Hunde - Recht? Wer weiß bescheid?

Ken&Barbie

Super Knochen
Ich habe eine Frage an Euch:

Wie ist es rechtlich, wenn man die Gartentür versperrt hat, der Schlüssel steckt auf der Innenseite und man hat ein Schild (Warnung vor Hund) auf der Gartentür, wenn jemand in den Garten geht und würde gebissen.
1.) Ein Erwachsener ist vermutlich selbst schuld
2.) Bin bei einem Kind ich schuld?

Was ist, wenn jemand durch den Zaun hindurchgreift und würde gebissen
1.) Ein Erwachsener ist da ja auch vermutlich selbst schuld
2.) Was ist in diesem Fall mit einem Kind?
3.) Wenn man die Eltern permanent warnt, daß ein Kind nicht durchgreifen darf und diese lassen es trotzdem zu?

Das ist alles nur theoretisch, unser Hund ist ja zum Glück absolut friedlich, aber man weiß ja nie, was so alles passieren kann.

DANKE für Eure Antworten!
 
Es bist immer du schuld...
Du bist auch schuld wenn ein Einbrecher kommt und der Hund ihn verletzt :eek:

Denn der Besitzer muss seinen Hund so halten, das dieser keinen Schaden anrichten kann.
 
Ich hab mal gehört, dass man ein Schild mit "Vorsicht bissiger Hund ect" nicht anbringen darf, weil man dann ja weiß das er bissig/gefährlich ist und da müßte man ihn so "verwahren" dass er auch nicht vom Zaun aus beissen/zwicken kann.:confused:

So gesehen müßte man einen Zaun vorm Zaun machen:confused:

LG Exilim
 
Ich habe eine Frage an Euch:

Wie ist es rechtlich, wenn man die Gartentür versperrt hat, der Schlüssel steckt auf der Innenseite und man hat ein Schild (Warnung vor Hund) auf der Gartentür, wenn jemand in den Garten geht und würde gebissen.
1.) Ein Erwachsener ist vermutlich selbst schuld
2.) Bin bei einem Kind ich schuld?

Also wenn die Tür verschlossen ist, kann ja niemand in den Garten gelangen ;)

Bei einem Kind (bis 7 Jahre), danach (un)münd. Minderjährige gilt prinzipiell das selbe.
Das "Eltern haften für ihre Kinder" stimmt so nicht, da die Eltern prinzipiell immer für ihre Kinder haften.
Aber als Hundehalter bist DU für die sichere Verwahrung deines Hundes verantwortlich und daher haftest du im Falle einer Vernachlässigung.

Was ist, wenn jemand durch den Zaun hindurchgreift und würde gebissen
1.) Ein Erwachsener ist da ja auch vermutlich selbst schuld
2.) Was ist in diesem Fall mit einem Kind?
3.) Wenn man die Eltern permanent warnt, daß ein Kind nicht durchgreifen darf und diese lassen es trotzdem zu?

Du haftest - du musst deinen Zaun "durchgreifsicher" machen => da gibts gute "Sichtschutze" ("Greenset") - sehr zum empfehlen.

Die div. Schilder "Achtung Hund" sind rechtlich ziemlich zu vernachlässigen.
 
Es bist immer du schuld...
Du bist auch schuld wenn ein Einbrecher kommt und der Hund ihn verletzt :eek:

Denn der Besitzer muss seinen Hund so halten, das dieser keinen Schaden anrichten kann.


Das kommt immer auf den jeweiligen Sachverhalt an.
Wenn jmd unbefungt mein gesichertes (! versperrtes!) Grundstück/Haus betritt und wird vom Hund "begrüsst" handelt es sich um Besitzstörung/Hausfriedensbruch - das wird strafrechtlich verfolgt - allerdings auch wenn der Hund den Einbrecher beisst (Körperverletzung)
 
eine zeitlang war es mal so dass du bestimmte sicherheitsvorkehrungen treffen musst:
es muss ein schild angebracht sein (vorsicht hund). die klingel muss draußen und nicht im hof befestigt sein und der griff vom gartentor muss innen sein. (und ich glaub das türchen muss noch verschlossen sein). dann warst du aus dem schneider wenn jemand deinen garten betritt und der hund beißt. (ach ja, der briefkasten muss auch außen sein). ob das allerdings immernoch so ist weiß ich nicht, und ich glaube bei kindern sieht das wieder ganz anderst aus (wenn die durch den zaun langen).
 
eine zeitlang war es mal so dass du bestimmte sicherheitsvorkehrungen treffen musst:
es muss ein schild angebracht sein (vorsicht hund). die klingel muss draußen und nicht im hof befestigt sein und der griff vom gartentor muss innen sein. (und ich glaub das türchen muss noch verschlossen sein). dann warst du aus dem schneider wenn jemand deinen garten betritt und der hund beißt. (ach ja, der briefkasten muss auch außen sein). ob das allerdings immernoch so ist weiß ich nicht, und ich glaube bei kindern sieht das wieder ganz anderst aus (wenn die durch den zaun langen).

Wir haben ein Schild Vorsicht Hund!. Die Klingel und der Briefkasten ist draußen. Das Gartentor ist von innen verschlossen, der Schlüssel steckt auf der Innenseite. Das Problem ist, daß einige einfach selbst aufsperren, weil ein Erwachsener kann über den Zaun greifen und sie kommen einfach herein.

Das Problem beim Durchgreifen von Kindern haben wir an der Stelle beim Zaun ganz unten, der kleine Abstand bis zur Mauer, wo halt der Zaun aufgestellt ist. Das sind ganz kleine Kindergartenkinder, die sind immer mit den Eltern unterwegs. Die Eltern wurden von uns zigmal darauf hingewiesen, daß die Kleinen nicht durchgreifen dürfen. Sie lassen es aber trotzdem immer wieder zu, weil unser Hundsi ja so süß ist.
 
Gegen die eltern denen es egal ist ob ihr kind gebissen wird oder nicht bist du leider nie geschützt:(
wie schon gesagt, ich weiß nicht ob es immernoch so ist, aber ich bin mir sicher es war mal so. zumindest in deutschland.
 
diese auskunft habe ich einmal von der polizei bekommen.

wenn ein einbrecher auf deinen grund geht und dein hund beißt, bist du schuld, weil er nicht sicher verwart wurde. ist dein hund im haus und der einbrecher bricht ins haus ein, darf dein hund zubeißen. ein polizist hat einmal gesagt, wenn der hund im garten einen einbrecher verletzt, so bringt den einbrecher ins haus bevor ihr die polizei verständigt.

schilder: bei den schilder muß man aufpassen, ist ein schild mit den vermerk "vorsicht bissig oder ich bin gefählich usw." beim tor befestigt, so muß dein hund so verwart sein, das niemanden etwas passiert, er müßte sogar einen beißkorb im eigenen garten haben.
 
Auf gut deutsch gesagt, ist man als HH sowieso der Schuldige! Das kommt mir so vor wie mit den Autofahrern. Da ist man ja auch immer schuld!:(:confused:
 
du musst den hund so verwahren, das niemand etwas passieren kann. wenn du den schlüssel innen stecken lässt und das tor in einer höhe ist, bei der man problemlos darüber greifen kann um aufzusperren, gilt dies nicht einmal als einbruch.
wenn jemand in dein haus einbricht, darf ihn dein hund stellen aber nicht verletzen.
wenn jedoch so wie bei mir, bedrohung von jemand gegen dich ausgesprochen wurde und droht einzubrechen, dies polizeilich aufliegt, darf so wie bei mir, der hund auch beißen und mir passiert nichts. hat die polizei gesagt. ich darf den hund nciht auf ihn hetzten oder den hund vor die türe holen, das er ihn beißt aber wenn er einbrechen würde, wäre es kein problem weil dies bereits aufliegt.
 
beim gartenzaun meines elternhauses ist das ein schild mit der aufschrift "betreten auf eigene gefahr" angebracht.glocke und briefkasten sind draussen

es wurde versucht in das elternhaus einzubrechen, "täter" wurde vom hund gebissen und nichts ist deswegen in die wege geleitet worden!

das gartentürdel ist immer verschlossen, wer über den zaun steigt macht sich wegen hausfriedensbruch strafbar.

habe auch so mal mit einem polizisten darüber geredet, dieser meinte wenns verschlossen ist ist verschlossen, wenn keiner aufmacht wenn geläutet wird wird halt nicht aufgemacht, wenn er über den zaun steigt und vom hund gebissen wird ist er selber schuld, er hat auf dem grundstück nichts verloren.
er meinte auch, sicher verwahren schön und gut nur kann man von den leuten nicht erwarten ihre hunde an die kette zu legen oder in einen zwinger zu sperren auf ihrem eigenen grund nur weil da mal wer meinen könnte unaufgefordert über den zaun zu klettern.

lg
 
Ein guter Polizist wird sich in aller Regel hüten, Rechtsauskünfte zu geben, insbesondere aus dem Bereich des Zivilrechts. Er ist dafür nicht zuständig, und könnte unter Umständen sogar in Teufels Küche kommen, wenn er eine falsche Auskunft gibt. Tatsache ist nämlich, dass - noch - der Schadenersatz aufgrund eines Tieres ausschließlich in das Zivilrecht fällt (und wird es auch weiterhin, wenn sich nicht irgendeine Regierung, statt ihre eigentliche Arbeit zu tun, eine Ersatzbefriedigung schafft, und die Hundehaltung mit restriktiven Strafgesetzen reguliert).

Grundlage der Tierhalterhaftung ist § 1320 ABGB wo es heißt: Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat.

Es steht nirgends geschrieben, dass ein Tier so verwahrt werden muss, "dass nichts passieren kann". Das ist unmöglich. Kein Mensch kann garantieren, dass "nichts passieren kann". Eine Verkettung unglücklicher Umstände kann immer mal zu einem Unglück führen, egal, wie sehr man sich vorher bemüht hat, es zu verhindern. Das weiß der Gesetzgeber auch, und deshalb wird vom Tierhalter auch nur die "für gewöhnlich zu erwartende Sorgfalt verlangt". Das heißt, das Gericht nimmt sich den Idealmaßstab eines durchschnittlichen Menschen, und schaut, ob im konkreten Fall die Verwahrung so gut war, wie es dieser gewöhnlich sorgfältige Mensch getan hätte. War sie es nicht, liegt ein Verschulden vor.

Nehmen wir mal an, es existiert ein Zaun mit verschlossenem Gartentor und Schild "Vorsicht vor dem Hund", oder so. Wenn nun jemand trotzdem den Garten betritt und kommt durch den Hund zu Schaden, dann ist vorerst mal davon auszugehen, dass der Hund durchaus korrekt verwahrt war. Der Schaden muss ja nicht nur durch einen Biss entstehen, ein stürmischer Hund kann den unerwarteten Besucher ja auch umrennen und in den Boden stampfen ... Es stimmt schon, dass Gerichte geurteilt haben, dass auch Zaun, Gartentor und Schild nicht von vorne herein die Haftung des Hundehalters ausschließen. In diesen Gerichtsfällen zeigte der Sachverhalt nämlich, dass der Zaun eben nicht ausreichend war: ein Jagdhund springt über den nur 1,40 Meter hohen Zaun und läuft auf die Autobahn, in einem anderen Zaun klaffte eine 4 Meter lange Lücke, und so weiter. Es kommt also auf jede Facette des Sachverhalts an, und es wäre unseriös, nur aufgrund weniger Informationen schon zu sagen, das ist jetzt so oder so.

Liebe Grüße,
Marcus
 
Muss das Thema wieder aufgreifen, weil´s für mich einfach sowas von unlogisch ist; jemand bricht in mein Haus ein und Hund beisst und ich bin schuld, weil der Hund sicher verwahrt werden muss :confused:; das ist er doch, wenn ich den Hund IM Haus habe; oder sollt ich ihn anhängen oder in eine Box geben für den Fall, dass jemand einbrechen will????? Also die Gesetzgebung folgt schon einer eigenen Logik:confused:
 
Muss das Thema wieder aufgreifen, weil´s für mich einfach sowas von unlogisch ist; jemand bricht in mein Haus ein und Hund beisst und ich bin schuld, weil der Hund sicher verwahrt werden muss :confused:; das ist er doch, wenn ich den Hund IM Haus habe; oder sollt ich ihn anhängen oder in eine Box geben für den Fall, dass jemand einbrechen will????? Also die Gesetzgebung folgt schon einer eigenen Logik:confused:

Ach und ich hab mir schon gedacht ich bin die einzige, ich kann und will dieses Gesetz irgendwie nicht glauben, das ist doch totaler Schwachsinn das ich vielleicht dem Einbrecher der gerade versucht hat zB meine Gartenzwerge zu klauen, den mein Hund für mich gerechter Weise beißt dann vielleicht auch noch schmerzensgeld zahlen könnte, also hallo auch wenns nur gartenzwerge wären meiner Meinung nach hat niemand aber echt niemand dem ich es nicht vorher gestatte weder in meinem Garten noch in meinem Haus etwas zu suchen für mich hat der nicht mal den inneren Türknopf der Gartentür zu berühren!

Ich frag mich ja wie das beim Auto ist????
Also es ist so das ich wenn ich nur kurz in einen Supermarkt lauf oder tank etc und die Hunde sind im Auto, dann sperr ich nicht ab!

So nun meine Frage wenn jetzt jemand einfach aufmachen würde aus welchem Grund auch immer und die Hudne würden beißen, wär dann auch ich schuld??? Ich mein es hat niemand was in meinem Auto was verloren, mein Chef meint aber das ich bestimmt die Schuld kriegen würde weil nicht abgesperrt war er denkt sobald ich offen lass bin ich schuld ist abgesperrt dann nicht, kann das sein??

Ich habe mal einen Polizisten gefragt was wäre wenn mich jemand überfallen würde und mein Hund würde mir helfen/mich verteidigen!?
Er sagte das wäre Notwehr udn es sei ok sofern der Hund wieder ablässt bzw weg zu bringen ist und denjenigen nicht gleich zerfetzt!

Tja jetz frag ich mich warum solls da passen aber wenn jemand unbefugt mein Haus/Garten/auto betritt nicht????
Total unlogisch!

lg Jessy
 
Hab auch ne kurze Frage!

Sind bei einem kleinen KInd (keine Ahnung glaub bis 7 ) nicht die Eltern schuld, wenn sie die Aufsichtsplficht verletzen??
 
marcush scheint sich wirklich gut auszukennen - bist du Anwalt oder so?

Wie so oft liegt es wohl auch hier im Ermessen des zuständigen Richters, ob und wie gestraft wird.
Der Eine wird die Verteidigung des Besitzes oder meines Lebens ungestraft lassen, ein Anderer findet vielleicht, dass ich meinen Hund besser verwahren hätte müssen.

Aber das kennen wir ja schon - zB von diversen "Jagdunfällen" (ist jetzt bitte kein Angriff auf die Jägerschaft)
 
Also erstmal fällt ein Hundebiss unter Fahrlässige Körperverletzung und nicht Körperverletzung!

Im Endeffekt kommt es bei solchen Fällen immer darauf an, wie der Richter entscheidet. Es gibt leider keine eindeutige gesetzliche Regelung!
Und abgesehen davon ist es immer schwierig herauszufinden, mit welchen Vorsatz jemand handelt! Man kann ja gott sei dank nicht in die Leute reinschauen

Lg
 
Grundlage der Tierhalterhaftung ist § 1320 ABGB wo es heißt: Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat.

Annahme: Ich habe Haus mit Garten. Lückenloser Zaun ist vorhanden, Hund kann nicht durchbeißen oder drüberspringen. Haus und Garten sind ordnungsgemäß verschlossen und gegen Einbruch geschützt. Einbrecher kommt - Hund ist im Garten - Hund beißt Einbrecher.

Ich lege das so aus, dass ich hier keine Haftung übernehmen muss da:
1. Haus und Garten ordnungsgemäß einbruchssicher gemacht wurden.
2. Der Hund gesetzesmäßig verwahrt wurde (ausbruchssicher, durchbeißsicher,...)
3. Der Einbrecher den Hund gereizt hat, da er unzulässigerweise das Grundstück betreten hat.
4. Ich das alles auch beweisen kann.

LiGrü
 
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