Haftet da der Hundebesitzer?

Chiwest

Super Knochen
Die 80jährige, aber noch sehr rüstige und geistig frische Mutter einer Bekannten von mir ist seit einer Woche pflegebedürftig (Schambeinbruch, Rippenbruch, mehrere Prellungen). Die Ursache war so: Sie führte einen Pflegehund an der Leine spazieren, als ein streunender Hund ihren Pflegling angriff. Bei der Rauferei ist sie durch die Leine zu Fall gebracht worden.
Als sie/ bzw ihre Tochter den Fall anzeigen wollte, wurde ihr gesagt, das hätte keinen Sinn, weil der Besitzer des Streuners nur haften müsste, wenn sein Hund sie (also die alte Dame) angegriffen hätte. Da der freilaufende Hund aber "nur" ihren Pflegehund angegangen sei, dem aber zum Glück dabei nichts passiert ist, hat eine Anzeige keinen Sinn.
Ist die Rechtslage da wirklich so unsinnig?
Schließlich hat die alte Dame nun für 3 Wochen Aufenthalt in einem Pflegeheim hohe Kosten, und auch danach wird sie für Hilfe zu Hause noch eine Mange Geld brauchen.
LG
Chiwest
 
Tut mir leid für deinen Oma :(: Habt ihr den Namen+Anschrift des Halters des angreifenden Streuners? Sonst hätten nämlich alle weiteren Bemühungen keinen Sinn.
Wegen der rechtlichen Beurteilung: Nach der "conditio-sine-qua-non"-Theorie (ich hoffe ich schreib das überhaupt richtig - das Studium ist schon so lange her :rolleyes:) hätte ich aus dem Bauch heraus gesagt, dass eine Haftung bestehen müsste. Aber Tierhalterhaftung ist nicht mein Rechtsgebiet! Gehe mit dieser Sache lieber zu einem Rechtsanwalt der auf Tierrecht spezialisiert ist. Bei der Tierhalterhaftung sollte man wirklich die OGH-Rechtssprechung gut kennen, daher ist hier ein Spezialist sicher nicht verkehrt - zumal die Kosten für die Folgeschäden deiner Oma noch kräftig ansteigen könnten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würd mich auch auf jeden Fall bei einer Rechtsberatung erkundigen - schließlich heißts doch, dass man seinen Hund so zu "verwahren" hat, dass er weder für sich noch für andere eine Gefahr darstellt. In dem Fall also vernachlässigte Aufsichtspflicht oder sowas in der Richtung.. Ist natürlich nicht dasselbe - aber wenn mein unangeleinter Hund auf die Straße läuft, ein Autofahrer verreißt das Steuer und verletzt durch sein Ausweichmanöver jemanden, bin ich doch auch dran. Also auf alle Fälle einen Experten fragen - und alles Gute der Oma!
 
Hallo!

Nachdem der Hund nicht ordnungsgemäß verwahrt war, kann der Hundehalter, von dem Streuner, sehr wohl belangt werden. Wenn aber keine Personaldaten vorhanden sind, ist das natürlich schwer, da die Anzeige gegen "Unbekannt" geht...

LG
Natalie
 
Danke für eure Antworten.
Es ist ja zum Glück nicht meine Oma, sondern die meiner Bekannten. Ich werde aber eure Ratschläge weiterleiten.
LG
Chiwest
 
Strafrechtlich wird man den Streunerbesitzer vielleicht nicht verurteilen können, sehr wohl aber im Zivilrecht;)
Das Eine schließt das Andere nicht aus.
 
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