Hilfe Unsere HÜndin Darf Nicht In Den Garten

Lisa40

Neuer Knochen
Hallo!

Habe ein großes Problem. Wir wohnen in einem zweifamilienhaus mit großem Garten.Unsere Cindy wird am 28.10 4 Monate.Jetzt wo das Wetter so schön war habe ich natürlich die Balkontüre offen. Da ist es nun mal passiert das sie auch in den Garten ist. Entweder den Katzen nach o. wegen der Kinder. natürlich ist es passiert das sie ihr Häufchen da u. dort hinterlassen hat.
Jetzt drohen uns die Mitbewohner mit einer Klage. Und vor der Entscheidung sie nur an der Leine zu führen oder weck zu geben.
Wer kann uns helfen?Können die ohneweiters klage einreichen?

LG Lisa40
 
Finde ich unfair, da ihr ja beide den Garten benützen dürft, oder gehört der nur denen :confused: ?
Vielleicht kann man einen Kompromiss finden, dass ihr die Hauferl wegräumt (verlässlich), oder so was ähnliches!

LG
 
Wie groß ist den der Garten?

Kann man da "euer" Stück vielleicht abgrenzen?

wird wohl auf den Vertrag ankommen, obs da Probleme gibt oder nicht.
 
Wir haben immer alles weck geräumt wenn etwas passiert ist.Ob wir abtrennen können wissen wir noch nicht da unsere Vermieterin im Spital ist.
Die Mitbewohnerin sagte uns: Es ist nicht gestattet das so etwas in einem Privatgrundstück passiert. Daher will sie uns klagen.Wir lassen auf das unsere Hündin nicht mehr seit sa. in den Garten doch sie sitzt vor der Balkontüre und weint. Mir tut sie ur leid. Auch wenn die Post kommt und sie geht mit mir mit dann verlangt sie das ich Cindy an die Leine nehme. Das kann doch nicht sein ODER????
Lisa
 
wir kennen ja leider euren vertrag nicht. wie ist das mitbenützungsrecht geregelt? kann man den garten teilen? könnt ihr euren hund gartensauber erziehen (so wie stubenrein)? wenn das objekt nur gemietet ist, wäre ein wohnungswechsel vielleicht überlegenswert, denn wenn ihr den garten nicht benützen könnt, zahlt ihr auch für nichts und wieder nichts.
 
Hallo!
Wir haben das Mitbenützungsrecht am Garten und haben auch das recht die Wohnung zu kaufen.Abtrennen haben wir auch schon überlegt.Die Mitbewohner haben selber einen Hund der in den Garten darf.Vielleicht weiß wer wo ich gesetzmässig lesen kann ob die uns das verbieten können das unsere Cindy in den garten darf.Ihr ist es halt leider ein paar mal passiert. Sie ist ja noch nicht einmal 4 Monate. Sie geht aber draussen total brav und meldet auch i.d. Wohnung.Vielleicht weiß wer einen Rat oder wohin ich mich wenden kann.
Lisa
 
Ihr Hund darf in den Garten und euer Hund nicht?
Na so gehts doch bitte nicht!
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Komische Ansichten..
 
Ich würde versuchen, bei einem Kaffee auf die Vorteile hinzuweisen, wenn beide Hunde zu geregelten Zeiten zusammen im Garten spielen können.

Ich würde den Nachbarn auch versichern, daß Cindy nur mehr in den Garten kommt, wenn sie zuvor außerhalb ihre Geschäfte gemacht hat.

Natürlich kann man eine Hündin Garten-(Stuben)rein erziehen. Lg
 
dog-family schrieb:
Ich würde den Nachbarn auch versichern, daß Cindy nur mehr in den Garten kommt, wenn sie zuvor außerhalb ihre Geschäfte gemacht hat.

Natürlich kann man eine Hündin Garten-(Stuben)rein erziehen. Lg

So sehe ich das auch! Geht mehr raus mit dem Hund und er wird weniger in den Garten machen und man kann Hunde "gartenrein" bekommen und wenn 1 x was passiert, weils krank ist oder sonstiges, dann wirds nicht so schlimm sein wie 2 x am Tag oder so.

LG Sylvia
 
Moralisch ist es natürlich gemein von den Mitbewohnern, hier so auf stur zu schalten. Der Hund ist jung und kann noch alles lernen, auch, nicht in den Garten zu machen, sondern nur ganz draußen.
Rechtlich ist man leider mit einem Hund oft benachteiligt, und sicher wird ein Richter es schon als nicht zumutbar bestätigen, wenn im Garten Hundehäufchen liegen....

Ich habe früher auch in einem Haus mit Garten mit mehreren Parteien gewohnt, meine Hunde waren oft im Garten, ganz selten mal haben sie dort auch Haufis gemacht, wenn ich es gesehen hab', habe ich es gleich weggemacht, aber es kam auch mal vor, daß ich es nicht rechtzeitig bemerkt habe. Die Nachbarn waren aber sehr nett und haben sich nie ernsthaft beschwert!

An Deiner Stelle würde ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen, das kostet je nach Paket zwischen 10 und 35 pro Monat, und mich dann mal erkundigen, welche Möglichkeiten Du hast, Dich zu wehren.
 
hallo,
ich lebe zusammen mit meinem hund in einer wohnung und wir dürfen beide nicht in den garten!! der vermieter wohnt auch im haus - und möchte den garten für sich haben. das kann er mir aber nur deshalb verbieten, weil ich den mietvertrag, in dem das vermerkt war, unterschrieben habe. und ich denke, genau darauf kommt es an. schaut euch den mietvertrag an - sollte da in einem absatz vermerkt sein, dass der hund nicht in den garten darf, müsst ihr euch daran halten. solange es nicht drinsteht, können sie euch auch nichts anhaben, denke ich mir!

lg katja
 
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