Hunde ohne Leine

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Witha

Guest
Hallo, ich brauche eure Hilfe!

Ich möchte erreichen, dass ca. 14ha große, eingezäunte Hundezonen errichtet werden, so wie sie in Dänemark bereits existieren, damit unsere Hunde sich psychisch gut entwickeln können! Denn ein gesunder Hund, muss sich auch mal frei bewegen und laufen dürfen.

Ich bitte euch daher bei meiner Gruppe im Facebook unter Roswitha Dehu mitzumachen!
Falls jemand sich nicht bei Facebook anmelden möchte, dann bitte ein Mail an mich schicken (r.dehu@gmx.at) und ich kontaktiere euch wenn ich es geschafft hab, eine Unterschriftenaktion zu starten!

Vielen Dank im Voraus und Liebe Grüße
Roswitha
 
Ich würde das eigentlich nur in der Stadt wollen, denn am Land wäre das doch höchstens ein Argument, warum jetzt plötzlich alle Hunde überall ( ausserhalb dieser Zonen ) an die Leine sollen.

In NÖ, auf Feldwegen, Wiesen und Wäldern herrscht eh keine Leinenpflicht.:)
 
Ich dachte immer, dass in ganz Österreich Leinen oder Maulkorbpflicht besteht. Zumindest bestanden alle Jäger und andere Leute, welche man am Spaziergang trifft darauf, dass der Hund angeleint sein muss!

Kannst du mir vielleicht den Gesetzestext dazu schreiben, dann könnt ich besser kontern ;p

LG Roswitha
 
Ich dachte immer, dass in ganz Österreich Leinen oder Maulkorbpflicht besteht. Zumindest bestanden alle Jäger und andere Leute, welche man am Spaziergang trifft darauf, dass der Hund angeleint sein muss!

Kannst du mir vielleicht den Gesetzestext dazu schreiben, dann könnt ich besser kontern ;p

LG Roswitha

Leinen- Maulkorbpflicht ist wohl Gemeindesache, sowie Hundesteuer :confused:
Wir hatten bis vor ca. 1 Jahr keine Leinenpflicht, Hundesteuer gibts noch immer keine. Beim Nachbarort haben nur auffällig gewordene Hunden Leinenpflicht, in einem anderen Ort haben alle Hunde, außer BGH geprüfte Hunde, Leinenpflicht.
 
Hallo, ich brauche eure Hilfe!

Ich möchte erreichen, dass ca. 14ha große, eingezäunte Hundezonen errichtet werden, so wie sie in Dänemark bereits existieren, damit unsere Hunde sich psychisch gut entwickeln können! Denn ein gesunder Hund, muss sich auch mal frei bewegen und laufen dürfen.

Ich bitte euch daher bei meiner Gruppe im Facebook unter Roswitha Dehu mitzumachen!
Falls jemand sich nicht bei Facebook anmelden möchte, dann bitte ein Mail an mich schicken (r.dehu@gmx.at) und ich kontaktiere euch wenn ich es geschafft hab, eine Unterschriftenaktion zu starten!

Vielen Dank im Voraus und Liebe Grüße
Roswitha

Na toll, sperren wir jetzt alle Hunde und deren HH in eingezäunte Ghettos:eek:
 
Na toll, sperren wir jetzt alle Hunde und deren HH in eingezäunte Ghettos:eek:

Das habe ich mir auch gerade gedacht.:mad: Ich hoffe, Witha denkt noch einmal darüber nach, welche Konsequenzen ihre Idee haben könnte. Wenn schon Hundebesitzer der Meinung sind, Freilauf sollte es nur in Hundezonen geben, na danke.:eek:

lg
Gerda
 
Hi

ich denke es geht eher darum hunden freilauf zu ermöglichen,wenn sonst nur leinenpflicht erlaubt ist.

Ich für meinen Teil bin dankbar über eingezäunte hundewiesen da ich sonst meinen hund nicht frei laufen lassen könnte in der Stadt.

lg
 
Hi

ich denke es geht eher darum hunden freilauf zu ermöglichen,wenn sonst nur leinenpflicht erlaubt ist.

Ich für meinen Teil bin dankbar über eingezäunte hundewiesen da ich sonst meinen hund nicht frei laufen lassen könnte in der Stadt.

lg

Und wo will man in der Stadt 14 ha hernehmen?:confused:

lg
Gerda
 
:D das wär für uns dann keine HuZo sondern eine KaZo (Kampfzone):rolleyes:
 
wir sollten wohl eher dafür eintreten, dass Hunde generel frei laufen dürfen, wenn sie gut gehorchen, wäre wohl der bessere Ansatz...
 
in der stadt sind so "grüne flecken" sicher schön für die hunde
aber in welcher stadt gibts sooooo viel platz zur freien verfügung :confused:

ich wohn eher am land und bei uns gibts etliche strecken wo ich die hunde auf einem mehrere stunden spaziergang frei laufen lassen kann
das machen wir so oft es geht min. 1-2mal die woche

wenn da jetzt hunde zonen gemacht werden würden
gäbs sicher viele die sich dann aufpudeln weil man die hunde auf draußen laufen lassen will
 
Würd mich auch nicht sonderlich freuen über eine Huzo hier bei uns, aber ich denke die Threaderstellerin hats nur gut gemeint.
 
Bei uns gibt es eine Hundewiese.
Na man kann positives und negatives abgewinnen.
Normalerweise ist bei uns Leinenzwang,es sei denn man hat die BGH.

Das positive zB.ist das es Leute gibt mit Hunden die einen Jagdtrieb haben und die ihre Hunde NIE "draussen" laufen lassen können.
Wäre die Wiese nicht,würden diese Hunde NIE rennen dürfen.
Wenn man es von dieser Seite sieht ist sowas schon sinnvoll.

Negatives meiner Meinung ist nunmal das sich nicht jeder Hund mit jeden verträgt(und auch nicht vertragen muss!) aber das verstehen manche Leute nicht.Ich könnt jetzt dazu nen Roman schreiben aber ich lasse es doch lieber.

Ich fahr jetzt paar Tage weg.Dahin wo kein Leinenzwang ist :D

Viel Spass noch beim weiterdiskutieren
 
Ich dachte immer, dass in ganz Österreich Leinen oder Maulkorbpflicht besteht. Zumindest bestanden alle Jäger und andere Leute, welche man am Spaziergang trifft darauf, dass der Hund angeleint sein muss!

Kannst du mir vielleicht den Gesetzestext dazu schreiben, dann könnt ich besser kontern ;p

LG Roswitha


Schau dir mal das NÖ Jagdgesetz an da hast alles drinnen stehn!
Leider kann ich dir aber nicht sagen wo genau du das findest.

LG
Ingrid
 
Eine Verordnung im Gemeindegebiet über Leinenpflicht und Beißkorbpflicht geht immer vor (entweder im Ortsgebiet oder verbauten Gebiet oder außerhalb des verbauten Gebietes) - hier ist die Gemeinde zu befragen!
Im Wald, außerhalb des verbauten Gebietes (des Ortsbereiches) muß der Hund nicht an der Leine geführt werden, er darf aber auch nicht das Jagdgebiet abseits öffentlicher Wege durchstreifen.

Begibt sich der Hund vom öffentlichen Weg weg, dann durchstreift er das Revier. Das Erfolgsdelikt ist dann verwirtklicht - und eine Entschuldigung: Er hat das eh noch nie getan! - entschuldigt nicht!

Eine Bestrafung nach §§ 94 und 135 NÖ JG liegt vor - ohne daß noch ein Tatbestand nach § 64 NÖ JG vorliegt.

Hunde, die sich erkennbar der Einwirkung des Halters entzogen haben, - außerhalb der Rufweite - erkennbar - abseits öffentlicher Anlagen umherstreunen - verwirklichen den § 64 und 135 NÖ JG - und geben unter bestimmten Umständen dem Jagdaufseher und Jagdausübungsberechtigten das Recht, den Hund zu töten. (§ 64 NÖ JG).

Daher gilt: Der Spaziergänger, der im Wald und auf Forstwegen geht, handelt mit großem Risiko: geht der Hund nicht "FUSS", weicht der Hund vom Weg ab und läuft in den Wald (auch nur nahe des Weges) ist ein Straftatbestand verwirklicht.

Wird der Hund verleitet (Wild springt ab) und gerät er außerhab der Rufweite an das Wild ... riskiert der Halter auch eine Tötung des Hundes.

Von vornerherein kann aber niemand zum Anleinen gezwungen werden - nur muß der Halter die Folgen des "ohne Leine"-Gehens tragen. Neben der Strafe ist bei einem Wildriß auch der Schaden zu ersetzen (Wert des Wildes durch widerrechtlichen Entzug aus freier Wildbahn).

Wichtig ist: Forststraßen im Wald sind keine Güterwege oder öffentlichen Wege - sie sind nicht öffentlich und sind Waldboden und Arbeitsfläche des Waldeigentümers. Daher: auch auf der Forststraße gilt: bewegt sich der Hund von der Forststraße weg - Verwirklichung der Delikte s.w. oben beschrieben.

Als Reiter ist es immer problematisch, denn das Pferd braucht schon eine bestimmte Wegbreite. Der Hund, der den Weg auch nur einmal verläßt, läßt den Halter (Reiter) schon haften. Das Strafdelikt ist schon verwirklicht. Ausreden: "Damit habe ich nicht gerechnet" helfen dann nicht.

Gefährlich ist es auch, als Reiter einen Hund ohne Leine dabei zu haben, wenn Fußgänger kommen. Der Halter haftet für jeden Biß, jede Nötigung oder Gefährdung durch den Hund. Ohne Leine ist dabei von grober Fahrlässigkeit auszugehen.

Mit Anzeige "drohen" kann natürlich jeder Jagdaufseher: Eine Übertretung des NÖ JG ist sogar durch den Jagdaufseher zwingend anzuzeigen. Er hat da keine andere Wahl.

Daher: Wer beim Spazieren auf öffentlichen Wegen den Hund dabei hat, kann nur dann "locker" sein, wenn der Hund Fuss geht. Wer beim Schwammerlsuchen den Hund dabeihat, muß den Hund - weil abseits von öffentlichen Wegen - anleinen.

Empfehlung: Abseits von öffentlichen Wegen (im Wald, auf Forstwegen, auf Forststraßen, ...) immer den Hund anleinen, um eine Strafe zu vermeiden!
 
JoyShela;1761349[/B schrieb:
] Der Spaziergänger, der im Wald und auf Forstwegen geht, handelt mit großem Risiko: geht der Hund nicht "FUSS", weicht der Hund vom Weg ab und läuft in den Wald (auch nur nahe des Weges) ist ein Straftatbestand verwirklicht.


Daher: Wer beim Spazieren auf öffentlichen Wegen den Hund dabei hat, kann nur dann "locker" sein, wenn der Hund Fuss geht. Wer beim Schwammerlsuchen den Hund dabeihat, muß den Hund - weil abseits von öffentlichen Wegen - anleinen.


:) So schlimm ist es aber nicht.

1. Es handelt sich selbstverständlich nicht um eine Straftat, unterliegt natürlich nicht dem Strafrecht, sondern ist eine Verwaltungsübertretung in ganz Österreich.

Wien und Niederösterreich (andere Bundesländer weiß ich nicht) hat eine klare Rechtsauslegung, gibt es diverse Urteile: Wenn ein Hund neben einem Weg geht, im Einflußbereich des HH, nicht hetzt, nicht spurt, (natürlich nicht 200m entfernt) so ist das erlaubt. Das gilt für alle Wege.

Detto gilt der Einflußbereich, nicht hetzen, nicht spuren, auch für das Queren eines Waldgebietes, großflächige Wiesen etc.
 
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