generelles Hunde-und Katzenverbot in Mietwohnungen gekippt

Andrea J

Super Knochen
Habt ihr schon davon gehört, in Deutschland wurde die Mietklausel gekippt, die Hunde-und Katzenhaltung in Mietwohnungen verbietet...zwar keine 100 % Sache, aber der Vermieter darf Hunde und Katzenhaltung jetzt nicht mehr komplett ausschließen...bin schon gespannt, wie das dann umgesetzt wird.

hab bei generell das zweite l vergessen....sorry
 
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AW: genereles Hunde-und Katzenverbot in Mietwohnungen gekippt

Auch da gibt es wie immer zwei Seiten - darum ist bei vielen sogar sehr hundefreundlichen Vermietern die Klausel drin - dass Tierhaltung pro Tier jeweils einer gesonderten GEnehmigung bedarf, sonst hat man plötzlich eine Zuchtstätte in seiner Wohnung, oder einen Katzenmessi, das kanns ja auch nicht sein ! Diese Menschen haben ja erst dazu geführt dass Vermieter mittlerweile so übervorsichtig sind, ein Hund oder zwei, die so gehalten werden dass die anderen Bewohner nicht die Krise bekommen oder je nach Größe der Wohnung ein paar sauber gehaltene Katzen, sodass nicht das ganze Haus zu stinken beginnt sind ja grundsätzlich nicht das Problem ... aber es gibt halt nicht nur solche Tierhalter :(
 
AW: genereles Hunde-und Katzenverbot in Mietwohnungen gekippt

Habt ihr schon davon gehört, in Deutschland wurde die Mietklausel gekippt, die Hunde-und Katzenhaltung in Mietwohnungen verbietet...zwar keine 100 % Sache, aber der Vermieter darf Hunde und Katzenhaltung jetzt nicht mehr komplett ausschließen...bin schon gespannt, wie das dann umgesetzt wird.

hab bei generell das zweite l vergessen....sorry

Ganz so ist das nicht

der BGH hat weder die KLausel noch das Gesetz gekippt - das bleibt unverändert.

Dieser Senat des BGH hat nur in diesem einen Fall trotz Klausel die Hundehaltung erlaubt und in der Urteilsbegründung angeführt, dass er die Klausel in diesem Fall für nicht rechtswirksam hält. Und auch noch extra darauf hingewiesen, dass jeder Einzelfall zu prüfen sei.

Heißt also, es ändert sich im Mietrecht gar nichts, auch die Klauseln haben Bestand

jede MieterIn kann klagen......und für diese Klage die Urteilsbegründung des BGH heranziehen....wie irgendein Gericht entscheidet, bleibt offen....
 
AW: genereles Hunde-und Katzenverbot in Mietwohnungen gekippt

Ganz so ist das nicht

der BGH hat weder die KLausel noch das Gesetz gekippt - das bleibt unverändert.

Dieser Senat des BGH hat nur in diesem einen Fall trotz Klausel die Hundehaltung erlaubt und in der Urteilsbegründung angeführt, dass er die Klausel in diesem Fall für nicht rechtswirksam hält. Und auch noch extra darauf hingewiesen, dass jeder Einzelfall zu prüfen sei.

Heißt also, es ändert sich im Mietrecht gar nichts, auch die Klauseln haben Bestand

jede MieterIn kann klagen......und für diese Klage die Urteilsbegründung des BGH heranziehen....wie irgendein Gericht entscheidet, bleibt offen....

aha..naja...dann wird sich wohl nix ändern...was ich schade finde, den Tierhaltung sollte immer erlaubt sein, solange sie in Ordnung ist..
 
AW: genereles Hunde-und Katzenverbot in Mietwohnungen gekippt

Ganz so ist das nicht

der BGH hat weder die KLausel noch das Gesetz gekippt - das bleibt unverändert.

Dieser Senat des BGH hat nur in diesem einen Fall trotz Klausel die Hundehaltung erlaubt und in der Urteilsbegründung angeführt, dass er die Klausel in diesem Fall für nicht rechtswirksam hält. Und auch noch extra darauf hingewiesen, dass jeder Einzelfall zu prüfen sei.

Heißt also, es ändert sich im Mietrecht gar nichts, auch die Klauseln haben Bestand

jede MieterIn kann klagen......und für diese Klage die Urteilsbegründung des BGH heranziehen....wie irgendein Gericht entscheidet, bleibt offen....

Geh' sei doch nicht so streng;). Immerhin war das ein Grundsatzurteil, und anders als bei uns in Ö, wo lediglich das totale Tierhalteverbot für rechtswidrig befunden wurde, ging es hier um ein allgemeines HUNDE- und Katzenhaltungsverbot, welches als unzulässig erkannt wurde.
So ein Urteil hat sehr wohl Vorbildwirkung und in Zukunft werden sich Vermieter ohne gute Argumente gegen den speziellen Hund eine Klage wohl 3x überlegen. Geklagt wird ja meist von den Vermietern, nicht von den Mietern.
 
AW: genereles Hunde-und Katzenverbot in Mietwohnungen gekippt

aha..naja...dann wird sich wohl nix ändern...was ich schade finde, den Tierhaltung sollte immer erlaubt sein, solange sie in Ordnung ist..

JA.

Ich hab mich ja auch gleich voll Freude draufgestürzt und war dann enttäuscht......

Aber Cato hat ja schon gesagt, dass es für andere Rechtsfälle vielleicht ja doch Vorbildwirkung hat. Noch dazu, hört es sich in den Medien ja so an, als wäre da wirklich was gekippt worden, vielleicht hilft das ja.

Obwohl ein Grundsatzurteil wars halt nicht, EIN Senat hat in EINEM Fall EINE Begründung genannt. Und in der Begründung wurde auch noch extra betont, dass jeder Fall für sich gesehen und begutachtet werden muss:(
 
http://www1.wdr.de/fernsehen/aks/themen/haustierurteil100.html

WDR ist ja öffentlich-rechtlich. Die schreiben von einem Grundsatzurteil?

Ja, das wird öfter mal gesagt.

Allerdings gibt's rechtlich gesehen im kodifizierten Rechtssystem, also bei uns, D etc - im Vergleich zu z.B. USA - kein Grundsatzurteil, das zukünftige Urteile bestimmt.

Mit Grundsatzurteil ist nur gemeint, dass sich ein Höchstgericht mit grundsätzlichen Fragen beschäftigt hat und - meist erstmalig -ein Urteil gefällt hat, das bis dato nicht gefällt wurde.

Für zukünftige Urteile sind Sprüche anderer Gerichte nicht bindend. Es kann z.B. gut sein, dass in einem Jahr ein anderer Senat des BGH im Fall der Hundehaltung ein anderes Urteil fällt. Geurteilt wird ja nur für diesen einen Fall.

Was sein kann, wie ja schon geschrieben, dass es durch dieses Urteil im Laufe der Zeit zu Änderungen in der Rechtsansicht, der Auslegung kommt.

Nur für die Allgemeinheit wirkt das Wort Grundsatzurteil halt so, als hätte sich damit grundsätzlich ab dem gefällten Urteil in der Rechtssprechung bzw. i.S. Gesetz etwas geändert. Und dem ist nicht.
 
Dass so ein Urteil kein Gesetz ändert, das ist mir schon klar ;)
(und auch, dass wir kein case law haben).
Aber Vorbildwirkung ist schon gegeben.
 

Wenn ich das lese:
"Kein Haustierverbot mehr in deutschen Mietverträgen

entschied sich für ähnliche Regelung, wie sie schon seit zwei Jahren in Österreich gilt


Klauseln in deutschen Mietverträgen, wonach die Haltung von Haustieren verboten ist, sind unwirksam. Vermieter dürfen also nicht generell verbieten, dass Hunde und Katzen mitgebracht werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland beschlossen. Dadurch bekommt ein Mieter aus Gelsenkirchen recht, der geklagt hatte"

Quelle: Standard

bekomm ich das kalte Grausen

Kein Gericht entscheidet über Regeln in Mietverträgen, nur der Gesetzgeber

Kein Gerichtsurteil bestimmt, Vermieter kein Tierhalteverbot in einen Vertrag aufnehmen dürfen.

Der BGH hat nicht "beschlossen", dass diese Klausel in jedem Mietvertrag unwirksam ist

er hat entschieden, dass sich der Kläger in diesem einen Fall nicht an die Klausel halten muss und diese Klausel in diesem einen Mietvertrag als nichtig erklärt.

Eine Klausel "Hundehalte-Katzenhalteverbot darf lt. Gesetz weiterhin in jedem Mietvertrag aufgenommen werden.
 
Wieder was gelernt :mad:

Bis jetzt war ich der Meinung, dass in Österreich Vertragsfreiheit besteht. Sollte ich neu vermieten (müssen) werde ich die Tierhaltung ausschließen und wenn ich "Brehms Tierleben" von A bis Z taxativ anführen müsste.

Seit 20 Jahren vermiete ich an Familien mit Hunden u. anderen Haustieren und es gab nie Schwierigkeiten. Aber solche Aktionen u. Urteils-interpretationen schränken meine Rechte ein. Schließlich verlangen Mieter von ihren Vermietern auch die Einhaltungen der Vertragsvereinbarungen auf Punkt und Komma. Wer seine Rechte einfordert, muss auch seinen Pflichten nachkommen.

Feline
 
Wieder was gelernt :mad:

Bis jetzt war ich der Meinung, dass in Österreich Vertragsfreiheit besteht. Sollte ich neu vermieten (müssen) werde ich die Tierhaltung ausschließen und wenn ich "Brehms Tierleben" von A bis Z taxativ anführen müsste.

Seit 20 Jahren vermiete ich an Familien mit Hunden u. anderen Haustieren und es gab nie Schwierigkeiten. Aber solche Aktionen u. Urteils-interpretationen schränken meine Rechte ein. Schließlich verlangen Mieter von ihren Vermietern auch die Einhaltungen der Vertragsvereinbarungen auf Punkt und Komma. Wer seine Rechte einfordert, muss auch seinen Pflichten nachkommen.

Feline

Ich versteh das Problem nicht.
Ich denk, wenn man sich vernünftig verhält und für Schäden, die durch Haustiere ev. passieren aufkomme, sollts ja kein Problem geben.

Ich hab bis dato immer einen Zusatzvertrag gemacht und gut wars. Manche Vermieter wollten eine Haushaltsversicherung, die die Tiere absichert haben - kein Problem. Andere wollten keine Exoten oder bestimmte Tierarten. Auch kein Problem. Wiederrum anderen wollten vertraglich festhalten, dass ich meine Tiere artgerecht halte - wieder kein Problem. Warum auch?

Im Prinzip finde ich es schlimmer, wenn Leute Löcher in die Wände hauen oder einfach verschwinden/ Miete nicht bezahlen.

Aber vielleicht bin ich da zu gutgläubig... was weiß ich.
 
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