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Linda67
Guest
Ich habe gemeinsam mit einem Bekannten ein Pferd gekauft. Die Stute hat allerdings einen gewaltigen Mangel, und zwar im Verhalten. Sie lässt sich nicht/schwer aufzäumen. Beim Kauf wurde mir zwar gesagt, dass sie Probleme beim Aufzäumen macht. Sie lässt sich auch von mir (als Frau) mit viel Überredungskunst (Leckerlis und gutem Zureden) aufzäumen. Vom Mitbesitzer leider nicht. Es wurde mir verschwiegen, dass sich diese Stute von Männern absolut nicht aufzäumen lässt, obwohl der Kaufvertrag von mir und meinem Bekannten unterschrieben wurde. Mittlerweile ist es auch für mich schwieriger geworden, da die Stute aufgrund ausreichender Futtergabe (Heu ad libidum) nicht mehr so ausgehungert ist, dass sie für "Pferdezuckis" alles macht. Wir haben bereits sehr viel Zeit und Geduld investiert. Ich kann nicht jeden Tag in den Stall fahren, um das Pferd zu zäumen. Aus diesem Grund haben wir uns ja ein Pferd zu zweit genommen. Wie stehen unsere Chancen auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages?