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"Gnadenhof" gestern nachmittag erneute Tierbeschlagnahmung

Da bin ich mal gespannt, wie das jetzt wieder von gewissen Leuten hier verwurstet wird... Es gibt ja hier einen, der sich in dieser Angelegenheit als alleinigen Heilsbringer sieht - allerdings ohne Hintergründe zu kennen!:mad:
 
Ach Axel, hör doch einfach auf mit deinen Feindseligkeiten. Peter ist schon lange an dem Fall dran und kann den sicher besser beurteilen. Dich hat man erst auf der Seite Tierschmutz-BB zum Thema wahrgenommen, also kommentiere besser da.
 
Lass doch den Axel G. einfach kundtun, was er sich kundzutun gezwungen fühlt... Er ist nur ein kleines Bestandteil des Phänomens, daß die ehemaligen UnterstützerInnen der Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin nach der "Abkehr" von derselben die meiste Thermik auf den einschlägigen "facebook"-Labereinrichtungen gegen dieselbe erzeugen...

Nur zur Erinnerung: Nach seinen eigenen Worten war Axel G. als "redaktioneller Mitarbeiter" des Vereins "Animals Hope Schweiz" (und somit als direkter Unterstützer der Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin) tätig:

http://www.wuff-online.com/forum/showpost.php?p=2594736&postcount=94

Dort gab er zwar zum Besten, daß er "nach Recherchen zu dem Verein seine Tätigkeit niederlegte, da dort unsauber gearbeitet wird", schrieb hier jedoch andererseits:

http://www.wuff-online.com/forum/showpost.php?p=2598115&postcount=105


Nachricht von FB: Hallo Axel,Du wurdest aus deiner Rolle für Animals Hope Schweiz am Dezember 6, 2014, 1:59vormittags entfernt.

Das liest sich eigentlich so, daß er durch die strippenziehende Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin am 06.12.2014 geschasst wurde... Dies ist übrigens wirklich noch nicht so sehr lange her...

Wie dem auch sei: Bei der wirklich illustren Schar der versammelten Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin - UnterstützerInnen sollte man (schon wegen der erstaunlich geringen "Halbwertzeiten") eher Zurückhaltung üben.

Viele Grüße
 
Es war längere Zeit ziemlich ruhig rund um dieses leidige Thema, aber jetzt scheint es in der Strafsache gegen die Ex-Betreiberin des Ex-"Gnadenhofs" Barbara B. in die nächste Runde zu gehen: Mir ist bekannt geworden, daß am Freitag, dem 26.02.2016 ab 09:00 Uhr vor der 13. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Verden gegen Barbara B. wegen des "Vorwurfs des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz" verhandelt wird. Es sind wohl auch bereits drei weitere (Fortsetzungs-) Termine festgelegt worden.

Viele Grüße
 
Hier nun meine Berichterstattung über den heutigen, ersten (und wohl einzigen) Verhandlungtag in Sachen der Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin Barbara B. vor dem Landgericht Verden:

Die Verhandlung begann mit einer viertelstündigen Verspätung. Die Kammer bestand aus der Richterin B. sowie zwei Schöffen. Barbara B. wurde durch den Rechtsanwalt Klaus O. vertreten. Anwesend waren außerdem der Staatsanwalt sowie die Sachverständigen Prof.Dr. H. sowie Dr. W., in dem kleinen Saal verloren sich insgesamt eine Pressevertreterin sowie vier Zuschauer.

Zur Eröffnung verlas die Richterin auszugsweise die Urteilsbegründungen des Amtsgerichts Sulingen sowie des Landgerichts Verden, dies ziemlich langatmig und zerfahren. Ich verzichte hier auf die Wiedergabe der Einzelheiten, sondern verweise auf meine Berichterstattungen über diese beiden Prozesse. Es folgte die Abfrage der persönlichen Daten der Angeklagten. Hierbei bemerkenswert erschien ihre Wohnortangabe (nämlich Dörrieloh !!). Die vielen Vorstrafen der Barbara B. spielten keinerlei Rolle mehr (und wurden auch nicht verlesen), weil die letzte rechtskräftige Verurteilung mehr als zehn Jahre zurückläge, und sie dadurch vor Gericht als "unbescholten" gelte. Die Angeklagte selbst wollte keinerlei Angaben zum Verfahren machen.

Nach dem zweitinstanzlichen Urteil des Landgerichts Verden wurde am 28.04.2014 seitens der Beschuldigten die Revision beantragt. Über diese Revision wurde Ende 2014 entschieden: Das Oberlandesgericht Celle gab der Revision statt, hob das Urteil des Landgerichts Verden auf und verwies den Fall auf eine andere Kammer des Landgerichts Verden zurück.

Im Gegensatz zu den langatmigen Ausführungen der Richterin zu den vorinstanzlichen Urteilsbegründungen fielen ihre Ausführungen zur Beschlussfassung des Oberlandesgerichts Celle erstaunlich knapp aus. Nur soviel kam an Substanz heraus: Das OLG Celle hatte Zweifel, ob die Kriterien für "erhebliches Tierleid" nach §17 Abs.2 TschG erfüllt seien, dies müsse durch die Hinzuziehung von Sachverständigen untermauert werden. Außerdem müsse ggfls. durch einen Sachverständigen geklärt werden, ob durch die von der Angeklagten eingeräumte "Überforderungssituation" eine "Verminderung der Steuerungsfähigkeit" bei ihr vorgelegen haben könnte.

Die Richterin kam danach schnell zu der Erwähnung der Möglichkeit, das Verfahren abzukürzen, auf eine neue Beweisaufnahme zu verzichten und das Verfahren gegen Bedingungen (z.B. der Auflage einer Geldbuße) zu beenden. Der Verteidiger stimmte diesem "Vorschlag" sofort zu. Der Staatsanwalt zögerte (mit der Begründung: "Er wisse ja überhaupt noch nichts..."). Insbesondere wollte er Einzelheiten über die aktuelle Tierhaltung der Angeklagten wissen. Daraufhin führte der Verteidiger aus, daß die Angeklagte "seit damals" überhaupt keine Tiere mehr hätte und sich nur noch um ihren schwerst erkrankten Ehegatten kümmere (und daß sie mit Clausthal-Zellerfeld überhaupt nichts zu tun hätte, sondern dort nur ab und zu eine "Freundin" besuche). Diese Einlassungen genügten dem Staatsanwalt, er stimmte einer Verfahrenseinstellung zu. Die Richterin fragte (allen Ernstes) den Verteidiger der Angeklagten "nach seinen Vorstellungen über die mögliche Höhe eines Bußgeldes", dieser stellte eine Summe von 500 Euro, per Ratenzahlung, in den Raum. Daraufhin verkündete die Richterin (ohne weitere Beratung) den Beschluss, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 500 Euro, zahlbar in zwei monatlichen Raten von je 50 Euro und vier monatlichen Raten von je 100 Euro, beginnend spätestens am 10.04.2016, zahlbar an einen ortsnahen Tierschutzverein (vorgeschlagen wurde der Tierschutzverein Diepholz) einzustellen. Verbunden wurde dies mit dem Hinweis, daß die endgültige Einstellung des Verfahrens sowie ein Beschluss über die Kosten des Verfahrens und der Revision erst nach der endgültigen und ordnungsgemäßen Zahlung der Geldbuße erfolgt, bis dahin ruhe das Verfahren.

Es folgten noch die Verabschiedungen der nicht gehörten Sachverständigen, außerdem wurde die Zeugin Frau Dr. E. aufgerufen, um ihr mitzuteilen, daß ihre Aussagen nunmehr nicht mehr nötig seien. Damit war der Verhandlungstag beendet, die festgelegten Folgetermine wurden storniert.

Soviel zu einer (möglichst objektiven) Berichterstattung über die heutige Verhandlung. Ich habe noch heute vor, diese Verhandlung aus meiner Sicht zu kommentieren. Diese bestimmt nicht mehr so objektive Kommentierung soll jedoch getrennt von diesem Bericht in einem extra Beitrag erfolgen.

Viele Grüße
 
Zu der Verhandlung, deren Verlauf ich in meinem vorherigen Beitrag schilderte, habe ich naturgemäß eine eigene Meinung, diese möchte ich in diesen Beitrag einfließen lassen. Es erschien mir sehr befremdlich und oftmals kaum fassbar, mit welcher Beflissenheit die verhandelnde Richterin diesen ganzen, sich seit über sechs Jahren dahinschleppenden Fall beenden wollte (sprich: "Die Kuh vom Eis schaffen wollte" ). Einige Auffälligkeiten erweckten den Verdacht, daß dieser "Farce" einer Gerichtsverhandlung ein "Deal" (der ja bei deutschen Gerichten angeblich nicht vorkommt) vorangegangen war. Dies vielleicht schon deshalb, weil die Rahmenbedingungen dieser Gerichtsverhandlung denkbar schlecht zu einer eventuellen neuen Verurteilung der Angeklagten passten. Diese Rahmenbedingungen möchte ich aus meiner Sicht erläutern:

Anlass dieser Gerichtsverhandlung war die Stattgabe der Revision und die Rückgabe des Verfahrens an das Landgericht Verden durch das Oberlandesgericht Celle. Der Wortlaut des Beschlusses des OLG Celle liegt mir nicht vor, sondern nur die (merkwürdig dürren) Angaben der Richterin B. hinsichtlich der fehlenden Untermauerung des Vorliegens von "erheblichem Tierleid" nach §17 TschG. In den einschlägigen Rechtssprechungsdatenbanken ist über den Fall der Barbara B. zwar nichts zu finden, wohl aber Einiges über die Rechtssprechung des OLG Celle in Tierschutzangelegenheiten. Exemplarisch und geradezu als "Schablone" für die Grundlage der heutigen Verhandlung habe ich mir diesen Fall herausgesucht:

Notwendige Feststellungen zu dem Begriff "erhebliche Leiden von Tieren"

Bei diesem Fall ging es zwar um Pferde (und nicht um Hunde), aber die Parallelen zu dem Fall der Barbara B. sind überdeutlich.


Es fehlt an tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil, denen zu entnehmen ist, dass den Pferden durch den Angeklagten länger anhaltende erhebliche Leiden i. S. des § 17 Nr. 2 b) TierschG zugefügt worden sind.

Ich habe alle Prozesse verfolgt, und bin daher schockiert, daß die auf dem "Gnadenhof" Momo immer wieder vorgefundenen Zustände nicht ausgereicht haben sollen, um "erhebliches Tierleid" feststellen zu können.

Auch das von der Kammer gemäß § 20 Abs. 1 TierschG für die Dauer von 2 Jahren angeordnete umfängliche Umgangsverbot mit Pferden findet in den Urteilsgründen keine ausreichende Grundlage.

Die von der Kammer angeführte fehlende Einsicht des Angeklagten gegenüber den berechtigten Kritiken der Tierärzte ist für sich allein nicht geeignet, dass Vorliegen einer Gefahr anzunehmen, der Angeklagte werde weiterhin eine nach § 17 TierschG rechtswidrige Tat begehen, zumal die Kammer auch davon ausgeht, dass der Angeklagte jedenfalls ein geringes Fehlverhalten durchaus einräumt.

Übertragen auf den "Fall" der Barbara B.: Egal, was die Angeklagte während der vorhergehenden Jahrzehnte an Tierleid aufgehäuft hat; dies alles sei nicht geeignet, anzunehmen, daß sie in Zukunft nochmals Tierleid verursacht... (zumal auch sie ja irgendwie eingeräumt hat, daß über 100 Hunde wohl zuviel gewesen seien). Und schon allein dieses Einräumen entzieht einem ausgesprochenen Tierhalteverbot die "ausreichende Grundlage" ?? Na ja...

Und schließlich liefert die Revisionsinstanz auch gleich noch die Schablone für das weitere Vorgehen der Kammer des Landgerichts:


Für die neue Verhandlung gibt der Senat zu bedenken, dass je nach Umfang der ggf. unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen zu treffenden Feststellungen zum Vorliegen eines länger anhaltenden erheblichen Leidens der Pferde auch die Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 18 TierschG, gegebenenfalls sogar die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen in Betracht kommen könnte...

Man sieht, wie punktgenau sich die Richterin B. an diese "Schablone" gehalten hat. Und was muss sie für Ängste ausgestanden haben, daß im Falle einer erneuten Beweisaufnahme und womöglichen Urteilsfindung sie wiederum genau bei der gleichen Revisionsinstanz landet - dies fand bei der heutigen Verhandlung auch eine rudimentäre Erwähnung (bei dem Begriff "nächste Revision" erfolgte seitens der Angeklagten und ihres Verteidigers lebhaftes bis hämisches Kopfnicken...) - aber da gab es ja noch einen weiteren "Bremsfaktor" hinsichtlich des Fortgangs des Verfahrens: Den Sachverständigen Prof. Dr. Hansjoachim H., seines Zeichens "Leiter des Instituts für Tierschutz und Verhalten (Heim-, Labortiere und Pferde) an der Tierärztlichen Hochschule Hannover". Dieser Professor hatte im Fach "Versuchstierkunde" promoviert und seine Karriere bis zur Habilitation als wissenschaftlicher Assistent im Zentralen Tierlaboratorium der Medizinischen Hochschule Hannover fortgesetzt.

Wie auch immer: Die Richterin führte aus, daß dieser Sachverständige im Vorfeld der Verhandlung die gesamten Akten studiert hätte, und in einer "Vorab-Stellungnahme" zu dem Schluss gekommen sei, daß ein "erhebliches Tierleid im Sinne des §17 Abs.2 TschG" nicht nachgewiesen werden könne (dies "natürlich" vorbehaltlich eventueller Erkenntnisse durch eine zu erfolgende Beweisaufnahme blah blah blah... ) .

Womit dieser Sachverständige, ohne bei der Verhandlung überhaupt gehört worden zu sein, erheblich zum "Kippen" dieser Verhandlung beigetragen hat...

Sehr befremdlich fand ich die Einlassungen der Richterin B. hinsichtlich des "Hof"-Tierarztes des "Gnadenhofs" Momo Askold M., beim heutigen Verfahren wurde so getan, als ob dieser "Tierarzt" ständig (auch in der Zeit von Mitte 2010 bis 2011) die Hunde in Dörrieloh medizinisch betreut hätte. Ich kann mich noch überdeutlich erinnern, wie dieser "Tierarzt" vor dem Amtsgericht Sulingen von der Richterin "gegrillt" wurde und einräumen musste, daß er ab Juli 2010 überhaupt keinen Hund mehr auf dem "Gnadenhof" behandelt hatte, und außer einer Tüte mit Entwurmungstabletten für Katzen auch keinerlei Medikamente verabreicht oder dort gelassen habe... Auf den lauwarmen Hinweis der Richterin B., daß Askold M. wohl nur bis November 2010 der "Hof"-Tierarzt in Dörrieloh gewesen sei, erwiderte der Verteidiger äußerst frech, daß Askold M. sehr wohl auch weiterhin tätig war, nur eben nicht mehr im Auftrag der Angeklagten, sondern im Auftrag des Vereins "Haus- und Wildtierhilfe Lüneburger Heide" (wobei dieser Verteidiger die Erwähnung vergaß, daß sich Askold M. nur und ausschließlich um die im Vereinsbesitz befindlichen Katzen kümmern sollte... ) . Und noch ein kleines "Streiflicht": Der Verteidiger fragte auch noch recht scheinheilig nach dem Namen dieses Vereins, obwohl er selbst im Auftrag dieses Vereins im August 2011 versuchte, nachträglich dem Verein übereignete, vorher vom Gnadenhof beschlagnahmte Hunde herauszuklagen... Na ja...

Merkwürdig erschien auch die Angabe des Wohnortes der Angeklagten. Die Bilder der Müllkippe in Dörrieloh, auf die sich kaum ein Radlader traut, sind wohl allgegenwärtig. Trotzdem wurde diese abwegige Angabe der Angeklagten nicht hinterfragt, auch nicht die zusammenhangslose Erwähnung von "Clausthal-Zellerfeld". Und so fanden natürlich auch Vorkommnisse wie dieses:

Polizei-Presseportal 19.06.2015

keinerlei Erwähnung oder Beachtung. Na ja, so etwas hätte ja auch das Bild einer "einsichtigen" Barbara B. ganz empfindlich gestört... Aber so hat die Richterin es geschafft, "die Kuh vom Eis zu bekommen". Bei aller demonstrierten Armut der Barbara B. braucht sie nur den Erlös der Verhökerung von zwei Hunden, um locker ihr Bußgeld zu berappen, die gerichtlichen Tierhalteverbote sind vom Tisch, und die Bewährungsstrafen (egal wie lange) waren ihr sowieso nur "Latte". Es bleibt nur noch das Hunde- und Katzenhaltungsverbot des Landkreises Diepholz, das nach wie vor Bestand hat (so etwas hat sie seit 1991 noch nie gehindert, Tiere zu horten und zu verhökern) .

Schrecklich ist das Signal, das von diesem ganzen Verfahren ausgeht: Daran können sich alle Tierschinder in Deutschland ein Beispiel nehmen, nämlich so lange die Gerichte beschäftigen, bis irgendein/e Richter/in entnervt "die Kuh vom Eis" schafft. Und der "Tierschutz" ist in unserem Land sowieso nicht viel wert...

Wenigstens bin ich mir sicher, daß ich nicht den letzten Prozess gegen Barbara B. beobachtet habe !!

Viele Grüße
 
Es war absehbar, daß nach der Gerichtsverhandlung in Verden am 26.02.2016 eine kleine, verbliebene Anhängerschar der Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin und ihrer Machenschaften mittels virtueller Reinwaschungsaktionen (vor allem bei "facebook") aus diesem "schwarzen Schaf" in "Tierschutzangelegenheiten" ein "Unschuldslamm" stilisieren würde. Dies in großer Bandbreite: Zwischen unsäglichen Pöbeleien bis hin zu pseudo-sachlichen Äußerungen und Belehrungen ist dort alles zu finden. Eineinhalb Monate nach dieser denkwürdigen Gerichtsverhandlung ist es Zeit für einige Klarstellungen. Als kleines Beispiel habe habe ich aus vielen "facebook"-Machwerken dieses durchaus sachlich gehaltene kleine Beispiel herausgesucht:


Tatsache ist: Das Verfahren ruht zur Zeit. Gestern war der Schlusstermin für den Eingang der ersten Rate des Bußgeldes, das die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin in insgesamt sechs Raten zu zahlen hat. Bis die letzte Rate fristgerecht bei Gericht eingegangen ist, wird das zur Zeit ruhende Verfahren nicht eingestellt. Bleiben Ratenzahlungen aus oder erfolgen nicht fristgemäß, wird das ruhende Verfahren umgehend durch neue Verhandlungstermin-Festsetzungen und Eröffnung der Beweisaufnahme fortgesetzt. Erst nach fristgerechtem Abschluss der Bußgeld-Ratenzahlungen wird über die Einstellung des Verfahrens, über die Kosten dieses Verfahrens sowie über die Kosten des Verfahrens vor der Revisionsinstanz (OLG Celle) entschieden - also in frühestens fünf Monaten. Eine frühzeitige Einzahlung des gesamten Bußgeldes durch die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin ist eher unwahrscheinlich: Sie würde damit ihrer dargelegten verheerenden Einkommens- und Vermögens-Situation widersprechen.

Die Behauptung im oben zitierten Beitrag, daß die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin "nicht vorbestraft" sei, ist nachgerade lächerlich (und ich war außer den Vertreterinnen des Veterinäramts Diepholz und einer Pressevertreterin der einzige Zuschauer und -hörer bei dieser Verhandlung). Im Verlauf vorinstanzlicher Gerichtsverhandlungen wurden öffentlich durch den Gerichtsvorsitz in meinem Beisein insgesamt acht Vorstrafen der Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin verlesen. Ich habe diese Vorstrafen zur Kenntnis genommen und jeweils protokolliert. Es mag sein, daß nach zehn Jahren aus irgendwelchen (nach meiner Ansicht zweifelhaften) "Resozialisierungsüberlegungen" solche Vorstrafen nicht mehr verlesen werden und in Führungszeugnissen nicht mehr auftauchen, aber: Vorbestraft bleibt vorbestraft !!

Alle durch das Veterinäramt Diepholz erwirkten Maßnahmen und Sanktionen (also auch das unbefristete Hundehalteverbot) bleiben unbeschadet des Ergebnisses des Strafprozesses in Kraft, dem Veterinäramt wurde von zwei Verwaltungsgerichts-Instanzen umfänglich Recht gegeben. Da die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin als ihren Wohnort die alte Adresse des Ex-"Gnadenhofes" Momo (und jetzige "Müllkippe Momo") in Dörrieloh angab, befindet sie sich nach wie vor im Geltungsbereich der Sanktionen des Veterinäramts Diepholz.

Inwiefern sich aus den im letzten Jahr erfolgten neuen Tierbeschlagnahmungen in Clausthal-Zellerfeld womöglich weitere strafrechtliche Konsequenzen für die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin ergeben, bleibt abzuwarten. Diese Geschehnisse wurden jedenfalls vom Landgericht Verden leider nicht zur Kenntnis genommen - in dem augenscheinlichen Bestreben, dieses langjährige Verfahren um jeden Preis zu beenden (denn Tierschutzverfehlungen sind nach dem Verständnis breiter Bevölkerungsschichten sowieso nur unwichtige "Kavaliersdelikte")...

Ich meine, daß angesichts der Märchenstunden auf "facebook" diese wenigen Klarstellungen notwendig und angezeigt sind.

Viele Grüße
 
Barbara und Karl-Heinz B. sowie Corinna P. haben nunmehr endgültig den Hof in Clausthal-Zellerfeld verlassen (unter Zurücklassung schon gewohnter Müllberge und Futterreste).

Das vom Landkreis Goslar verhängte Tierhalteverbot gegen Barbara B. hat nach wie vor Bestand. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gibt es jetzt einen Termin: Verhandelt wegen der Anklage wird am (ab dem) 25. Januar 2017 um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Holzminden.

Viele Grüße
 
Am 25.01.2017 ließ Barbara B. den Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Holzminden platzen, sie erschien einfach nicht. Ein neuer Verhandlungstermin ist noch nicht bekannt. Dafür erschienen gestern Mitarbeiter des Veterinäramts Diepholz in Begleitung von Polizeibeamten und Hundestaffelführern auf dem ehemaligen Gnadenhof in Dörrieloh. Es ging dort recht turbulent zu, siehe hier:

https://www.kreiszeitung.de/lokales...animalhoarder-sollen-wieder-sein-7407727.html
 
Nach einem kleinen "Zwangsurlaub" von diesem Forum möchte ich auch hier meine Berichterstattung über den ehemaligen "Gnadenhof" Momo fortsetzen. Am 25.01.2017 war ich in Erwartung der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Holzminden, musste aber unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren. Am folgenden Tag war bei "Hermann Betten" alias Magrit K. zu lesen, daß ein "Berichterstatter" (wahrscheinlich von "Tierretter.de") die Möglichkeit genutzt hätte, weitere Unterlagen bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Holzminden abzugeben, um das Leid von "1 Taube, 1 Hängebauchschwein, 2 Angler Sattlerschweine, 1 Hahn und 1 tote Katze" auf dem zwischzeitlich verwaisten Hof in Dörrieloh ins Verfahren einzubringen.

Von dem angeblichen "Berichterstatter" und dem geschilderten Vorgehen hatte ich nichts mitbekommen. Magrit K. jedenfalls feierte diese Begebenheit als "Erfolg".

Ich fände sowohl das angebliche Vorgehen als auch die möglichen Schlussfolgerungen rechtlich ziemlich problematisch: Das dort nach Magrit K. angebotene "Beweismaterial" könnte aus Fotos, den Personalien von (neuen?) Zeugen und deren schriftlichen Aussagen bestehen. Solche "Beweise" würden, fänden sie denn Anerkennung als neue Prozessbestandteile, jedenfalls zu ganz erheblichen Verzögerungen des Verfahrens führen: Die Staatsanwaltschaft müsste nach gründlicher Prüfung diese Beweise der Strafakte hinzufügen und die Anklageschrift erweitern. Der Anwalt der Beklagten müsste danach Akteneinsicht erhalten nebst einer Frist zur Stellungnahme, die Staatsanwaltschaft hätte ebenfalls eine Frist zur Gegenrede usw. Dauer dieses ganzen StPO-Geplänkels nach meiner Schätzung: Mindestens sechs Monate.

Ich bezweifle auch, daß die Vorgänge in Dörrieloh überhaupt in den Geltungsbereich des Amtsgerichts Holzminden fallen (um dies besser beurteilen zu können, müsste ich die derzeitige Klageschrift kennen). Nach meiner Ansicht werden zur Zeit dort nur die Vorgänge in der Reichweite des Veterinäramts Goslar (also Clausthal-Zellerfeld und Bevern) berücksichtigt.

Angeblich wurde "nach Rücksprache der Geschäftsstelle mit dem zuständigen Richter die Möglichkeit eröffnet, das Material noch einzubringen"... Ich hoffe, daß dies eher eine Übertreibung oder Aufschneiderei der Magrit K. ist. Sollte sich der zuständige Richter Jan Sch. bereits im Vorfeld der eigentlichen Verhandlung zu intensiv mit diesen "Beweisen" befasst haben, könnte ihm seitens der Verteidigung von Barbara B. der Vorwurf der Befangenheit vorgehalten werden - dies wäre letztlich auch ein Revisionsgrund...

Nach nunmehr sechs Wochen ist ein neuer Verhandlungstermin immer noch nicht in Sicht und in weiter Ferne. Jede lange Verzögerung verwässert erfahrungsgemäß das Verfahren gegen die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin. Ich fürchte, daß "Tierretter.de" mit ihrem Vorgehen sowie Magrit K. mit ihrem Geschreibe der ganzen Sache "einen Bärendienst erwiesen" haben.

Viele Grüße
 
Es gibt einen neuen Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Holzminden gegen die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin Barbara B. wegen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz:

Mittwoch, 26. April 2017 ab 10:30 Uhr.

Mal schauen...

Viele Grüße
 
Nur zur Vollständigkeit: Auch den Verhandlungstermin am 26.04.2017 vor dem Amtsgericht Holzminden ließ man "platzen", diesmal wohl wegen eines "Verteidigungs-Zipperleins"... Dies war voraussehbar, und es bleibt abzuwarten, wie lange sich das befassende Gericht noch auf der Nase herumtanzen lässt. Ein neuer Termin ist nicht in Sicht, und vor der Sommerpause braucht man womöglich auch nicht mehr mit einer Verhandlung zu rechnen...

Viele Grüße
 
Ach ja, da hätte ich fast die Chronistenpflicht vergessen...

Ein neuer Verhandlungstermin in Sachen der Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin Barbara B. vor dem Amtsgericht Holzminden wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz war für Mittwoch, dem 14. Juni 2017 ab 12:00 Uhr vorgesehen.

Aber Pustekuchen: Am 13. Juni gab's stattdessen einen Anruf von der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, daß der Termin "kurzfristig verschoben worden sei", und ein neuer Termin anberaumt würde...

Das Schlechte daran: Dies war nunmehr schon der dritte geplatzte Termin (irgendwie ahnte ich ja, daß vor der Sommerpause dies alles nichts mehr wird...)

Das Gute daran: Durch die telefonische Absage wurde wenigstens eine erneute unnütze Fahrt nach Holzminden erspart...

Irgendwie schwindet der Glauben, daß es überhaupt noch eine angemessene Verhandlung geben wird. Und falls sie wider Erwarten doch noch irgendwann stattfinden sollte, geht sie wahrscheinlich aus wie das "Hornberger Schießen"...

Viele Grüße
 
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