Gesetze & Mitreiter

jessy.aufeld

Anfänger Knochen
Hallo,

Ich bin gerade auf der Suche nach einer Mitreitgelegenheit in Wien oder Niederösterreich, aber mich würde sehr interessieren wie es mit dem Gesetz aussieht bei Unfällen etc.

-> Ab wann darf man allgemein alleine Ausreiten? Ab 18? Ab Reiterpass?

-> Angenommen es passiert ein Unfall mit dem "ausgeliehenen" Pferd, - wer Haftet und Übernimmt die Kosten (z.B wenn das Pferd durchgeht, und auf die Straße rennt)?

Danke
LG
 
Hellöchen

zu Frage 1: Auszug aus §79 STVO

(1) Reiter müssen körperlich geeignet und des Reitens kundig sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Jüngere Personen dürfen nur in Begleitung Erwachsener reiten; dies gilt jedoch nicht für das Reiten im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes, wenn der Reiter das zwölfte Lebensjahr vollendet hat.

(2) Reiter dürfen nur die Fahrbahn und auf Straßen mit Reitwegen nur die Reitwege benützen. Bei der Benützung der Fahrbahn gelten für sie die Bestimmungen des II. Abschnittes sinngemäß und sie haben Arm- oder Lichtzeichen zu beachten.

(3) Bei Dämmerung, Dunkelheit, starkem Nebel oder wenn es die Witterung sonst erfordert, müssen Reiter bei Benützung der Fahrbahn, wenn die sonstige Beleuchtung nicht ausreicht durch helleuchtende Laternen an der linken Seite gekennzeichnet sein

Das heißt, dass du mit Begleitung unter 16 Jahren darfst und ab 16 auch so alleine.
Die Formulierung "des Reitens kundig" sein ist halt so eine Sache. Es kommt jetzt auf die Versicherung an. Manche Versicherungen zB die von Reitschulen schreiben einen Reiterpass vor, manche wollen gar nichts sehen, Westernreitschulen ev. das WRC. Aber da muss man sich erkundigen, was die Versicherung vorschreibt.

Zu Frage 2:
Man unterscheidet bei der Haftpflichtversicherung einen Reiter, welcher nur sporadisch mal auf dem Pferd sitzt. Dieser ist automatisch mitversichert. Reitest du jedoch regelmäßig, dann musst du als Mitreiter in der Versicherung aufgenommen werden, ansonsten kann die Versicherung des anderen die Kosten auf den Pferdebesitzer direkt verlangen - bzw zahlt die Haftpflicht des Pferdebesitzers einfach nicht.

Heißt, wenn du ausreiten gehst und dein Pferd bringt einen Fahrradfahrer zum Umfallen, dieser verletzt sich nicht (der Einfachheit halber mal), jedoch hat sein Fahrrad einen Totalschaden, dann kommt die Haftpflicht dafür auf. Vorausgesetzt natürlich, es war nicht absichtlich... logisch

Wenn das Pferd zB das Sattelpad eines Einstellers zernagt, trägt sowas auch die Haftpflicht.

Wenn du jedoch etwas kaputt machst zB dir reißen die Zügel, dann musst du das aus der eigenen Tasche zahlen.

...

leihst du dir ein Pferd von einem Reitstall im Zuge des Reitunterrichtes, bist du voll versichert. Sofern es nicht grob fahrlässig war (zB die Zügel mit einer Karotte umwickeln und dem Pferd zum Fressen geben *lach*), würdest du nicht mal die oben genannten Zügel ersetzen müssen *g*

Schulpferde haben eine eigene Schulpferdeversicherung. Reitlehrer eine eigene Versicherung, etc... Deswegen ist die Haftungsfrage im Reitunterricht auch immer anders zu regeln, als wenn man alleine reitet.

...

Ein anderes Problem kann sich auch noch ergeben, welches bei uns im Stall schon der Fall war - der Mitreiter fliegt vom Pferd, verletzt sich schwer.
Dann sagt die Versicherung zB Gebietskrankenkasse "hey, das war KEIN Reitunterricht, das war NICHT das eigene Pferd, wir zahlen nicht" ... dann holt sich die GKK das Geld vom Pferdebesitzer.
Daher ist es von Vorteil, wenn man als Pferdebesitzer da entweder eine Klausel hat, dass man für solche "Schäden" nicht aufkommt, oder man hat als Mitreiter eine eigene Unfallversicherung, welche den Reitsport miteinschließt.

so, hoffentlich mal alle Fragen etwas geklärt ;)
 
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