Hofhaltung Deutschland

prona

Super Knochen
Hallo,
ich wollte mal wissen was das Gesetz zu Hofhaltung eines Hundes sagt.
Kurze Erklärung:
Bei uns in der Gegend gibt es einen Schrebergarten, in dem jahrelang ein schwarzer Mischling saß. Einmal am Tag kamen seine Besiter und fütterten ihn und das wars. Leider starb der Kerl dieses Jahr. Dann laufe ich vor ein paar Tagen da vorbei, und was sehe ich? Einen jungen Husky:( Ich habe damals schon das Ordnungsamt informiert (weil es dort nochmal einen Hund in einem Garten gibt der den ganzen Tag an dieser Art Wäscheleine liegt) aber das OA meinte nur solange er trinken bereitstehen hat ist das legitim. Nun meine Frage: Stimmt das? Gibt es kein Gesetz das etwas anderes vorschreibt? Ich kann und will mich nicht damit abfinden dass es erlaubt ist dass dieses arme Kerlchen den ganzen Tag in einem Schrebergarten allein sitzen muss...
 
Huhu.

Traurig, aber wahr...solange der Hund Wasser und Futter und den gesetzlich vorgechriebenen Radius an seiner "Kette" hat ist das tatsächlich völlig legitim. Das ist allerdings nur mein Stand der Information. Soweit ich weiss darf die Kettenhaltung auch nicht 24/7 betragen, was zu beweisen aber recht schwierig ist, weil das OA das ja kaum kontrollieren kann( Zeit, -Personalmangel). Wenn die Herrschaften also behaupten, dass der Hund zwischendurch auch Auslauf bekommt werden die das vermutlich erstmal so hinnehmen müssen! Weiss es aber wirklich nicht genau!:cool:
 
Echt jetzt?

Ich hab im Tierheim immer erfahren das es nicht erlaubt wäre. So hab ichs auch Garos Herrschen weitergegeben.

Ihrgendwie weiß man aber auch nie was wirklich stimmt, oder ob da nicht nur jemand zu faul ist das zu kontrolieren.
 
Echt jetzt?

Ich hab im Tierheim immer erfahren das es nicht erlaubt wäre. So hab ichs auch Garos Herrschen weitergegeben.

Ihrgendwie weiß man aber auch nie was wirklich stimmt, oder ob da nicht nur jemand zu faul ist das zu kontrolieren.

Die !komplette ! Kettenhaltung ist wohl verboten, zeitweise ( ist ja dann Auslegungssache) ist es wohl erlaubt. Ist aber wie gesagt nur mein Stand der Dinge und kann sich auch schon wieder fünf mal geändert haben!;) Keine Garantie hierfür!
 
Zweiter Abschnitt
Tierhaltung


Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 2


Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Quelle: Tierschutzgesetz Fassung Mai 2006


Das ist dann ja wohl Auslegungssache!?:(
 
Das ist dann ja wohl Auslegungssache!?
Ja
Auch eins der vielen KaugummiGesetze.
Frag mich allerdings, weshalb man ganzjährig einen Hund im Kleingarten hält??
da hat weder Mensch noch Hund was von :confused: Arme Hunde....

Ich finde, das ist iwie keine Hofhaltung. Bei den Landwirten, zumindest die, die ich kenne, müssen Hunde, zumindest die, welche bewachen, einen Teil des Tages im Zwinger, Laufleine oder so verbringen. Aber den grössten Teil des Tages dürfen sie mit aufs Feld, auf dem Hof laufen, also ihren Job machen. Aber alle haben sie Familienanschluss.
In so nem Schrebergarten sind die Hunde so ganz allein.:(
War der Hund auch im Winter dort??
 
Ja

War der Hund auch im Winter dort??

Den Husky nicht, den hat er ja noch nicht so lang. Der letzte Hund allerdings schon.
Wir hatten Anfang des Jahres einen großen Sturm bei uns, seitdem hab ich den letzten Hund nciht mehr gesehen. Will jetzt aber nciht den Teufel an die Wand malen, vielleicht hat er sich auch erbarmt und den Süßen damals mit heim genommen...
Habe jetzt entsprechende Passagen vom TSG geschickt bekommen, wo ich vielleicht Chancen hätte der Dame vom Ordnungsamt die Paragraphen entgegen zu knallen...
 
Den Husky nicht, den hat er ja noch nicht so lang. Der letzte Hund allerdings schon.
Wir hatten Anfang des Jahres einen großen Sturm bei uns, seitdem hab ich den letzten Hund nciht mehr gesehen. Will jetzt aber nciht den Teufel an die Wand malen, vielleicht hat er sich auch erbarmt und den Süßen damals mit heim genommen...
Habe jetzt entsprechende Passagen vom TSG geschickt bekommen, wo ich vielleicht Chancen hätte der Dame vom Ordnungsamt die Paragraphen entgegen zu knallen...

Magst du die Passagen hier vielleicht einstellen? Hab nämlich nichts passendes gefunden!:confused:
 
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