietvertrag drinnensteht, dass du dir eine Genehmigung zu holen hast, ist dein bewusstes Zuwiderhandeln ein Grund dir fristlos zu kündigen :eek:

Ok.
Ich hätts eh nicht drauf ankommen lassen, aber es hat so geklungen.

Fristlos kündigen würd er mir wahrscheinlich gar nicht, der will mich erst in 7 Jahren raushaben, wenn er mir das, was ich renoviert hab, nichtmehr ablösen muss. Jetzt müsst er mir noch einen Haufen zahlen..
 
Bei uns war es auch so, dass mehr als die Hälfte der im selben Haus wohnenden Mieter unterschreiben mussten und die Genossenschaft dann entschieden hat, ob eine Hundehaltung genehmigt wird - ist bei uns auch Rasse-abhängig ....
 
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