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Gemeindewohnung

  • Ersteller Ersteller Zwetschkii
  • Erstellt am Erstellt am
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Zwetschkii

Guest
Hallo ihr Lieben :)

Wenn man jetzt bsp. bei einer Freundin bzw. Bekannten 2 Jahre schon gemeldet ist (in einer Gemeindewohnung) und die will jetzt dann ausziehen, kann sie mir dann die Wohnung übergeben? Oder müsste ich da mitausziehen? Ich find im Internet bezüglich so nen Fall so gar nix :(

Mir hat man zwar schon 2x am Telefon bei Wiener Wohnen gesagt, dass sie mir die Wohnung dann übergeben kann... aber stimmt das auch zu 100%?

danke im voraus.

LG
Claudia.
 
Ja,du bleibst ganz einfach wohnen,mußt dir aber einen Termin bei Wr.Wohnen zwecks Mietvertrag ausmachen.
Lg.
 
brauchst noch eine notarielle beglaubigung? :confused: ich würde dann in deinem fall direkt zu wiener wohnen gehen, wenn du dem service-center schon nicht glaubst :)
 
Soweit ich mich erinnern kann, heißt das Mietrechtsfortsetzung...früher hat man das beim Hausinspektor erledigen können - weiß nicht, ob das heute noch so ist.
 
tritt so eine Regelung nicht erst nach 3 Jahren ein (wenn der Untermieter keinen Gemeindewohnungsschein hat) ??

Normal muss sich ja der Hauptmieter schon einige Zeit vorher für so eine Gemeindewohnung angemeldet haben.

Fahr am besten direkt hin und erkundige Dich. In NÖ wird es zumindest so gehandhabt (sehr gute Freundin hatte das Problem)
 
Ein Untermieter kann die Wohnung bestimmt nicht übernehmen, wenn dann muss man hauptgemeldet sein.
 
eine gemeindewohnung kann man nicht untervermieten....und wien macht derzeit probleme, auch wenn der mitbewohner schon mehr als 2 jahre dort hauptgemeldet ist

die ganzen behörden, oder wie man das jetzt auch immer nennen mag, werden immer blöder:mad:
 
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