• Liebe WUFFler, Clubber und andere Forum-Nutzer!

    Leider müssen wir euch mitteilen, dass dieses Forum zum 31. März 2026 dauerhaft abgeschaltet wird.

    Bedingt durch interne Umstrukturierungen (und u.a. auch geplante Seitenmigrationen) werden wir das Forum ab dem 01.04.2026 leider nicht mehr weiter betreiben. Die Seite wird ab diesem Datum nicht mehr aufrufbar sein. Wenn ihr mit Bekannten und Freunden aus diesem Forum weiter in Kontakt bleiben möchtet oder andere Inhalte habt, die euch wichtig sind, sichert diese bitte bis spätestens zu diesem Datum! Danach kann nicht länger auf die Inhalte zugegriffen werden. Selbstverständlich werden nicht nur alle Beiträge und Medien dauerhaft entfernt, sondern auch alle Nutzer- und personenbezogenen Daten.

    Wir sagen DANKE an euch für die Zeit bei- und miteinander und würden uns freuen, den einen oder anderen vielleicht im DER HUND Club oder auf derhund.de einmal wiederzusehen!

    Liebe Grüße und au revoir!

    Euer Team von DER HUND Club

geringfügig beschäftigt

doy

Super Knochen
weiss jemand wie viel geld es derzeit netto! ist und ob man es zb. zu einem selbsterhalter stipendium dazuverdienen darf!? danke!!!!!!!!!!!!:)
 
weiss jemand wie viel geld es derzeit netto! ist und ob man es zb. zu einem selbsterhalter stipendium dazuverdienen darf!? danke!!!!!!!!!!!!:)

Ich denke am besten ist es wenn du bei der AK anrufst und nachfragst oder direkt mal auf die Seite schauts. Ich glaub man darf um die 300 euro im moment dazu verdienen.

lg
 
Ich zitiere mal eine AK - Broschüre:

Wie viel darf man dazuverdienen?


Ab 2008 gilt für das Einkommen während des Stipendienbezuges
eine einheitliche Zuverdienstgrenze in der
Höhe von € 8.000,-/Jahr (brutto minus Sozialversicherung,
Sonderausgaben und Werbungskostenpauschale).
Berücksichtigt werden dabei nur die Einkünfte jener
Monate, für die auch ein Stipendienbezug vorliegt. Ob es
sich dabei um Ferialarbeit oder eine regelmäßige
Beschäftigung handelt, macht keinen Unterschied. Für
SelbsterhalterInnen ist es dadurch nicht notwendig, ihre
Berufstätigkeit völlig aufzugeben, es genügt eine entsprechende
Einschränkung.
 
Bei einem geringfügigen Verdienst ist brutto gleich netto, weil die Steuern gar nicht abgeführt werden.
Die Geringfügigkeitsgrenze 2010 ist € 366,33 (im Monat).
Geringfügig darf man quasi überall dazu verdienen (z.B. auch zur Arbeitslosen).
 
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