Hund in Mietwohnung - keine Vertragliche Regelung

dogsaregreat

Neuer Knochen
Liebe Hundefreunde,

mein Partner und ich möchten einen kleinen Hund bei uns aufnehmen. Wir wohnen in einer kleinen Stadt in einem Mietshaus und wollten uns vorab über unsere Rechte in unserem Mietvertrag erkundigen, konnten aber hierzu keine Regelung zur Hunde (Haustier)-Haltung finden. Im Internet fanden wir heraus, das man sich dann an die Hausordnung halten soll, nur haben wir diese nie erhalten bzw. keine Einsicht in diese, deshalb wissen wir im Moment nicht weiter.

Darf man also, wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist (und keine Hausordnung vorgelegt wurde), davon ausgehen, dass Hundehaltung prinzipiell erlaubt ist, da es zum gewöhnlichen Lebensstil dazugehört?
Oder muss man um die Erlaubnis des Vermieters bitten bzw. ist Hundehaltung nur mit dessen Erlaubnis gestattet?

Zur Tierhaltung generell wissen wir nur, dass vorherige Mieter unserer Wohnung Katzen halten durften.

Lieben Dank im Voraus für eure Rückmeldung und eure Hilfe, :)
Sabi und Kevin
 
ich würd in der hausverwaltung anrufen und um info ersuchen bzw um nachreichung einer schriftlichen genehmigung, dann seids auf der sicheren seite
 
Danke für deine Antwort puppimaus.

Wir haben nun einen Miteigentümer kontaktiert, dieser meinte, die Hausordnung beinhaltet die Klausel, das Haustiere nur mit Genehmigung erlaubt sind und da die Hausbesitzer hier viele schlechte Erfahrungen gemacht haben werden wir keine Chance auf eine Zustimmung haben.

Ist dies erlaubt, das im Mietvertrag gar nichts zur Hundehaltung steht und diese nur durch eine (noch nie erhaltene) Hausordnung geregelt ist?
Bzw. Kann uns so die Haltung verboten werden?
Begründungen seitens dem Vermieter seien Abnutzung des Parketts, Gebell und Verschmutzung des Hofs.
Jedoch wäre es doch ungerecht im Vorhinein zu urteilen, da wir sehr auf eine gute Erziehung bedacht sind.

Lg,
Sabi
 
Ich kenne Eure Gesetze nicht, aber wenn Ihr keine Hausordnung unterschrieben habt, dann kann diese auch nicht für Euch gelten, da Ihr diese ja auch gar nicht kennt! Haustierhaltung kann grundsätzlich nicht verboten werden, allerdings z.B. eine Hundehaltung, wenn dies im Vertrag steht. Wenn hier nichts steht, dann kann Euch diese auch nicht verboten werden. Es liegt in Eurem Ermessen, wenn Ihr wisst, dass der Vermieter nicht mit einer Hundehaltung einverstanden ist, ob Ihr Euch dieser wahrscheinlich immer wieder kehrenden Konfrontation aussetzen wollt oder lieber doch eine neue Wohnung sucht. Bitte überlegt dies vorher, bevor Ihr ein Tier zu Euch nehmt, denn es sind immer die Schwächsten, die dann unter dieser Situation am meisten leiden und dann auch oft wieder abgegeben werden!

Die Abnutzung des Parkettboden wirst Du auch mit guter Hundeerziehung nicht verhindern können. Dieses Argument wird leider immer wieder vorgebracht, geht meiner Meinung nach aber völlig ins Leere.
Kann denn der Vermieter verhindern, dass Du jeden Tag mit Stöckelschuhen oder Holzschlapfen in der Wohnung herum gehst? Meistens gibt es Kratzer oder Dellen im Boden durch die Einrichtungsgegenstände (Verschieben von Kasten, Sitzgarnitur, Sesseln mit Rollen etc.) Damit nutzt Du den Parkettboden auch ab. Und schließlich gibt es ja auch eine Kaution, die ihr wahrscheinlich bezahlt habt, von dieser kann dann das Abschleifen und Neuversiegeln des Bodens einbehalten werden, sollte es wirklich Abnützungen geben, die über die NORMALE Abnützung eines Bodens hinaus gehen. Und selbst dann kann der Vermieter nicht den vollen Betrag einbehalten, denn das würde ja heißen, NEU für ALT und das fällt schon wieder unter den Titel der "Bereicherung". Der Boden war wahrscheinlich bei Anmietung nicht neu und eine normale Abnützung ist bereits mit dem Mietzins abgegolten.
Ich hatte bereits 2 Hunde, habe auch Parkettboden und von einer übermäßigen Abnützung kann absolut keine Rede sein! Sämtliche Löcher und Kratzer im Boden habe ich selbst verursacht.

Dass Ihr den Hof, also die allgemeinen Teile nicht als Hunde-Klo benützen dürfte, versteht sich von selbst. Welche Verschmutzung soll es sonst durch Hunde geben?
 
Danke für deine Antwort puppimaus.

Wir haben nun einen Miteigentümer kontaktiert, dieser meinte, die Hausordnung beinhaltet die Klausel, das Haustiere nur mit Genehmigung erlaubt sind und da die Hausbesitzer hier viele schlechte Erfahrungen gemacht haben werden wir keine Chance auf eine Zustimmung haben.

Ist dies erlaubt, das im Mietvertrag gar nichts zur Hundehaltung steht und diese nur durch eine (noch nie erhaltene) Hausordnung geregelt ist?
Bzw. Kann uns so die Haltung verboten werden?
Begründungen seitens dem Vermieter seien Abnutzung des Parketts, Gebell und Verschmutzung des Hofs.
Jedoch wäre es doch ungerecht im Vorhinein zu urteilen, da wir sehr auf eine gute Erziehung bedacht sind.

Lg,
Sabi

Normalerweise ist die Haustierhaltung im Mietvertrag geregelt.

Aber sei vorsichtig, denn das Argument: Hausordnung nicht erhalten, muss nicht anerkannt werden. Auch ein Mieter ist angehalten, sollte die Hausordnung dem Mietvertrag nicht beiliegen, diese zu fordern und zwar vor Vertragsunterzeichnung.
 
Danke für deine Antwort puppimaus.

Wir haben nun einen Miteigentümer kontaktiert, dieser meinte, die Hausordnung beinhaltet die Klausel, das Haustiere nur mit Genehmigung erlaubt sind und da die Hausbesitzer hier viele schlechte Erfahrungen gemacht haben werden wir keine Chance auf eine Zustimmung haben.

Ist dies erlaubt, das im Mietvertrag gar nichts zur Hundehaltung steht und diese nur durch eine (noch nie erhaltene) Hausordnung geregelt ist?
Bzw. Kann uns so die Haltung verboten werden?
Begründungen seitens dem Vermieter seien Abnutzung des Parketts, Gebell und Verschmutzung des Hofs.
Jedoch wäre es doch ungerecht im Vorhinein zu urteilen, da wir sehr auf eine gute Erziehung bedacht sind.

Lg,
Sabi

Hallo,

bei unseren alten Mietwohnungen, war die Haustierhaltung immer Teil des Mietvertrages. Eine Wohnung zu finden, wo das vom Vermieter erlaubt ist, ist allerdings wirklich schwer zu finden! Eigentlich finde ich es schon einmal gar nicht schlecht, wenn die Haltung von Haustieren nach Absprache geregelt ist, da hat man wenigstens eine Chance.
Mein Freund und ich haben uns nicht nur wegen unseres Hundes, sondern da wir genug vom Mieten haben dazu entschlossen in eine eigene Wohnung zu investieren. Am Montag unterschreiben wir den Kaufvertrag für eine der Wohnungen in München/Putzbrunn (<Link gelöscht>). Im Sommer sollten wir dann einziehen können. Ich freue mich schon sehr, vor Allem finde ich auch die Lage toll. Nicht mehr so zentral, aber dafür viel mehr Natur rundherum, was uns allen gut tun wird!
Falls ich jemals die Wohnung vermieten werde ist für mich ein Haustier nicht von Haus aus ein Tabu, klar wenn jemand einen Hund hat, der wegen jeder Kleinigkeit anschlägt, verstehe ich, dass man als Vermieter etwas skeptisch sein muss. Für mich wäre auf jeden Fall auch wichtig, das Tier zu sehen. Man merkt recht schnell, ob zb ein Hund gut erzogen ist, oder generell nervös. etc.

LG fibsi
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auch der best erzogenste Hunde kann wegen einem "Blödsinn" bellen. Der Hund von meiner Mama ist sehr sehr brav, kann überall mit, verträglich mit allem, still, gehorsam. Aber wenn sie eine Katze im Garten sieht, dreht sie durch und macht Radau.

Mein Rüde war damals in der Wohnung der Bravste, hat nur gebellt wenn jemand geläutet hat. Den einen Nachbar hat er nicht gemocht, ist der die Stufen zu seiner Wohnung über uns hoch gegangen, ist er ausgetickt.
 
Jeder schlaue Vermieter wird sich die Hausordnung vom Mieter unterschreiben lassen :) Wenn im Mietvertrag lediglich erwähnt ist, dass es eine Hausordnung gibt, dann wird sich jeder schlaue Mieter diese zeigen lassen, bevor er den Mietvertrag unterschreibt.
 
Haustiere dürfen nicht einfach ausgeschlossen werden. Wenn die Klausel so im Mietvertrag drin steht, ist sie nicht gültig. Ganz einfach. Ist dazu gar nichts weiter im Mietvertrag hinterlegt, kann man natürlich nachfragen. Allerdings hat das keine Auswirkungen auf den Mietvertrag. Und ein kleiner Hund kann nicht verboten werden.
 
Haustiere dürfen nicht einfach ausgeschlossen werden. Wenn die Klausel so im Mietvertrag drin steht, ist sie nicht gültig. Ganz einfach. Ist dazu gar nichts weiter im Mietvertrag hinterlegt, kann man natürlich nachfragen. Allerdings hat das keine Auswirkungen auf den Mietvertrag. Und ein kleiner Hund kann nicht verboten werden.

Also hier in Deutschland ist das so... Wenn in einem Mietvertrag steht, dass keine Haustiere erlaubt sind, dann darf es auch kein kleiner Hund sein.. Eine Freundin (mit Katze) wollte sich eine Wohnung kaufen, hat aber davon abgesehen, weil in diesem Haus mit nur sechs Parteien keine Haustiere erlaubt.. Da entscheidet dann die Mehrheit der Eigentümer... Wellensittich und Fische sind davon sicher ausgenommen, bei Mehrschweinchen und Co. bin ich mir allerdings auch nicht sicher...
 
Oh, danke für die Aufklärung. Frage mich da nur, wo der Unterschied zwischen einer Katze und einem Hund sein soll. Einem kleinen wohlgemerkt. Klar, der mag bellen. Aber nicht, wenn er gut erzogen ist. Wenn man das also nachweisen könnte, halte ich die Klausel auch für nicht zulässig.
 
Oh, danke für die Aufklärung. Frage mich da nur, wo der Unterschied zwischen einer Katze und einem Hund sein soll. Einem kleinen wohlgemerkt. Klar, der mag bellen. Aber nicht, wenn er gut erzogen ist. Wenn man das also nachweisen könnte, halte ich die Klausel auch für nicht zulässig.

Mit Bellen hat die Gültigkeit einer Halteverbotsklausel nichts zu tun. Die explizite Klausel ist übrigens auch für Katzen gültig in Ö.
 
Also hier in Deutschland ist das so... Wenn in einem Mietvertrag steht, dass keine Haustiere erlaubt sind, dann darf es auch kein kleiner Hund sein.. Eine Freundin (mit Katze) wollte sich eine Wohnung kaufen, hat aber davon abgesehen, weil in diesem Haus mit nur sechs Parteien keine Haustiere erlaubt.. Da entscheidet dann die Mehrheit der Eigentümer... Wellensittich und Fische sind davon sicher ausgenommen, bei Mehrschweinchen und Co. bin ich mir allerdings auch nicht sicher...

Nein Caro, so ist es nicht mehr ganz richtig. Guckst du hier, dies gilt für Deutschland

https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietvertrag-wohnung-hund.html
 
"So gilt die Entscheidung des BGH nur für formularvertragliche Regelungen, nicht hingegen für ein individuell vereinbartes Hunde- oder Katzenverbot."

Quelle: immonet.de
 
Nein Caro, so ist es nicht mehr ganz richtig. Guckst du hier, dies gilt für Deutschland

https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietvertrag-wohnung-hund.html

In dem Fall stimmt es leider doch, wenn die Hausgemeinschaft gegen Tierhaltung ist:

"So gilt die Entscheidung des BGH nur für formularvertragliche Regelungen,
nicht hingegen für ein individuell vereinbartes Hunde- oder Katzenverbot".


Nachtrag: Ups, Tamino war schneller... :)
 
Oben