gesetzestext

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berta

Guest
mich würd interessieren, ob bitte jemand den gesetzestext zum transport von hunden in autos hier reinstellen könnte.
ich habe vor kurzem einen zeitungsartikel gelesen, mir aber nicht alles gemerkt.
da es offenbar neuerungen gibt, denke ich, das könnt mehrere interessieren.
danke ;)
 
Hitze Keine Tiere im Auto zurücklassen


Die sommerliche Hitze ist für Tiere im Auto gefährlich





Bis zu 60 Grad Celsius können die Temperaturen im Auto erreichen, wenn es im Sommer abgestellt wird. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Umgebungstemperatur nicht sommerliche Höchsttemperaturen aufweist.
Selbst wenn Ihr Auto im Schatten steht, heizt sich der Innenraum durch die Sonnenstrahlen, die von der Umgebung reflektiert werden, sehr schnell auf. Das einen Spalt breit geöffnete Fenster nützt hier überhaupt nichts!



Ganz besonders Hunde können nicht schwitzen, sondern sich nur durch Hecheln Abkühlung verschaffen. Durch dieses Hecheln steigt wiederum die Luftfeuchtigkeit im PKW. Dadurch wird die Hitze für das Tier noch unerträglicher.



Das Veterinäramt Wien rät daher: Lassen sie Ihr Tier niemals im Auto, wenn Sie in der Sonne parken!
Steht Ihr Auto im Schatten, bedenken Sie immer, dass der Schatten schneller weiterwandert, als Sie annehmen.
Vergessen Sie nicht, dass auch bei bewölktem Himmel schon nach kurzer Zeit die Sonne durchbrechen kann und auf Ihr Auto scheint.



Besonders bei Hitze gehört ein frisch gefüllter großer Wassernapf, der für den Hund immer erreichbar ist, zur Grundausstattung jedes verantwortungsvollen Hundebesitzers.
Welpen, alte oder kranke Hunde sind an heißen Sommertagen in der kühlen Wohnung, im kühlen Haus oder im schattigen Garten besser aufgehoben.



Sollten Sie einen Hund bemerken, der länger in einem in der Sonne geparkten PKW eingesperrt ist, zögern bitte sie nicht die Tierschutz-Helpline des Veterinäramts unter der Telefon Nummer 4000-8060 anzurufen oder verständigen Sie unverzüglich die Polizei.



Foto: Pedigree

Ist es das????

www.tierschutzinwien.at

Oder muß ich meine grauen Zellen beanspruchen????

LG
Susi
 
Meinst du das, dass die Hunde gesichert sein müssen? Glaub das ist aber noch nicht durch.

LG Sylvia

P.S: Glaube Gurt mit Geschirr oder Box wollen sie machen, habs aber auch nur wo gehört.
 
na susi....dank trotzdem.....

ich hab gemeint, die verwahrung mit gurt oder box oder netz usw....da gibts im zuge der führerscheinneuerung auch was für hunde.....glaub ich....
 
Nö, ist noch nix durch!!!


Kriegst es persönlich, sobald ich was hab!!!

LG
Susi
 
Aber sind nicht sowieso schon Trenngitter oder Netze verpflichtend wenn man einen Hund mitführt ??
Oder meint ihr jetzt im Innenraum und nicht im Kofferraum.
 
ARBÖ-Verkehrsjuristen warnen: Vierbeiner haben auf dem Schoß des Lenkers nichts verloren.

"Unsachgemäßer Transport kann nicht nur strafbar sein, sondern bei einer Notbremsung oder bei einem Unfall auch extrem gefährlich werden", so ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert und erinnert an den Paragraph 102 Abs. 2 des Kraftfahrgesetzes. "Nach dieser Vorschrift hat der Lenker eines Kraftfahrzeuges den Lenkerplatz in bestimmungsgemäßer Weise einzunehmen", betont die ARBÖ-Verkehrsjuristin. Was bedeutet: Der Schoßhund muss runter vom Schoß.

"Das Erfordernis 'in bestimmungsgemäßer Weise' schließt dabei ein, dass der Lenker eines Kraftfahrzeuges während der Fahrt eine für das sichere Fahren unerlässliche Bewegungsfreiheit haben muss. Sitzt nun während der Fahrt ein Hund auf dem Schoß des Lenkers, so wird diese Voraussetzung sicher nicht erfüllt sein, da es jederzeit durch unkontrollierte und nicht voraussehbare Bewegungen des Tieres zu Behinderungen des Lenkers kommen kann."

Mag. Göppert: "Die Grundregel beim Transport von Tieren im Auto lautet daher, dass der Fahrer nicht behindert oder abgelenkt werden darf. Wer mit Hilfe einer geeigneten Transportvorrichtung allerdings seine lieben Vierbeiner in Zaum hält, kann leicht gefährliche Situationen vermeiden." So sollte beispielsweise eine mitgenommene Katze lieber im Käfig bleiben.

Der Hund kann und sollte im Interesse der Verkehrssicherheit bei entsprechender Größe mit einem eigenen Sicherheitsgurt gebändigt werden oder sollte von einer anderen Person beaufsichtigt werden. Das ideale Tier-Transportmittel ist ein Kombi, denn nur hier können Zwei- und Vierbeiner getrennt die Freuden der Fahrt genießen. "Aber auch ein Kombi ist nur dann wirklich sicher," so die ARBÖ- Verkehrsjuristin, "wenn hinter der Rückbank ein Gitter oder Netz montiert ist."

Bei unserem Nachbarn Italien übrigens besteht für größere Hunde Sicherungspflicht beim Transport im Kfz, so der ARBÖ abschließend.

Quelle: APA v. 12. 6. 2002


lg
Karin
 
http://ooe.orf.at/magazin/treffpunkt/freizeit/stories/32316/

Transport Auf großer Fahrt - Heimtiere im Auto
Von Transportkäfige über Hundegurte bis zu Sicherheitsnetzen, der Handel bietet vieles, was den Transport von Tieren im Auto sicherer machen soll. Dient aber wirklich alles der Sicherheit?


Die rechtliche Seite
Eine Gurtpflicht für Hunde (wie etwa in Italien) besteht in Österreich nicht. Tiere fallen bei uns laut Verkehrsministerium unter die Ladungssicherungsvorschrift des Kraftfahrzeuggesetzes.

Und die besagt sinngemäß, dass Ladungen - und damit auch Tiere - so zu verwahren sind, dass eine sichere Fahrt nicht beeinträchtigt wird, und niemand gefährdet ist.


Die Verantwortung liegt bei uns
Das heißt also, wir Tierbesitzer müssen unsere Lieblinge so im Auto unterbringen, dass nach menschlichem Ermessen auch im Fall einer Vollbremsung oder gar eines Unfalls möglichst wenig passieren kann.


Die Praxis
Für Katzen heißt das in der Praxis, dass sie am besten in einem Transportkäfig untergebracht werden. Der sollte aber nicht frei stehen, sondern so transportiert werden, dass er auch bei Bremsmanövern an seinem Platz bleibt.

Selbiges gilt selbstverständlich auch für Kleintiere in ihren Käfigen.

Hunde müssen natürlich an einem Platz im Auto transportiert werden, an dem sie weder dem Fahrer in die Quere kommen können, noch selbst in Gefahr sind bestätigt auch Tierarzt Dr. Reinhard Kaun.

Auch kleine Hunde sind zu sichern
"Sehr bedenklich finde ich, was man auch immer wieder sieht: Kleine Hunde, die während der Fahrt beim Fahrer am Schoß sitzen. Das mag lieb und nett sein, und dem Hund durchaus Spaß machen, nur wenn ein Unfall passiert, ist der Hund der, der vom Airbag zerdrückt wird. Abgesehen davon wird der Fahrer sicher auch versicherungstechnische Probleme kriegen."

Pro und Contra Transportkäfige
Große Hunde werden oft in Transportkäfigen im Kofferraum untergebracht bestimmt eine sehr sichere Sache, wenn man daran denkt, dass einem selbst ein Auffahrunfall passieren könnte.
Sie haben aber auch Ihre Nachteile....

"Wenn ich daran denke, dass mir jemand auffährt, und der arme Hund sitzt da hinten in dem Transportkäfig drin, den ich nur über die Heckklappe öffnen kann, dann ist mir dieser Gedanke äußerst unangenehm."



Die ideale Transportmöglichkeit?
Die beste Transportmöglichkeit hängt also von vielen Faktoren ab: Vom Hund, vom Auto, und der Länge der Strecke zum Beispiel.

Eines ist aber in jedem Fall fix der Hund und die Katze müssen gut ans Autofahren gewöhnt werden, um Panikverhalten zu verhindern.

"Solange sie klein sind, soll der Besitzer oder die Besitzerin sie auf den Schoß nehmen, und auf der Rückbank Platz nehmen. Nach drei bis vier Mal wird fast jeder Hund gerne mitfahren: Es macht ihm Spaß, er sieht etwas, und er ist bei seinen Leuten, was ihm ja auch wichtig ist."



Appell an den Hausverstand
Um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen braucht man beim Transport von Heimtieren also vor allem Gefühl und Hausverstand.

Das gilt vor allem bei extremer Kälte im Winter und noch mehr bei Hitze im Sommer. Auch für das Warten lassen im Auto, erklärt Tierarzt Dr. Kaun:

"Die Sachen, die man immer wieder hört, dass irgendwo ein Pkw steht und ein Hund ist drinnen schon stundenlang, dann sind das ganz klarerweise Dinge, die unter den Paragraph 222 des Strafgesetzes fallen: Das ist Tierquälerei das Zufügen von unnötigen Qualen."
 
Helen schrieb:
Ich auch will PERSÖNLICH kriegen. Gibt es da vl. wieder einen guten Kaffee bei Dir? :D :D

Alles kriegst.

Generell ist zu sagen, dass ein Tier ( Hund, Katze ec.) als Ladegut im weiteren Sinn anzusehen ist.
Und diese Ladung muß so verwahrt sein, dass der Lenker nicht beeinträchtigt wird bzw. dass es so "verstaut" ist, dass bei Extremsituationen keine Gefahr für die Fahrzeuginsassen besteht.

LG
Susi
 
Hier gibt es auch noch einen Text vom ÖAMTC:

http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1115878&menu_active=0194

Kein "Hund" im Vormerksystem

ÖAMTC erteilt unseriöser Panikmache eine Absage.


Eine völlig unnötige und noch dazu rechtlich falsche Panikmache sieht der ÖAMTC in jüngsten Spekulationen über angebliche Fehler im neuen Vormerksystem. Weder nicht gesicherte Hunde noch locker auf der Hutablage verstaute Regenschirme kosten den Führerschein, berichtet Martin Hoffer.

Es heißt ausdrücklich in der 7. Novelle zum Führerscheingesetz, dass nur die Verkehrssicherheit gefährdende Verstöße gegen die Ladungssicherungspflicht eine Vormerkung - oder in weiterer Folge Maßnahmen oder gar die Entziehung der Lenkberechtigung bewirken können, führt Hoffer weiter aus.

Verstöße gegen die Ladungssicherung

Bei der Schaffung der Bestimmung gegen Verstöße bei der Ladungssicherung wurde an die Gefährdung der Verkehrssicherheit gedacht, wenn sich z.B. das Ladegut selbständig machen und auf die Fahrbahn fallen kann. Für Pkw-Lenker könnte bei nicht sachgemäß verschlossenen Schiträgern oder unsachgemäß montierten Fahrräderträgern ein Verstoß vorliegen. Auf einer stark befahrenen Straße kann ein solches sich selbstständig machendes Ladegut zu einer schweren Massenkarambolage führen.

ÖAMTC-Appell

Der ÖAMTC-Jurist appelliert deshalb an die Exekutive, die neuen Bestimmungen mit Augenmaß zu vollziehen und nicht durch den guten Zweck des neuen Vormerksystemes zu unterlaufen. Der Club sieht nun den Verkehrsminister gefordert für die Polizei, unverzüglich in einem Erlass die entsprechenden präzisen Aufträge zur Verkehrsüberwachung zu erteilen. Damit können die vom Nationalrat beabsichtigten Ziele des neuen Gesetzes verfolgt und schon einen Tag nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes etwaigen Missinterpretationen ein Riegel vorgeschoben werden.

lg
Bonsai
 
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