Hier nun meine Berichterstattung über den heutigen, ersten (und wohl einzigen) Verhandlungtag in Sachen der Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin Barbara B. vor dem Landgericht Verden:
Die Verhandlung begann mit einer viertelstündigen Verspätung. Die Kammer bestand aus der Richterin B. sowie zwei Schöffen. Barbara B. wurde durch den Rechtsanwalt Klaus O. vertreten. Anwesend waren außerdem der Staatsanwalt sowie die Sachverständigen Prof.Dr. H. sowie Dr. W., in dem kleinen Saal verloren sich insgesamt eine Pressevertreterin sowie vier Zuschauer.
Zur Eröffnung verlas die Richterin auszugsweise die Urteilsbegründungen des Amtsgerichts Sulingen sowie des Landgerichts Verden, dies ziemlich langatmig und zerfahren. Ich verzichte hier auf die Wiedergabe der Einzelheiten, sondern verweise auf meine Berichterstattungen über diese beiden Prozesse. Es folgte die Abfrage der persönlichen Daten der Angeklagten. Hierbei bemerkenswert erschien ihre Wohnortangabe (nämlich Dörrieloh !!). Die vielen Vorstrafen der Barbara B. spielten keinerlei Rolle mehr (und wurden auch nicht verlesen), weil die letzte rechtskräftige Verurteilung mehr als zehn Jahre zurückläge, und sie dadurch vor Gericht als "unbescholten" gelte. Die Angeklagte selbst wollte keinerlei Angaben zum Verfahren machen.
Nach dem zweitinstanzlichen Urteil des Landgerichts Verden wurde am 28.04.2014 seitens der Beschuldigten die Revision beantragt. Über diese Revision wurde Ende 2014 entschieden: Das Oberlandesgericht Celle gab der Revision statt, hob das Urteil des Landgerichts Verden auf und verwies den Fall auf eine andere Kammer des Landgerichts Verden zurück.
Im Gegensatz zu den langatmigen Ausführungen der Richterin zu den vorinstanzlichen Urteilsbegründungen fielen ihre Ausführungen zur Beschlussfassung des Oberlandesgerichts Celle erstaunlich knapp aus. Nur soviel kam an Substanz heraus: Das OLG Celle hatte Zweifel, ob die Kriterien für "erhebliches Tierleid" nach §17 Abs.2 TschG erfüllt seien, dies müsse durch die Hinzuziehung von Sachverständigen untermauert werden. Außerdem müsse ggfls. durch einen Sachverständigen geklärt werden, ob durch die von der Angeklagten eingeräumte "Überforderungssituation" eine "Verminderung der Steuerungsfähigkeit" bei ihr vorgelegen haben könnte.
Die Richterin kam danach schnell zu der Erwähnung der Möglichkeit, das Verfahren abzukürzen, auf eine neue Beweisaufnahme zu verzichten und das Verfahren gegen Bedingungen (z.B. der Auflage einer Geldbuße) zu beenden. Der Verteidiger stimmte diesem "Vorschlag" sofort zu. Der Staatsanwalt zögerte (mit der Begründung: "Er wisse ja überhaupt noch nichts..."). Insbesondere wollte er Einzelheiten über die aktuelle Tierhaltung der Angeklagten wissen. Daraufhin führte der Verteidiger aus, daß die Angeklagte "seit damals" überhaupt keine Tiere mehr hätte und sich nur noch um ihren schwerst erkrankten Ehegatten kümmere (und daß sie mit Clausthal-Zellerfeld überhaupt nichts zu tun hätte, sondern dort nur ab und zu eine "Freundin" besuche). Diese Einlassungen genügten dem Staatsanwalt, er stimmte einer Verfahrenseinstellung zu. Die Richterin fragte (allen Ernstes) den Verteidiger der Angeklagten "nach seinen Vorstellungen über die mögliche Höhe eines Bußgeldes", dieser stellte eine Summe von 500 Euro, per Ratenzahlung, in den Raum. Daraufhin verkündete die Richterin (ohne weitere Beratung) den Beschluss, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 500 Euro, zahlbar in zwei monatlichen Raten von je 50 Euro und vier monatlichen Raten von je 100 Euro, beginnend spätestens am 10.04.2016, zahlbar an einen ortsnahen Tierschutzverein (vorgeschlagen wurde der Tierschutzverein Diepholz) einzustellen. Verbunden wurde dies mit dem Hinweis, daß die endgültige Einstellung des Verfahrens sowie ein Beschluss über die Kosten des Verfahrens und der Revision erst nach der endgültigen und ordnungsgemäßen Zahlung der Geldbuße erfolgt, bis dahin ruhe das Verfahren.
Es folgten noch die Verabschiedungen der nicht gehörten Sachverständigen, außerdem wurde die Zeugin Frau Dr. E. aufgerufen, um ihr mitzuteilen, daß ihre Aussagen nunmehr nicht mehr nötig seien. Damit war der Verhandlungstag beendet, die festgelegten Folgetermine wurden storniert.
Soviel zu einer (möglichst objektiven) Berichterstattung über die heutige Verhandlung. Ich habe noch heute vor, diese Verhandlung aus meiner Sicht zu kommentieren. Diese bestimmt nicht mehr so objektive Kommentierung soll jedoch getrennt von diesem Bericht in einem extra Beitrag erfolgen.
Viele Grüße