Hundehaltung Burgenland

LittleMissRotti

Medium Knochen
HILFE!!

Wer kann mir helfen...? Bräuchte dringend ein paar Informationen.

1) Wo steht geschrieben, wie hoch ein Gartenzaun bei einem Rotti sein muss.
2) Darf ich nach dem letzten Rotti-Vorfall meinen Rotti nur mehr im Keller halten???

(Sorry, dass ich so blöd Frage - aber ich bin mit meinem Latein am Ende)

Haben ja Stress mit unseren Nachbarn. Ganz Kurz: Haben ein Genossenschafts-Reihenhaus, Hundehaltung wurde bevor wir eingezogen sind genehmigt - sonst wären wir dort ja nicht hingezogen. Die Genossenschaft und 80% der Nachbarn wussten, dass wir einen Rotti und einen Jagdhund haben. Einer der direkten Nachbarn haben sich beschwert wegen Geruchsbelästigung und und und (kippen aber ständig die Fenster obwohl wir Wohnraumlüftung haben - dh. das ist alles nur ein Schmäh. Weil wenns stinkt, reiß i net die Fenster auf oder??)

Lt. Rechtsabteilung der Genossenschaft haben unsere Nachbarn jetzt Angst, dass unsere Rotti-Dame über den 1,80 hohen Zaun springt und deren Kind angeht.

Die Genossenschaft selber war noch nie vor Ort - die urteilen eigentlich von Oberwart aus (wir selber wohnen in Parndorf)

Gibt es spezielle Sachverständige, die man zur Prüfung heranziehen kann?
Ich will nämlich nicht zusehen und abwarten, bis man uns vielleicht nächste Woche sagt, wir müssen ausziehen oder unsere Hunde dürfen nicht mehr in den Garten... Und ich will hald jetzt was tun dagegen.
Oder hilft mir hier nur ein Anwalt??

Ich hoffe, es kann mir jemand von Euch helfen...:confused:
 
Da es im Burgenland keine Rasselisten gibt, kann es auch keine eigenen Regelungen für Rottis und deren Besitzer geben.

Ich würde zur Gemeinde gehen, mich nach den gesetzlichen Grundlagen für Hundehalter erkundigen (wie hoch der Zaun sein muss, denke aber, bei 1,80 m bist du auf der sicheren Seite), und dann würde ich für mich selbst entscheiden, ob ich der Meinung bin, ob der Zaun so gesichert ist, dass zu 100% nichts passieren kann.

Ich würde aber auch ein freundliches Gespräch mit den Nachbarn suchen, um ihnen die Angst zu nehmen und ihnen klar zu machen, dass du ihre Sorgen nachvollziehen kannst.
 
Da es im Burgenland keine Rasselisten gibt, kann es auch keine eigenen Regelungen für Rottis und deren Besitzer geben.

Ich würde zur Gemeinde gehen, mich nach den gesetzlichen Grundlagen für Hundehalter erkundigen (wie hoch der Zaun sein muss, denke aber, bei 1,80 m bist du auf der sicheren Seite), und dann würde ich für mich selbst entscheiden, ob ich der Meinung bin, ob der Zaun so gesichert ist, dass zu 100% nichts passieren kann.

Ich würde aber auch ein freundliches Gespräch mit den Nachbarn suchen, um ihnen die Angst zu nehmen und ihnen klar zu machen, dass du ihre Sorgen nachvollziehen kannst.


.. Das hätte ich auch so gesehen.
Wir hatten eigentlich nur einen 1,50 hohen Maschendrahtzaun. Deswegen haben wir - zur Sicherheit - einen 1,80 hohen Holzzaun gemacht. Seit wir diesen haben, zeigen die Hunde weder Interesse an anderen Hunden, die bei uns vorbeigehen noch an den Nachbarn.

Leider können wir mit den Nachbarn nicht reden, weil sie der Meinung ist, die Hunde gehören weg, weil sie stinken! Und unser Garten sei sowieso viel zu klein für 2 Hunde und sie will einfach keine Haustiere aller Art.
Weiters verstehen sie wenig Deutsch :-(

Lt. Bürgermeister erfüllen wir alles, was notwendig ist.
 
schwierig wird es nur wenn die genossenschaft den weg des geringsten widerstandes geht und die hundehaltegenehmigung wird widerrufen.

bekannte hatten dieses problem leider auch. die beschwerden waren auch grundlos aber die genossenschaft hat sich gebeugt und die hunde sollten weg.
 
na toll - das sind keine guten news :mad:
dachte, sie können die haltung der hunde nur widerrufen, wenn es beweise dafür gibt...(anzeigen wg. falscher haltung, dauerbellen,...)

ich glaub unser hauptproblem ist einfach, dass wir einen rotti haben, obwohl ich meine knutschkugel nie missen möchte...
 
Hast Du Dich schon mit der Genossenschaft in Verbindung gesetzt?
Vielleicht sind die Leute dort eh schon bekannt....;) Kommt öfters vor als man denkt.
Außerdem von den positiv gestimmten Nachbarn um Unterschriften bitten, dass sie absolut kein Problem mit dem Hund haben.

Es stimmt schon - oft gehen die Genossenschaften den leichteren Weg. Andererseits sind die meisten mehr oder weniger geübt darin rauszufiltern, welche Beschwerden einen tatsächlichen Hintergrund haben und welche einfach Schikanen unter Nachbarn sind.
 
Ich würd auch nochmal bei der OSG anrufen und entweder jemanden bitten vorbei zu kommen - um sich ein Bild zu machen.... oder zu den anderen Nachbarn gehn und Unterschriften sammel das sie kein Problem mit euren Hunden haben.

Ist vermutlich beides die beste Variante um ruhig schlafen zu können!

So ein Gsindl wirklich.... hätt bleiben sollen wos hergekommen sind.... sorry! :eek:
 
Wir wohnen erst seit September 2010 in unserem Reihenhaus.
Die besagten Nachbarn haben wir bis zu dem Zeitpunkt wo sie vor unserer Türe stand vielleicht 1x gesehen.

Die OSG (Genossenschaft) hat bereits bei einigen Nachbarn telefonisch nachgefragt, wobei ihnen keiner diese Vorwürfe bestätigen konnte.

Lt. Genossenschaft reagieren sie nur mit Amtstierarzt, wenn vorliegt, dass es den Hunden schlecht geht.
Es gab zB einen Fall, wo Mieter einer Genossenschaftswohnung den Hund am Balkon!! gehalten haben. Der natürlich Tag und Nacht gebellt, gejault,.. hat. Denen wurde dann die Hundehaltung wieder entzogen.

Das Problem ist hald leider der letzte Vorfall mit dem Rotti... Deswegen müssen die in der Rechtsabteilung wohl alles 10000 fach abgesichert wissen, bevor sie dazu Stellung nehmen.

Aber das bei uns in der Siedlung 20 Hunde dauerbellen, unsere Zäune anpinkeln, frei herumlaufen,.... das interessiert leider keinen.

Ich weiß, dass unsere Hunde ordnungsgemäß von uns gehalten werden (was Leine usw betrifft). Wenn wir in der Siedlung spazieren gehen hat meine Rotti-Dame auch einen Beißkorb oben - obwohl ich das gar nicht bräuchte, da es ja im Bgld. keine Listenhunde in dem Sinne gibt. Zumindest habe ich bis dato noch nichts herausgefunden was bei der Rottweilerhaltung zu beachten ist.

Umsonst haben wir keinen Holzzaun mit 1,80 aufgestellt, der uns 2700 Euro gekostet hat. Noch dazu hat mein Freund Schichtdienst - dh. unsere Hunde sind vielleicht 5% alleine, da wir uns sonst mit dem Dienst immer überschneiden.
Unsere anderen Nachbarn haben einen Yorki - selbst mit dem haben unsere zwei kein Problem, sie bellen selten bis gar nicht, Haufen werden sofort beseitigt,... Also ich weiß nicht... Wenn das alles nicht so wäre, würde ich mich vielleicht nicht so drüber aufregen.

Noch dazu weil diese besagten Nachbarn mehr Zeit in der Slowakei verbringen wie in ihrem Haus. Haben jetzt aufgepasst: sie waren fast 1 Woche nicht zu Hause. Somit versteh ich das Ganze noch viel viel weniger...

Naja, jetzt im Augenblick hat mein Freund einen Termin beim Bürgermeister, der total nett ist und diese ganze Story schon auswendig kennt - mal schauen was es dann zu berichten gibt :)
 
Also, ich bezweifle, dass eine Genossenschaft so mir nix, dir nix, von einem Tag auf den Anderen die Hundehaltung verbieten kann.....

Ich würde aber auch eher in die Offensive gehen:

- schriftliche Bestätigung vom Bürgermeister/Gemeinde, dass Zaun OK ist
- Brief an alle Nachbarn: um sie zu beruhigen, darauf hinweisen, dass ihr extra den Zaun gemacht habt, mit Beisskorb führt, etc....NICHT weil die Hunde gefährlich sind, sondern weil ihr ein Zeichen, im Sinne der guten Nachbarschaft, zeigen wollt.
- danach der OSG mitteilen, dass die Nachbarn darüber informiert wurden, die Gemeinde OK gegeben hat, etc

dann kann eigentlich nichts passieren.
 
News vom Bürgermeister...
Der findet das Ganze nur mehr lächerlich. Er hat von unserer Nachbarin auch einen Brief erhalten, den er angeblich mit einem Lachen im Gesicht beantwortet hat.

Lt ihm kann uns gar nix passieren - das wäre zum 1. Mal meinte er, wenn sie das machen würden noch dazu ohne Begründung darf die Genossenschaft gar nix machen.

Dann meinte er eben, dass wir hier im Bgld. keine Listenhunde haben und in unserer Gemeinde sehr viele Rottis wohnen. Unser Zaun darf eigentlich nur 1,50 hoch sein, obwohl das OK geht, dass unser Zaun 1,80 ist (ist ja im Sinne der Sicherheit)

Ich werde jetzt ne Liste machen, wo ich genau auflisten werde wann unsere Hunde alleine sind usw.

Dann heißt es nur mehr warten warten warten... Bis Ende der Woche sollen wir einen Bescheid der Rechtsabteilung von der Genossenschaft bekommen.

@Gandalf: das wissen die Nachbarn ja bzw. sehen es ja das wir einen anderen Zaun haben - wir stechen quasi von den anderen Reihenhäusern etwas ab :)
 
News vom Bürgermeister...
Der findet das Ganze nur mehr lächerlich. Er hat von unserer Nachbarin auch einen Brief erhalten, den er angeblich mit einem Lachen im Gesicht beantwortet hat.

Lt ihm kann uns gar nix passieren - das wäre zum 1. Mal meinte er, wenn sie das machen würden noch dazu ohne Begründung darf die Genossenschaft gar nix machen.

Dann meinte er eben, dass wir hier im Bgld. keine Listenhunde haben und in unserer Gemeinde sehr viele Rottis wohnen. Unser Zaun darf eigentlich nur 1,50 hoch sein, obwohl das OK geht, dass unser Zaun 1,80 ist (ist ja im Sinne der Sicherheit)

Ich werde jetzt ne Liste machen, wo ich genau auflisten werde wann unsere Hunde alleine sind usw.

Dann heißt es nur mehr warten warten warten... Bis Ende der Woche sollen wir einen Bescheid der Rechtsabteilung von der Genossenschaft bekommen.

@Gandalf: das wissen die Nachbarn ja bzw. sehen es ja das wir einen anderen Zaun haben - wir stechen quasi von den anderen Reihenhäusern etwas ab :)

Ohne nachweisiche Begründung, heißt Belästigung bzw. Gefährdung kann eine Genossenschaft eine Hundehaltungsgenehmigung nicht zurückziehen.
 
Ist leider nicht ganz so. Ich denke, das ist abhängig von der Genossenschaft. Bei mir steht:
..., daß gegen die Haltung eines Hundes in oben angef. Whg kein Einwand besteht, wenn Sie dafür Sorge tragen, dass der Hund nicht frei in der Wohnhausanlage od im Stiegenhaus umherläuft, und die übrigen Bewohner durch ihr Tier in keiner Weise gestört werden. Sollten Beschwerden bei uns einlangen, behalten wir uns den Widerruf dieser Zustimmung vor.
Und jetzt kommts:
Wir bitten um Verständnis, dass ein Widerruf auch dann möglich ist, wenn Beschwerden geführt werden, zu deren Überprüfung auf Richtigkeit und Massgeblichkeit wir nicht in der Lage sind.
Wie weit das rechtlich hält, kann ich nicht beurteilen, aber so sichern sie sich ab!
 
Ist leider nicht ganz so. Ich denke, das ist abhängig von der Genossenschaft. Bei mir steht:
..., daß gegen die Haltung eines Hundes in oben angef. Whg kein Einwand besteht, wenn Sie dafür Sorge tragen, dass der Hund nicht frei in der Wohnhausanlage od im Stiegenhaus umherläuft, und die übrigen Bewohner durch ihr Tier in keiner Weise gestört werden. Sollten Beschwerden bei uns einlangen, behalten wir uns den Widerruf dieser Zustimmung vor.
Und jetzt kommts:
Wir bitten um Verständnis, dass ein Widerruf auch dann möglich ist, wenn Beschwerden geführt werden, zu deren Überprüfung auf Richtigkeit und Massgeblichkeit wir nicht in der Lage sind.
Wie weit das rechtlich hält, kann ich nicht beurteilen, aber so sichern sie sich ab!

Ja klar, die o.a. Anforderung ist OK und bei Beweis der NIchteinhaltung ist auch ein Zurückziehen der Erlaubnis OK

DAS würde ich persönlich lässig "aussitzen". Denn wenn die Genossenschaft die HH-Erlaubnis zurückzieht, man sich nicht dran hält, müßten die GN den Mieter "hinausklagen".

Und dann schauts mit der Beweisbarkeit rechtlich gleich ganz anders aus.
 
@sista- bei uns steht nur der 1. abschnitt - aber nicht, dass sie nicht in der Lage sind das zu prüfen...

Aber mal schauen was wir noch zu hören/lesen bekommen.

ABer ich glaub nicht, dass sie wegen 1 Person uns die Hunde wegnimmt, wenn alle anderen Nachbarn bestätigen, dass sie unsere Hunde gar nicht hören, riechen oder sonst was...
 
Ich denke, es wird nicht so heiß gegessen wie gekocht wird. Aber trotzdem, solche Nachbarn können einem mit Hund das Leben wirklich schwer machen. Wegen der Willkür die dahinter steckt. Klar kann man es gerichtlich aussitzen, aber wer will denn dass es soweit kommt?
Eigentlich wird das 'Vernadertum' damit unterstützt, dass wir ja schon vor ein paar Jahrzehnten hatten und das absolut nicht gut zu heißen war/ist.
Und die Leidtragenden sind Lebewesen. Wenn es um eine wirkliche Sache, wie ein Paar Schuhe oder was auch immer gehen würde, ok. Aber wenn man die Hunde abgeben muss, wegen solcher Nachbarn, dann haben die das Schicksal eines oder mehrerer Lebewesen in der Hand :mad::mad::mad:
 
Aber wenn man die Hunde abgeben muss, wegen solcher Nachbarn, dann haben die das Schicksal eines oder mehrerer Lebewesen in der Hand :mad::mad::mad:

Ich glaube eher das man sich dann ein anderes Reihenhaus sucht.
Das Haustierverbot gilt ja dann nur für dich als Mieter - aber nicht für dich als HH.....
hoffe das war jetzt deutlich :eek:
 
Zuletzt bearbeitet:
@check_it: dann füge meinem von dir zitierten Satz noch das Wort theoretisch hinzu, damit auch du es checkst, wie ich was meine.
Was fliegst mich dauernd an?
...hoffe das war jetzt deutlich...willst mir drohen, oder was willst du von mir? Ich habe nirgendwo geschrieben, dass es selbstverständlich ist, dass man die Hunde dann abgibt. Lese bitte auch das was ich schreibe und hör auf ständig irgendetwas rein zu interpretieren. Oder schaffst du das von deinem Intellekt her nicht?
Außerdem glaubst du es ist lustig, ständig mit einem Hund umsiedeln zu müssen, bis man Nachbarn hat, die nichts gegen Hunde haben?
 
@check_it: dann füge meinem von dir zitierten Satz noch das Wort theoretisch hinzu, damit auch du es checkst, wie ich was meine.
Was fliegst mich dauernd an?
...hoffe das war jetzt deutlich...willst mir drohen, oder was willst du von mir? Ich habe nirgendwo geschrieben, dass es selbstverständlich ist, dass man die Hunde dann abgibt. Lese bitte auch das was ich schreibe und hör auf ständig irgendetwas rein zu interpretieren. Oder schaffst du das von deinem Intellekt her nicht?
Außerdem glaubst du es ist lustig, ständig mit einem Hund umsiedeln zu müssen, bis man Nachbarn hat, die nichts gegen Hunde haben?


Jetzt schnappst DU wohl über..... ich habe dich nicht angegriffen.... zumindest nicht hier!

Aber bevor ich meinen heiss geliebten Hund hergeben muss - siedel ich sehr gerne nochmal um! Ehrlich!
 
Der Ton macht die Musik.
"...hoffe das war jetzt deutlich..." das hast schon du geschrieben, oder???
Es geht außerdem nicht um dich, ob du deinen Hund hergeben musst. Hast du ein Identitätsproblem? Es geht um die TE, mach dir das doch bitte bewußt.
 
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