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278a Prozess gegen Tierschützer: Hund Otto und seine Kontakte waren Thema vor Gericht.
Am heutigen Tag wurde der Geschäftsführer des VGT, Harald Balluch, einvernommen. Aus nicht ganz nachvollziehbaren Gründen wurde diese Einvernahme derart in die Länge gezogen, dass sie heute nicht einmal fertig wurde. Dabei ging es hauptsächlich um den Hund Otto, den Balluch einmal eine Woche übernahm, obwohl er bei einem BaT-Mitglied wohnt, um die Betreuung der VGT-Webseite, um nicht wirklich radikale Emails und um Gentests von Pelzkrägen bei P&C. Heute war es wieder einmal äußerst schwierig, einen Zusammenhang zu irgendwelchen kriminellen Handlungen zu erkennen.
Bemerkenswert war auch, dass die Richterin meinte, sie würde den Prozess ordentlich führen, weil er sowieso bei einem Berufungsgericht landen werde. Als sie dann realisierte, dass praktisch alle im Saal daraus schlossen, sie werde schuldig sprechen, fügte sie nach einer kurzen Pause hinzu, dass natürlich beide Seiten berufen könnten.
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Ob es Kontakt von ihm zur BaT gegeben habe, fragte die Richterin. Es sei falsch, was die Polizei behaupte, dass diese Kontakte die Kampagnentätigkeit betroffen hätten, sagte Balluch dazu. Zu wem es denn Kontakte gegeben habe, unterbrach die Richterin. Mit dem Siebtbeschuldigten von der BaT habe er in seinem Leben insgesamt 2 Mal telefoniert, aber ohne die Überwachungsprotokolle hätte er sich auch an diese zwei Anrufe nicht erinnert. Der Kontakt sei lediglich deshalb zustande gekommen, weil seine Lebensgefährtin diesen Mann gut kenne, weil sie beide ein großes Interesse an Hunden teilten. Er habe den Siebtbeschuldigten in seinem Leben insgesamt zwei Mal am Telefon gesprochen und drei Mal persönlich gesehen, jeweils in den Jahren 2007/2008. Worum es dabei gegangen sei, fragte die Richterin. Seine Lebensgefährtin habe erreichen wollen, dass er, Balluch, der BaT gegenüber nicht so reserviert sei. Das sei aber misslungen.
Zu wem aus der BaT er noch Kontakt gehabt habe, wollte die Richterin wissen. Zum Zehntbeschuldigten, gab Balluch an. Es handle sich um zwei Telefonate und zwei SMS am 28. und 29. März 2008. Die Richterin legte dazu die Telefonüberwachungsprotokolle vor. Es ging dabei um das Gassi-Gehen mit einem Hund, seine Lebensgefährtin habe weg müssen und er sollte diesen Hund an den Zehntbeschuldigten übergeben, sagte Balluch dazu.
Ob es auch persönliche Kontakte gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte Balluch entschieden. In beiden SMS habe sich kein relevanter Inhalt befunden, fand sich als Polizeikommentar in den Überwachungsprotokollen. Es sei um die Schlüsselübergabe für die Wohnung gegangen, damit der Zehntbeschuldigte den Hund abholen habe können.
Ob er im Jahr 2003 seine Wohnung für BaT-Treffen zur Verfügung gestellt habe, fragte die die Richterin. Nein, sagte Balluch dazu, er habe von diesen Treffen erst im Akt gelesen. In den Polizeiberichten wird erklärt, dass er selbst dabei nicht anwesend gewesen sei, es sei also offenbar von anderen Personen organisiert worden. Er habe ja gar nicht dort gewohnt, sondern seine Wohnung nur vermietet.
Ob es Kontakt zur Achtbeschuldigten aus der BaT gegeben habe, fragte die Richterin weiter. Er selbst habe keinen Kontakt gehabt, aber seine Lebensgefährtin schon. Auch dabei sei es um Hunde gegangen, die Achtbeschuldigte sei Hundetrainerin beim Wiener Tierschutzverein. Der Siebtbeschuldigte, die Achtbeschuldigte und seine Lebensgefährtin würden ein großes Interesse an Hunden teilen und sich deshalb kennen und austauschen.
Ob er zum Neuntbeschuldigten Kontakt gehabt habe, wollte die Richterin noch wissen. Nein, nie, antwortete Balluch dazu.
Dann legte die Richterin ein Telefonüberwachungsprotokoll vor, in dem Balluch mit seinem Bruder sprach und ihm erzählte, dass ein Treffen geplant sei, um die Probleme mit der BaT zu diskutieren. Dabei sei es um VGT-AktivistInnen gegangen, die in irgendeiner Form vom Konflikt mit der BaT erfahren hatten und darüber informiert werden wollten. Es ginge dabei nicht um ein Treffen zwischen BaT und VGT. Habe man also die Probleme mit der BaT ausräumen wollen, fragte die Richterin nach. Nein, sagte Balluch, es ging um Fragen von VGT-AktivistInnen zu den Problemen mit der BaT.
Dann legte die Richterin eine Telefonüberwachung zwischen DDr. Balluch und Mag. Hnat vor, in dem der eine den anderen fragte, ob eine Aktivistin zu diesem Diskussionstreffen kommen solle. Warum darüber diskutiert werde, wollte die Richterin von DDr. Balluch wissen. Er habe keine Ahnung und könne sich nicht mehr erinnern, antwortete dieser. Aber Mag. Hnat führte aus, dass die BaT diese VGT-AktivistInnen gegen den VGT aufgehustet habe und daher besprochen wurde, wer zu diesem VGT-internen Treffen eingeladen werden solle.
Wie diese AktivistInnen mit der BaT in Kontakt gekommen seien, fragte die Richterin dazu. Er habe keine Ahnung, antwortete Mag. Hnat, möglicherweise seien sie bei einer öffentlichen Veranstaltung der BaT gewesen. Bei dem genannten Treffen sei es lediglich darum gegangen, Gerüchte aus der Welt zu schaffen.
Der Staatsanwalt legte dann ein Telefonüberwachungsprotokoll vor, in dem der Siebtangeklagte und der Zehntangeklagte darüber sprachen, dass Balluch beim Siebtangeklagten übernachten werde. Warum er das bisher nicht erwähnt habe, wollte der Staatsanwalt wissen. Bei dieser Nächtung sei der Siebtangeklagte nicht anwesend gewesen, sagte dazu Balluch. Seine Lebensgefährtin habe den Hund Otto des Siebtangeklagten übernommen, wenn dieser im Ausland war. Er könne Telefonüberwachungsprotokolle vorlegen, die zeigen, dass Otto ein schwieriger Hund sei.
Ob der Siebtangeklagte bei der Übernachung anwesend gewesen sei, wollte die Richterin mit Nachdruck wissen. Nein, sagte noch einmal Balluch. Er sei ja gerade deswegen dort gewesen, um in dessen Abwesenheit auf Otto aufzupassen. Dazu legte Balluch zwei Telefongespräche seiner Lebensgefährtin mit dem Siebtangeklagten vor. Darin wurde darüber gesprochen, dass sie eine Woche auf Otto aufpassen werde und dass sie wolle, dass Balluch Otto in der Wohnung des Siebtangeklagten kennenlerne, um ihn einen Tag, wenn sie keine Zeit habe, übernehmen zu können.
Er habe also trotz der Spannungen mit der BaT auf Otto aufgepasst, fragte die Richterin ungläubig. Das habe er für Otto und für seine Lebensgefährtin getan, nicht für den Siebtangeklagten, sagte Balluch dazu. Er habe nichts gegen Otto, nur gegen die BaT.
Dann legte die Richterin zwei Telefonüberwachungsprotokolle vor, in denen jeweils die Lebensgefährtin von Balluch mit dem Siebtangeklagten sprach. Einmal habe sie sich angekündigt, das andere Mal sei sie bereits vor der Wohnung des Siebtangeklagten gestanden. Ja, sagte Balluch dazu, das war der Besuch, um Otto kennen zu lernen. Er habe feststellen wollen, wie Otto aus der Wohnung geführt werden könne, ohne viel zu bellen.
Dann zeigte die Richterin ein Telefongespräch zwischen Balluch und dem Siebtangeklagten. Es war 90 Sekunden lang. Dabei ging es um ein Problem mit der Hundepfoten und der Siebtangeklagte sagte, Balluch solle Otto einen Hundeschuh anziehen. So war es, konnte Balluch nur kopfschüttelnd feststellen, und alle Anwesenden fragten sich, ob Otto das gesuchte Bindeglied zwischen dem BaT- und dem VGT-Flügel der kriminellen Organisation sein könne.
Dann fragte der Staatsanwalt, ob Balluch Kontakt zum Sechstbeschuldigten der BaT gehabt habe. Nein, antwortete dieser. Es habe aber 4 Telefonate in den letzten 1½ Jahren gegeben, sagte der Staatsanwalt dazu und legte einen Polizeibericht darüber vor. Das sei ein Irrtum der Polizei, führte Balluch aus, weil die angegebene Telefonnummer jene des Zehntangeklagten sei und es sich um die Kontakte handle, die oben bereits angesprochen worden waren. Tatsächlich entsprach die Telefonnummer der des Zehntbeschuldigten.
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www.tierschutzprozess.at
"Hund Otto" und der Mafiaverdacht
von Irene Brickner | 07. April 2010, 19:48
SMS: "Sind vor der Tür" - Hunde*sitting erklärt manch verdächtig wirkende Eintragung in die Telefon*-Überwachungsprotokolle der Polizei
Wiener Neustadt - So langatmig der Verhandlungsverlauf, so kurzweilig die Töne, die von draußen in den Wiener Neustädter Schwurgerichtssaal dringen. Erst knallt es, und Sirenengekreisch untermalt die Aussage des dreizehntbeschuldigten Geschäftsführers des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Harald Balluch.
Demo-Untersagung vor einer Kleider-Bauer-Filiale
Dann geht der Lärm der Unterstützerkundgebung vor dem Gerichtsgebäude ins Musikalische über. Offenbar als Kommentierung des schwerfälligen Großverfahrens, das sich an diesem Mittwoch ganz besonders zeitverschlingend anlässt, erklingen I want to break free von Queen und Do you really want to hurt me? von Culture Club. Währenddessen trägt Richterin Sonja Arleth fürs Verhandlungsprotokoll in einem Zehnminutenlesemarathon den Gesamttext einer Demo-Untersagung vor einer Kleider-Bauer-Filiale vor zwei Jahren vor.
Strukturen eines Zusammenschlusses
Wie die anderen zwölf angeklagten Tierschützer auch muss sich Harald Balluch, Bruder des erstbeschuldigten VGT-Obmanns Martin Balluch, wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation nach dem umstrittenen Strafrechtsparagrafen 278a verantworten. Auf die Strukturen eines solchen Zusammenschlusses zielen die Fragen Arleths offenbar ab: Wie es kam, dass der VGT-Geschäftsführer in der Wohnung eines Mitglieds der Basisgruppe Tierrechte (Bat) nächtigte, will sie wissen - wo sich VGT und Bat offiziell doch eher gegnerisch gegenüberstehen.
Hundesitting
Das habe nur mit dem Hund Otto zu tun, antwortet Harald Balluch, dem "nicht wirklich verträglichen" Haustier von besagtem Bat-Mann. Dieser sei mit seiner Lebensgefährtin privat befreundet- und da die beiden zu diesem Zeitpunkt gemeinsam "eine Hundetrainerausbildung" absolviert hätten, habe er eben "auf Otto aufgepasst" .
"Sind vor der Tür"
Laut Harald Balluch erklärt dieses Hundesitting manch verdächtig wirkende Eintragung in den Telefonüberwachungsprotokollen der Kriminalpolizei: "Sie haben Herrn G. (besagtem Bat-Mitglied, Anm.) eine SMS lautend auf ‚Sind vor der Tür‘ geschickt" , hält Arleth Balluch zum Beispiel vor. "Das war, weil er Hund Otto möglichst ohne Gebell durch den Hauseingang zu mir nach draußen bringen wollte" , antwortet dieser. Sein politisches Verhältnis zu den Bat-Leuten sei nach wie vor "distanziert-reserviert" , bekräftigt er.
Ungelesene Mails in fetter Schrift
In der Folge nahm der Umstand, dass in dem von Harald Balluch im Internet administrierten, eingetragenen, Tierschützern vorbehaltenen "Fadinger Forum" Anleitungen zum Brandsatzbau auftauchten, viel Platz ein. Diese Anleitungen seien nicht gelesen worden, das sei beweisbar, sagte Balluch. "Wie das?" , fragte Arleth. "Die Mails wurden nicht geöffnet. Die Schrift war noch fett" , antwortete der Beschuldigte.
Der Prozess geht am Donnerstag weiter. Es werden Beamte der Soko Tierschutz, die die Ermittlungen geleitet haben, als Zeugen erwartet. (Irene Brickner, DER STANDARD Printausgabe 8.4.2010)
http://derstandard.at/1269449122298/Hund-Otto-und-der-Mafiaverdacht
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