hund-katze-maus - thema 3-jahresimpfung

asta1

Super Knochen
hallo
hat jemand die am wochenende diese folge angesehen? da wurde auch über die 3-jahresimpfung gesprochen - allerdings wurde darauf hingewiesen, dass welpen 3 x geimpft werden müssten und dann wie impfung geteilt werden würde.
der hund müsste einen teil nur alle 3 jahre geimpft bekommen, aber einen teil (ich merk mir leider die namen/bezeichnungen nie :o) müsste weiterhin jährlich geimpft werden?
 
Huhu!

Das ist schon richtig so! Es ist auch so dass bei der 3 Jahres Variante der Hund die Tollwutimpfung auf alle Fälle 3 mal bekommen haben muss!
Also quasi die normale Impfung mit 8 Wochen, mit 12 Wochen (vorher sollte man Tollwut sowiso nicht impfen) die Boosterimpfung und die Tollwut, dann nochmal 4 Wochen später der Tollwutbuster und ein Jahr später eine weitere Tollwutimpfung - DANN erst kann man die drei Jahresvariante machen...

So hat es mir meine TA erklärt und so konnte ich es nun schon mehrfach nachlesen.

Wurde die Tollwutimpfung nicht geboostert - z.B. bei älteren Hunden aus dem Tierschutz - muss man drei Jahre (bzw. 2 - sie kommen ja einmalig geimpft hierher) lang normal impfen bevor man 2 Jahre lang aussetzen kann mit Tollwut.

Liebe Grüße

Hilde
 
Huhu!

Das ist schon richtig so! Es ist auch so dass bei der 3 Jahres Variante der Hund die Tollwutimpfung auf alle Fälle 3 mal bekommen haben muss!
Also quasi die normale Impfung mit 8 Wochen, mit 12 Wochen (vorher sollte man Tollwut sowiso nicht impfen) die Boosterimpfung und die Tollwut, dann nochmal 4 Wochen später der Tollwutbuster und ein Jahr später eine weitere Tollwutimpfung - DANN erst kann man die drei Jahresvariante machen...

So hat es mir meine TA erklärt und so konnte ich es nun schon mehrfach nachlesen.

Wurde die Tollwutimpfung nicht geboostert - z.B. bei älteren Hunden aus dem Tierschutz - muss man drei Jahre (bzw. 2 - sie kommen ja einmalig geimpft hierher) lang normal impfen bevor man 2 Jahre lang aussetzen kann mit Tollwut.

Liebe Grüße

Hilde

@Hilde
Da muss ich Dir leider widersprechen.;)
Hier die Arzneimittelinfo zu Nobivac T (gültig für Österreich, Stand April 08)

EW: Inaktivierte Tollwutvakzine.

AG: Aktive Immunisierung von gesunden Pferden, Rindern, Hunden, Katzen
und Frettchen gegen Tollwut.
Impfschema:
Erstimpfung: Hund, Katze, Frettchen ab 3 Monaten, Rind, Pferd ab
6 Monaten.
Wiederholungsimpfungen: Hund, Katze alle 3 Jahre; Rind alle 2 Jahre;
Pferd, Frettchen jährlich.

DO: 1 ml i.m. oder s.c.

GA: Kranke Tiere, Inkubation, starker Parasitenbefall.

NW: Impfquaddeln.

WW: Immunsuppressiva, Glukokortikoide (4 Wochen Abstand).

WH: Tiere über 7-10 Tage nach der Impfung keinem Infektionsrisiko aussetzen.


lg
Gerda
 
Huhu!

Das ist schon richtig so! Es ist auch so dass bei der 3 Jahres Variante der Hund die Tollwutimpfung auf alle Fälle 3 mal bekommen haben muss!
Also quasi die normale Impfung mit 8 Wochen, mit 12 Wochen (vorher sollte man Tollwut sowiso nicht impfen) die Boosterimpfung und die Tollwut, dann nochmal 4 Wochen später der Tollwutbuster und ein Jahr später eine weitere Tollwutimpfung - DANN erst kann man die drei Jahresvariante machen...

So hat es mir meine TA erklärt und so konnte ich es nun schon mehrfach nachlesen.

Wurde die Tollwutimpfung nicht geboostert - z.B. bei älteren Hunden aus dem Tierschutz - muss man drei Jahre (bzw. 2 - sie kommen ja einmalig geimpft hierher) lang normal impfen bevor man 2 Jahre lang aussetzen kann mit Tollwut.

Liebe Grüße

Hilde

So ganz stimmt das nicht. Es muss nur einmal, am besten nach dem Zahnwechsel, also weit nach der 16. Woche Tollwut geimpft werden.
Dann darf auch schon der 3-Jahres-Eintrag gemacht werden.

Vor 12 Wochen darf nicht TW geimpft und mit 12 Wochen soll nicht gemipft werden, weil im Zahnwechsel!! Sehr ungünstiger Zeitpunkt und sehr unnötig da keine Ansteckungsgefahr.

Nur Virbac schreibt eine Boosterimpfung in 4 Wochen vor und dann wieder mit 15 od. 16 Monaten, damit man den 3-Jahres-Eintrag bekommt. Den würd ich daher nicht geben lassen. Ob dieser Impfstoff schon in Ö die Zulassung hat ist mir nicht bekannt. Nobivac T verlangt auf jeden Fall nur 1 Impfung für den Eitnrag.

Alles andere sind Behauptungen des TA und stehen im Gegensatz zu dem was der Impfstoffhersteller verlangt und diese Angaben musste der Hersteller bei der Zulassung durch Studien beweisen.

Das mit Tierheimen und erwachsene Hunde ist auch so ein Quatsch. Hunde die im Erwachsenenalter einmal geimpft sind (und auch alles nach d. 16. Woche) haben länger als drei Jahre Schutz das gilt für SHP und auch für Tollwut. Nur bei Tollwut gibt es eine gesetzlichen Hintergrund warum man auf den Eintrag für drei Jahre bestehen soll/muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo
hat jemand die am wochenende diese folge angesehen? da wurde auch über die 3-jahresimpfung gesprochen - allerdings wurde darauf hingewiesen, dass welpen 3 x geimpft werden müssten und dann wie impfung geteilt werden würde.
der hund müsste einen teil nur alle 3 jahre geimpft bekommen, aber einen teil (ich merk mir leider die namen/bezeichnungen nie :o) müsste weiterhin jährlich geimpft werden?


Den Beitrag habe ich auch gesehen und hab ihn mir sogar noch aufgeschrieben. Weil ich es nicht fassen konnte, wie viel Blödsinn da geredet wurde.
Die Aussage mit dem öfter Impfen bis zur abgeschlossenen Grundimmunisierung geht auf die Impfempfehlungen des BpT- Bund praktizierender Tierärzte in Deutschland zurück. Diese Empfehlungen sind ein Kompromiss zw. Tierärzten die jährlich impfen wollen und d. Pharmaindustrie, die es anscheinend auch aufgrund der veröffentl. Studien i.d. USA zur Dauer des Impfschutzes nicht mehr vertreten können, jährlich zu impfen.

Es sind nicht die in USA hergestellten Impfstoffe, die einen Dreijahresintervall ermöglichen (die Impfstoffe haben sich nicht geändert), sondern die Studien zur Dauer der Immunität bei Hundekkrankheiten.
siehe auch unter www.haustierimpfungen.de

Schau mal hier im Forum unter Tollwutimpfung. Auch in Österreich ist es schon länger möglich (März 2007) den Eintrag zu bekommen. Leider ist bisher nur bei einem Impfstoff (Nobivac T) die Zulassung geändert worden.

Von der AGES habe ich leider noch keine Rückmeldung, ob auch andere Impfstoffhersteller die Zulassung ändern wollen.

Wie schon geschrieben: Virbac hat eine andere Grundimmunisierungsvorschrift für ihren Tollwutimpfstoff. Daher hoffe, ich, dass die nicht die nächsten sind, die eine Zulassung beantragen.

Für SHP (STaupe, Hepatitis u. Parvovirose) ist die längere Haltbarkeit als 3 Jahre in STudien belegt. Siehe auch Link oben und im Forum als Schultz. pdf. http://www.wuff-online.com/forum/showthread.php?p=1277164&highlight=schultz.pdf#post1277164
Hier gibt es auch keinen gesetzl. Hintergrund impfen zu müssen. Es besteht generell keine Impfpflicht, für keine Impfung.
Leptospirose ist ein Sonderfall, genauso wie Zwingerhusten, aber ist auch Thema im Link oben.

Wie beim Menschen auch muss nicht jährlich alles gemipft werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
In Österreich derzeit registriert und lieferbar:

RABISIN:

AG: Schutzimpfung von Hunden, Katzen, Pferden, Wiederkäuern gegen Tollwut.
Impfplan Grundimmunisierung:
Mindestimpfalter für Abkömmlinge von nicht geimpften Muttertieren:
Fleischfresser 4 Wochen, Pflanzenfresser 4 Monate.
Mindestimpfalter für Abkömmlinge von geimpften Muttertieren: Fleisch-
fresser 12 Wochen, Pflanzenfresser 9 Monate.
Die Grundimmunisierung sollte immer 2 Impfungen im Abstand von 4-6
Wochen umfassen. Eine einmalige jährliche Wiederholungsimpfung wird
empfohlen.


CANIMED (Kombi-Impfstoff):

EW: Impfstoff.

AG: Schutzimpfung gesunder, mindestens 10 Tage vorher entwurmter, über 7
Wochen alter Hunde gegen Staupe, Adenovirusinfektion (H.c.c., CAV2),
Parvovirose und Leptospirose und Tollwut.
Grundimmunisierung:
1. Impfung in der 8. Lebenswoche.
2. Impfung im Alter von 3 Monaten.
Wiederholungsimpfung: Einmal jährlich.


CANIMED HUND:

EW: Impfstoff.

AG: Schutzimpfung gesunder, mindestens 10 Tage vorher entwurmter, über 7
Wochen alter Hunde gegen Leptospirose und Tollwut.
Grundimmunisierung: 1. Impfung: ab 7. Lebenswoche.
2. Impfung: 3-4 Wochen später.
Wiederholung: Einmal jährlich.



ENDURACELL:

EW: Tollwutimpfstoff, Impfschutz nach 1-2 Wochen.

AG: Zur Schutzimpfung von Hunden, Katzen, Schafen, Ziegen, Rindern und
Pferden gegen Tollwut. Hunde und Katzen sollen im Alter von mehr als
12 Wochen erstmalig geimpft werden, jährliche Wiederholungsimpfungen
sind erforderlich. Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde sollen etwa 2 Wochen
vor Weideaustrieb geimpft werden.

DO: 1 ml s.c.

Jährliche Wiederholungsimpfung gemeinsam mit Felocell CVR bzw. RC.


RABIGEN:

EW: Impfstoff.

AG: Aktive Immunisierung von Hunden und Katzen gegen Tollwut.

AA: S.c.

DO: Grundimmunisierung:
1 Injektion ab 12 Wochen, Boosterimpfung 1 Jahr nach der Grundimmuni-
sierung.
Wiederholungsimpfung: Hunde 2-3 Jahre nach der Boosterimpfung, Katzen
2 Jahre nach der Boosterimpfung.


NOBIVAC T:

EW: Inaktivierte Tollwutvakzine.

AG: Aktive Immunisierung von gesunden Pferden, Rindern, Hunden, Katzen
und Frettchen gegen Tollwut.
Impfschema:
Erstimpfung: Hund, Katze, Frettchen ab 3 Monaten, Rind, Pferd ab
6 Monaten.
Wiederholungsimpfungen: Hund, Katze alle 3 Jahre; Rind alle 2 Jahre;
Pferd, Frettchen jährlich.


Also unbedingt beim TA auf die Verwendung von Nobivac bestehen!

lg
Gerda
 
Danke Giacomo für die Liste!

Rabigen wäre also noch für drei Jahre möglich, aber erst wenn er nach einem Jahr wieder TW geimpft wurde. Also bei allen normal durchgeimpften erwachsenen Hunden.

Aber ich weiß jetzt schon was der TA sagt, wenn man mit dem Impfstoff den 3-Jahreseintrag möchte. Er wird "sicherheitshalber" nur 2 Jahre eintragen.
:rolleyes:
 
Danke Giacomo für die Liste!

Rabigen wäre also noch für drei Jahre möglich, aber erst wenn er nach einem Jahr wieder TW geimpft wurde. Also bei allen normal durchgeimpften erwachsenen Hunden.

Aber ich weiß jetzt schon was der TA sagt, wenn man mit dem Impfstoff den 3-Jahreseintrag möchte. Er wird "sicherheitshalber" nur 2 Jahre eintragen.
:rolleyes:

Man kann aber sicher drauf bestehen, das der TA Nobivac impft. Mich wundert nur, dass viele noch andere Impfstoffe verwenden. Dass sie nicht ausreichend informiert sind, kann ich mir nicht vorstellen. Oder geht es ihnen einfach darum, dass sie lieber jedes Jahr als nur alle drei Jahre kassieren?:confused:

lg
Gerda
 
Die Arzneimittelhersteller haben ihre eigenen *Mittel* um den Tierärtzen ihre Medikamente und Impfstoffe *schmackhaft* zu machen.

Kommt halt dann drauf an, welche Firma bei welchem Arzt den nettesten Außendienstler hat... und der Impfstoff dieser Firma wird eben dann verwendet ;).

Bestehen kann man nicht darauf, dass Nobivac T geimpft wird.. man kann nur darum bitten.
Wenn der TA sagt: Nö, ich impfe Rabisin.. dann geht man halt zu einem Arzt, der mit NobivacT impft.

Ich hoffe nur, dass bald auch die anderen TW-Impfstoffe die Dreijahreszulassung bekommen für Ö.
In D-Land sind schon lange alle TW-Einzelimpfstoffe für 3 Jahre zugelassen und das sind dieselben Impfstoffe, die hier verwendet werden.

Eine echte Lachnummer ist das.
 
Hallo!
Und wie ist es dann auf Reisen - ins Ausland?(wenn ich die 3jährige Impfung habe aber eine jährliche Impfung Pflicht ist???)
lg
 
Hallo!
Und wie ist es dann auf Reisen - ins Ausland?(wenn ich die 3jährige Impfung habe aber eine jährliche Impfung Pflicht ist???)
lg

Für Auslandsreisen ist nur die Tollwutimpfung von Bedeutung.
Innerhalb der EU ist die 3-Jährige TW-Impfung anerkannt.
Sonderbestimmung für einige Länder gibt es, die verlangen u.U. auch noch andere Untersuchungen und Bestätigungen (Titer, Wurmprophylaxe).

Und hier noch ein paar Links zum Petpass.
Ein paar Links zum EU-Pass: (ich hoffe, die funktionieren noch)
www.bmgf.gv.at

http://europa.eu.int/comm/food/animal/li...ts/index_de.htm
http://eur-lex.europa.eu/pri/de/oj/dat/2...3de00010009.pdf
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanim...atferret_en.htm

http://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm

http://eur-lex.europa.eu/pri/de/oj/dat/2003/l_146/l_14620030613de00010009.pdf
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/nat_rules_dogscatferret_en.htm

Für Reisen in nicht EU-Länder empfiehlt es sich die Botschaften zu kontaktieren.
Einige angrenzende Länder die bisher mind. 30 Tage und höchstens 1 Jahr gefordert haben (Kroatien) sollen auch schon den Pet-Pass akzeptieren. Bisher war es der Internationale Impfpass gelb. Hier kann man aber auch den 3-Jahreseintrag machen lassen wg. der österr. Gesetze, wenn man sonst keinen EU-Petpass braucht.

Nicht alle Webseiten z.B. Innenministerium und Stadt Wien Tierschutzseiten, sind auf dem neuesten Stand.
Lt. den Tierschutzseiten TOW Wien ist eine gültige Tollwutimpfung jene, die im Petpass eingetragen ist.
Überall dort wo der Eu-Petpass gefordert wird gilt auch der 3-Jahres-Eintrag f. Tollwut.

Es ist aber über diese Seiten sehr schwer eine richtige Auskunft zu bekommen, da die bis dato immer noch nicht wissen, dass es in Österreich Impfstoff(e) gibt, die die Zulassung auf 3 Jahre schon haben und die gesetzlichen Voraussetzungen in Österreich auch schon gegeben sind.

Im übrigen ist es noch immer nicht so einfach bei den TÄ den 3-Jahreseintrag zu bekommen.
Es ist also gut, wenn man sich vorher gründlich informiert. Es gibt auch Kombiimpfstoffe, allerdings haben noch nicht alle die Zulassung in Ö. Getrennt impfen ist aber sowieso besser für den Hund.

Es ist halt grundsätzlich eine Sache der Planung, wenn man den 3-Jahreseintrag schon hat und in ein Land fahren möchte, das jährlich TW-Impfe verlangt. Im ersten Jahr ist ja Reisen immer möglich. Dann ergibt sich halt die Frage, ob Reisen überhaupt sinnvoll und angenehm für den Hund ist, im Hinblick auf etliche Mittelmeerkrankheiten die der Hund so aufschnappen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
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