Grausame Primatenversuche in Magdeburg

Jocelyne Lopez

Junior Knochen
Hallo zusammen,

Seit Jahren werden in Magdeburg Versuche mit Primaten durchgeführt, siehe zum Beispiel Berichte der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. : Tierversuche in Brennpunkt – Magdeburg und Grausame Tierversuche am Leibniz-Institut in Magdeburg. Es sind dieselbe Versuche, die auch langjährig in Frankfurt (Wolf Singer), in Bremen (Andreas Kreiter), in Bochum, in Tübingen, in Göttingen, in München und Berlin durchgeführt werden oder durchgeführt wurden (in München, Berlin und Bochum wurden sie bereits eingestellt).

Wir sind eine Gruppe von Tierversuchsgegnern und stellen die Rechtsmäßigkeit dieser langjährigen Primatenversuche in der Hirnforschung in Frage. Siehe in meinem Blog den Verlauf unseres Austausches mit der genehmigenden Behörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale):

Grausame Primatenversuche in der Hirnforschung in Magdeburg

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
 
Zuletzt bearbeitet:
Auszug :

4) Auflistung der Versuche, die aktuell von Ihrer Behörde genehmigt sind (bzw. wofür ein Genehmigungsantrag aktuell vorliegt), mit folgenden Angaben:​
a) Datum der Erteilung und des Auslaufens der Genehmigung​
b) Anzahl und Art der eingesetzten Tiere​
c) Beschreibung des Versuchs​
d) Forschungszweck und angestrebtes Nutzen​
e) Bestätigung, dass gemäß Ihren Recherchen vor Erteilung der Genehmigung ähnliche Versuche nicht an anderen Forschungsstellen durchgeführt werden oder durchgeführt wurden.
f) Bestätigung, dass gemäß Ihren Recherchen vor Erteilung der Genehmigung keine tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden zur Verfügung standen (Zentralstelle ZEBET)



11.12.12 – Antwort vom Landesverwaltungsamt, Halle (Saale)
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitgesetz vom 12.11.2012;
Tierschutz – Durchführung von Primatenversuchen im Leibnitz-Institut
für Neurobiologie Magdeburg und ZENIT GmbH Magdeburg

Sehr geehrte Frau .....,
Sie haben einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Für Behörden des Landes Sachsen-Anhalt gilt jedoch das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA). Daher haben ich Ihren Antrag als Antrag auf Auskunftserteilung nach dem IZG LSA gewertet.


Zu Frage 4:
e) und f)
Die von Ihnen verlangten Bestätigungen beziehen sich auf Recherchen, die vom Tierschutzgesetz und der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 09.02.2000 nicht vorgesehen sind. Daher sind hierzu keine aufgezeichneten amtlichen Informationen vorhanden.


Das heißt im Klartext das Amt das diese Tierversuche genehmigt weiß NICHT wieviele und wo noch überall Primaten für diese Tierversuche leiden und sterben ???
Kann aber nicht wahr sein oder ?
lg terrier

 
Das heißt im Klartext das Amt das diese Tierversuche genehmigt weiß NICHT wieviele und wo noch überall Primaten für diese Tierversuche leiden und sterben ???
Kann aber nicht wahr sein oder ?

Doch, das heißt im Klartext, dass das Amt die Bestimmungen des TierSchG §§ 7 und 8 missachtet, die zur Vermeidung von Doppel- und Wiederholungsversuchen vorgeschrieben wurden, sowie zur Förderung von tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden.

Das heißt aus meiner Sicht, dass die Primatenversuche in Magdeburg gesetzwidrig sind, sprich illegal.

Liebe Grüße
Jocelyne Lopez
 
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