hunde einreisen lassen nach oe

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chiaramaurer

Guest
Hallo,

ich bin seit 3 Monaten fuer einen Freiwilligendienst in Ecuador und lebe bei einer Familie. In 2 Wochen geht es in die Heimat. Ihr koennt euch vortsellen wie tragisch es ist mitansehen zu muessen wie die Hunde hier behandelt werden. In meiner Familie gibt es einen Pudel und einen Schaefer, ich habe mich in den letzten Monaten intensiv mit ihnen beschaeftigt, ihnen Vertrauen wiedergegeben, ein bisschen etwas beigebracht, so gefuettert, dass sie nicht mehr halb am verhungern sind,... Nun hat die Familie offenbart, dass sie umziehen udn die Hunde zuruecklassen werden oder einfach jmd anderen geben. Das ist so tragisch, wenn ich nur daran denke, dass diese Hunde nie wieder liebevoll gestreichelt werden, nie wieder jmd mit ihnen spricht,.... Ich habe in Oe einen Hund und meine Familie hat schon seit Jahrzehnten Hunde. Ich ueberlege nun die Hunde nach Oesterreich kommen zu lassen, einen zu behalten und fuer einen anderen einen anderen Platz zu suchen, zb beim Lebensgefaehrten meiner Mutter, meinen Grosseltern,...
Ich habe nur noch 2 Wochen in Ecuador. Wisst ihr was ich alles benoetige? Oder wo kann ich mich erkundigen? Habe bereits ein mail an die Botschaft geschickt, nur keine Antwort erhalten.

danke und liebe gruesse
chiara
 
Hallo, am Besten wäre es eine Organistaion dort zu suchen, die dir dabei hilft.
Ich weiß allerdings nicht ob es so Eine in Ecuador auch gibt.
Habe nur letztens in den Nachrichten gesehen, dass man über eine Orga bessere Aussichten hat, die Abwicklung kann langwierg sein, Quarantäne ect.
Schreib mal an unsere Botschaft um zu erfahren welche Regelungen es überhaupt gibt.
Ein Tollwuttiter wird vorgeschrieben sein, ein Chip, ein EU- Pass, ein Amtstierärztliches Zeugnis wahrscheinlich auch.
 
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Hallo!

Ich sehe da einige Schwierigkeiten bezüglich Titerbestimmung in einem zugelassenen Labor lt. EU-VO

Ecuador, als gelistetes Land lt. EU Verordnung 998/2003
hab ich nicht gefunden, deshalb gelten diese Bestimmungen:


Nicht gelistete Drittländer
Für alle Länder, die nicht in den Anhängen zur EU-Verordnung 998/2003 aufgeführt werden,
gelten besondere Anforderungen. Eine Einreise mit dem Tier in eines dieser Länder ist dabei
meist nicht aufwändig, die Wiedereinreise nach Deutschland ist aber erschwert. Neben
Chip/Tätowierung, nachgewiesener und gültiger Tollwutimpfung, die in dem EU-Pass oder einer Veterinärbescheinigung dokumentiert ist, ist auch ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem zugelassenen EU-Labor erforderlich (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Impfung). Vom Zeitpunkt
der Blutentnahme bis zur Einreise nach Deutschland ist eine Wartezeit von mindestens 3
Monaten einzuhalten. Für Jungtiere ergibt sich dadurch eine frühestmögliche Einreise mit 7 Monaten. Da dies für Urlaubsländer wie Ägypten, Türkei, Marokko, Thailand, Tunesien und viele andere gilt, sollten Sie auch keine Fund-, Hotel- oder Strandtiere mitnehmen!
Die 3-Monats-Frist vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinfuhr von Heimtieren aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU, wenn bei diesen Tieren vor der Ausreise aus der EU eine Blutuntersuchung mit positivem Ergebnis durchgeführt wurde und dies im Heimtierausweis dokumentiert ist. Stand März 2007




Lt. Österr. Bundesministerium f. Gesundheit, Familie und Jugend gilt....
Für Hunde, Katzen, Frettchen gilt:
Jedes Tier, das im Reiseverkehr von Privatpersonen aus Drittstaaten in die EG mitgenommen wird, muss gegen Tollwut geimpft sein, es muss gekennzeichnet sein, und es muss für jedes Tier eine Bescheinigung mitgeführt werden.
Eine serologische Tollwutuntersuchung (Titerbestimmung) ist für jedes Tier erforderlich, das nicht aus einem Drittstaat stammt, der in der Drittstaatenliste aufgeführt ist.
Tollwutimpfung
Die Tollwutimpfung ist gültig:



wenn das Tier mit einem inaktivierten Impfstoff gegen Tollwut entsprechend den Genehmigungen für das Inverkehrbringen des Impfstoffes im Ursprungsstaat geimpft wurde;



21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung;



wenn das Tier regelmäßig einer Auffrischungsimpfung unterzogen wurde;

wenn es sich um einen Impfstoff handelt, der einen Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm) hat.

Kennzeichnung
Jedes Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.
Bescheinigung
Für jedes Tier muss eine Bescheinigung, wie in der Entscheidung der Kommission 2004/824/EG festgelegt, mitgeführt werden. Unter der Internetadresse am Ende dieser Information finden Sie ein Bescheinigungsmuster. Diese Bescheinigung muss durch einen amtlichen Tierarzt in Deutsch oder Englisch ausgefertigt werden und, wenn erforderlich, von der zuständigen Behörde beglaubigt sein.
Der Bescheinigung muss ein Dokument angeschlossen sein, aus dem hervorgeht, dass eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres vorgenommen wurde (z.B. Internationaler Impfpass).
Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) im Reiseverkehr aus allen Drittstaaten, die nicht namentlich genannt sind:
Jedes Tier muss gekennzeichnet sein.
Jedes Tier muss gegen Tollwut geimpft sein und diese Impfung muss gültig sein.
Für jedes Tier muss eine Bescheinigung mit Bestätigung der serologischen Tollwutuntersuchung vorgelegt werden.
Die serologische Tollwutuntersuchung hat wie folgt durchgeführt zu werden:
Titrierung neutralisierender Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml bei einer Probe, die ein bevollmächtigter Tierarzt mindestens dreißig Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Verbringung entnommen hat. Die Titerbestimmung muss in einem von der EU zugelassenen Labor erfolgen.

Diese serologische Tollwutuntersuchung braucht bei einem Tier, bei dem die Impfung in den vorgesehenen Zeitabständen wieder aufgefrischt wird, nicht wiederholt zu werden.


Wichtige Internetadressen:
Information und Bescheinigungsmuster:



Liste der EG zugelassenen Labors zur serologischen Tollwutuntersuchung:
http://ec.europa.eu/comm/food/animal/liveanimals/pets/approval_en.htm



 
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