Hund vom Züchter mit oder ohne Papiere

Das ist jetzt hier ein bisschen OT, aber ich frag mich das schon länger und du kennst dich ja offenbar aus mit den verschiedenen FCI-Papieren:
Die B-Blatt-Papiere bei Eltern mit fehlender Zuchtzulassung gibts aber trotzdem nur, wenn die Welpen aus einer FCI-registrierten Zuchtstätte stammen und von dem Züchter beantragt werden, oder?
Also, zb. einer Hündin aus registrierter Zuchtstätte fehlt noch eine Ausstellungsbewertung für die ZZL, sie ist aber grad läufig als der passende Rüde zugegen ist, also lässt man mal decken, die Welpen kriegen B-Papiere und später holt man die Ausstellung nach und lässt die Welpen umschreiben. (oder halt nicht, wenn die Beurteilung nicht gut genug für die ZZL ausfällt)

Oder kann man für jeden Welpen, dessen Eltern FCI-Papiere haben B-Blatt-Papiere bekommen, egal wo/bei wem der Wurf gefallen ist? Kann ein "Vermehrer" der keine eingetragene Zuchstätte ist, für seinen Wurf diese Papiere beantragen, wenn die Elterntiere FCI-Papiere haben? Könnte theoretisch ein Vermehrerwelpenkäufer nur für seinen Welpen die Papiere bekommen, wenn er die Papiere (Kopien) der Elterntiere vorlegt?


also 100%ig kenn ich mich auch nicht aus, aber fix ist, dass auch bei B-Papieren so Dinge wie Deckmeldung, Wurfabnahme etc. eingehalten werden müssen.

Also nein: jemand, der bei einem "Vermehrer" (ich mag diese schwarz/weiß-Abgrenzung eigentlich nicht) einen Welpen kauft, wo die Eltern Papiere haben, derjenige kann keine B-Papiere beantragen, diese muss der Züchter beantragen und dazu muss er eine eingetragene Zucht, also Zwingername etc. haben und zumindest einige Formalakte berücksichtigen.

Welpen vom "Vermehrer" können maximal einen Register-Eintrag bekommen, also ja, eine phänotypische Beurteilung. Sowohl B-Papiere als auch Register-Papiere haben aber Einschränkungen im Hinblick auf Zucht, Ausstellung und Leistungs-Bewerbe. Grob gesagt ist da die Abstufung, A-Papiere, dann B-Papiere und dann Register-Papiere und zu guter Letzt Hunde ohne Papiere (auch wenn sie phänotypisch noch so dem Rassestandard entsprechen, werden Hund ohne Papier z.B. bei Turnieren als Mischrasse geführt).
 
also 100%ig kenn ich mich auch nicht aus, aber fix ist, dass auch bei B-Papieren so Dinge wie Deckmeldung, Wurfabnahme etc. eingehalten werden müssen.

Also nein: jemand, der bei einem "Vermehrer" (ich mag diese schwarz/weiß-Abgrenzung eigentlich nicht) einen Welpen kauft, wo die Eltern Papiere haben, derjenige kann keine B-Papiere beantragen, diese muss der Züchter beantragen und dazu muss er eine eingetragene Zucht, also Zwingername etc. haben und zumindest einige Formalakte berücksichtigen.

Welpen vom "Vermehrer" können maximal einen Register-Eintrag bekommen, also ja, eine phänotypische Beurteilung. Sowohl B-Papiere als auch Register-Papiere haben aber Einschränkungen im Hinblick auf Zucht, Ausstellung und Leistungs-Bewerbe. Grob gesagt ist da die Abstufung, A-Papiere, dann B-Papiere und dann Register-Papiere und zu guter Letzt Hunde ohne Papiere (auch wenn sie phänotypisch noch so dem Rassestandard entsprechen, werden Hund ohne Papier z.B. bei Turnieren als Mischrasse geführt).

Danke für die Erklärung! Das macht ja irgendwie auch Sinn, so. :)
 
also 100%ig kenn ich mich auch nicht aus, aber fix ist, dass auch bei B-Papieren so Dinge wie Deckmeldung, Wurfabnahme etc. eingehalten werden müssen.

Also nein: jemand, der bei einem "Vermehrer" (ich mag diese schwarz/weiß-Abgrenzung eigentlich nicht) einen Welpen kauft, wo die Eltern Papiere haben, derjenige kann keine B-Papiere beantragen, diese muss der Züchter beantragen und dazu muss er eine eingetragene Zucht, also Zwingername etc. haben und zumindest einige Formalakte berücksichtigen.

Welpen vom "Vermehrer" können maximal einen Register-Eintrag bekommen, also ja, eine phänotypische Beurteilung. Sowohl B-Papiere als auch Register-Papiere haben aber Einschränkungen im Hinblick auf Zucht, Ausstellung und Leistungs-Bewerbe. Grob gesagt ist da die Abstufung, A-Papiere, dann B-Papiere und dann Register-Papiere und zu guter Letzt Hunde ohne Papiere (auch wenn sie phänotypisch noch so dem Rassestandard entsprechen, werden Hund ohne Papier z.B. bei Turnieren als Mischrasse geführt).

nochmal :

B-Papiere = zuchtSPERRE!
Registerpapiere = damit kannst du keinen int. Champion einreichen, alles
andere ist möglich
A-Papiere = Normafall
 
nochmal :

B-Papiere = zuchtSPERRE!

Da bist du ja schon eine Generation weiter - mir und tossi gings ja darum, welche Welpen B-Papiere bekommen können und welche nicht.
Dass man mit diesen Hunden dann nicht weiterzüchten sollte und in der FCI auch nicht darf hört sich für mich sehr sinnvoll an!



Nachtrag: ich hab beim Österreichischen Herderclub noch eine gute Zusammenfassung/Erklärung der verschiedenen FCI-Papiere gefunden, das bestätigt auch alles von tossi und Jamie geschriebene:

FCI/ÖKV-Papiere, Registerpapiere:

Das österr. Hundezuchtbuch (ÖHZB) besteht aus dem: A-Blatt, B-Blatt und Anhang (Register).

- In das A-Blatt werden Rassehunde eingetragen, die hinsichtlich Abstammung und Zuchtvorgang allen diesbezüglichen Bestimmungen des ÖKV oder der ÖKV-Verbandskörperschaft (VK) entsprechen. Voraussetzungen für die Eintragung eines Rassehundes in das A-Blatt des ÖHZB sind:
a) drei Ahnenreihen, die in ein von der FCI anerkanntes Zucht- bzw. Stammbuch eingetragen sind;
b) Bewertung der Elterntiere bei internationalen oder nationalen Ausstellungen oder Zuchtschauen
c) Beachtung und Einhaltung der hinsichtlich des Zuchtvorganges bestehenden Bestimmungen (Untersuchungen, Befunde)

- In das B-Blatt werden jene Rassehunde eingetragen, die zwar hinsichtlich ihrer Abstammung, nicht jedoch hinsichtlich der Qualität der Elterntiere in Bezug auf Gesundheit, Leistungsfähigkeit und / oder Wesen allen diesbezüglichen Bestimmungen des ÖKV entsprechen. Die Eintragung in das B-Blatt bedeutet, dass die Rassehunde mit einem höheren Risiko bezüglich Gesundheit, Leistungsfähigkeit oder Wesen belastet sind als im A-Blatt eingetragene Hunde.

a) In das B-Blatt des ÖHZB eingetragene Rassehunde haben Anspruch auf Löschung im B-Blatt und Übertragung in das A-Blatt, wenn die von der zuchtmäßig rassebetreuenden VK geforderten medizinischen Untersuchungen, Ausstellungen oder Prüfungen der Elterntiere im Nachhinein erbracht werden und den Vorgaben der ZEO der VK entsprechen.
b) Für im B-Blatt eingetragene Rassehunde gilt Zuchtverbot.

- Im Register (Anhang) können jene Hunde eingetragen werden, über die keine oder nur unvollständige von der FCI anerkannte Abstammungsnachweise erbracht werden können, deren standardgemäßes äußeres Erscheinungsbild jedoch von einem Formwertrichter bestätigt worden ist (Phänotypisierung). Auch Nachkommen von im Register eingetragenen Hunden werden bis zum Vorliegen von drei FCI-Ahnenreihen im Register eingetragen.
Registerhunde haben - und das ist seit März 2010 neu - in Sachen Hundesport keinerlei Nachteile gegenüber Hunden, mit vollständigen Ahnentafeln!
Auch das bis Anfang 2010 geltende Startverbot von Registerhunden an FCI-Weltmeisterschaften wurde bei der FCI-Sitzung Ende Februar 2010 mit sofortiger Wirkung aufgehoben!
Bei Ausstellungen haben Registerhunde ebenfalls keine Nachteile gegenüber Hunden mit vollständigen Ahnentafeln, allerdings darf ihnen der Titel „Internationaler Champion - CACIB“ (kann bei 4 erreichten CACIB-Anwaltschaften angefordert werden) nicht verliehen werden. Die Anwaltschaft auf den internationalen Champion ist jedoch legitim.
Ansonsten gibt’s es keine Unterschiede. So darf beispielsweise der „Nationale Champion - CACA“ oder etwa der „Jugendchampion“ natürlich auch an Registerhunde verliehen werden.
 
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